Link: E-Scooter nur auf Rad- und Gehwegen? – Zweifel an der Sachrichtigkeit der neuen Regelungen

Tom13

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1, 2, 3... ganz viele!
Ich bin schon lange der Meinung, dass sich der Gesetzgeber mit der eKFV auf dünnem juristischen Eis befindet. Im Verhältnis zum Fahrrad wie ein Kraftfahrzeug, im Verhältnis zum Kraftfahrzeug wie ein Fahrrad behandelt.

Ein Witz ist auch die Pflicht, die Richtung durch Handzeichen angeben zu müssen. Abgesehen davon, dass dies nur unter optimalen Bedingungen überhaupt unfallfrei möglich ist, muss man laut Bedienungsanleitung beim Ninebot beide Hände am Lenker lassen. Zitat:
"Nehmen Sie die Hände bei der Fahrt NICHT vom Lenker. NICHT einhändig fahren."
Ich wunder mich, dass E-Scooter unter diesem Aspekt überhaupt die Straßenzulassung bekommen haben.

Der obige Kommentar ist sicherlich ein Ansatz, um mit einem guten Anwalt und einer Rechtsschutzversicherung im Rücken gegen die Benachteiligung vorzugehen gehen.
 
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ExitCross
Man muss es aber auch genau lesen : natürlich darf ich auf die Straße, wenn kein Radweg vorhanden ist .
 

Sheridan

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Bei den ganzen Verrückten auf den Straßen würde ICH mich mit meinem Scooter ganz sicher nicht freiwillig auf die Straße begeben. Dann eher absteigen und schieben. Die Radfahrer sind schon schlimm genug die fahren auch wie die letzten Trottel. Wenn man das überhaupt teilweise noch fahren nennen kann da bin ich zu Fuß schneller. :D
 

gogoronumber1

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gogoro
Ich stimme @Sheridan zu.

Ich bin in der Meinung, dass E-Scooter gleich wie Fahrrad behandelt werden muss/soll. Das heißt, man darf nur auf die Radwege fahren, wenn es sie gibt. Sonst könnte das Verkehr auf dem Fahrweg behindert werden.

Außerdem glaub ich auch, E-Scooter soll auch nicht auf dem Gehweg gefahren wird. Obwohl Fahrrad auf dem Gehweg nicht immer erlaubt ist, fahren manche Leute noch mit dem Rad auf dem Gehweg. Ganz zu schweigen vom E-Scooter auf dem Gehweg. Beim Fahrrad- und E-Scooterfahren auf dem Gehweg riskiert das Bußgeld in Höhe von 55 € in Deutschland.

Gut zu wissen: In Frankreich dürfen Sie mit einem E-Scooter ebenfalls die Gehwege nicht benutzen, andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro. (https://www.bussgeldkataloge.de/e-scooter-sollen-doch-nicht-auf-gehwegen-fahren-duerfen/)
 
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