Max im Abverkauf günstiger

Olaf1969

Sehr ambitioniert
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Da das 2 er Modell nun kommt hat SoFlow die Preise gesenkt !

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Ich brauch ihn nicht, aber für den Preis:eek:
 
Bei mir werden 799€ angezeigt. War wohl ein Preisfehler ?
 
Bei mir werden 799€ angezeigt. War wohl ein Preisfehler ?
Naja, der GT ist weiterhin auf 899€ reduziert und dann stimmt das Verhältnis auch wieder nicht. 499€ waren eigentlich tatsächlich zu wenig für den Max, aber bei 799€ würde ich den Hunni drauflegen und den GT kaufen.
 
Heute Nachmittag war noch 499 € jetzt wieder 799 €. War bestimmt ein Fehler
 
Der GT ist aber noch runtergesetzt. (Stand 3.7. 12:19)
 
Stimmt, nur der Pro Max für 499€ war ein Preisfehler. Würde mich Mal interessieren, ob den einer für 499€ bekommt ?
 
Stimmt, nur der Pro Max für 499€ war ein Preisfehler
Denke nicht, da er auch bei Facebook beworben wurde, denke ich, dass der Lagerposten schnell alle war.

Jetzt ist bei der Facebook Werbung für den GT nun auch vermerkt „wenige Stückzahlen zu diesem Preis“


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Als Händler machst du ein Angebot. Der Kunde möchte das Angebot annehmen und teilt dir das mit.
Jetzt passiert es. Du bstätigst den verkauft mit okay. Bestellbestätigung, ist hier der Fachbegriff. Deswegen sind Automatische Bestätigungen ein Risiko...

In dem Moment biste aus dem "Angebotsirrtum" raus. Wir haben 2 übereinstimmende Willenserklärungen.

Rede dich raus, bis zum Gericht. Dort wirste sehr wahrscheinlich verlieren. Gerichte mögen Kunden.
 
Off topic:

... neee.... Andersrum, @E-RICH . Der Händler macht mit einer Werbeanzeige oder auch mit der Listung in einem Onlineshop grade kein Angebot. Wer mal ein paar Kurse Privatrecht hatte weiß genau was jetzt kommt: Was der Händler macht, nennt der Lateiner Invitatio ad offerendum.

Eine Annonce ist nicht rechtlich bindend. Die Bestandteile eines wirksamen Vertragsangebots sind nicht erfüllt.

In dem Moment in dem du auf "jetzt bestellen" klickst machst DU dem Händler das Angebot, und nimmst kein Angebot des Händlers an. Die Bestellbestätigung ist deshalb auch nicht der Abschluss des Kaufvertrags. Ganz oft steht da auch "dies ist noch keine Bestätigung des Vertrags, sondern nur eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung. Wir werden diese prüfen". Und das ist rechtlich korrekt, und deshalb für den Händler auch kein Risiko. Erst wenn er dir die Rechnung schickt nimmt er dein Angebot an - oder wenn er dein Angebot "indirekt" bestätigt, etwa dir eine Versandbestätigung der Ware schickt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig. Aber bitte zuende lesen. Es geht darum dass er mit einer Bestellbestätigung zugestimmt hat.

etwas anderes haben ich nicht behauptet.

Sollte keine Bestätigung erfolgt sein, sondern irgend ein Nebensatz oder der gleichen, brauchen wir nicht weiter reden
 
Doch schon... du hast behauptet, dass du als Händler ein Angebot machst. Was in dem Kontext nicht stimmt. Der Händler gibt es nicht ab, sondern der Kunde. "Du bestätigst den Verkauf mit okay" - und genau das passiert selten. In aller Regel schickst du als Händler eine automatisch generierte Mail raus, in der klar drin steht, dass du das Angebot deines potenziellen Kunden prüfst. Das ist normalerweise die Bestellbestätigung.

Hier mal der typische Text einer großen Elektronikkette:
Es geht oben los mit
Du hast eine gute Wahl getroffen. Ab jetzt geben wir unser Bestes, damit deine Bestellung (Bestellnummer: xyz) schnell bei dir ist.

um dann ins Kleingedruckte am Ende der Mail zu wechseln
Diese Mail bestätigt den Eingang deiner Bestellung, ist jedoch noch keine Annahmeerklärung deines Kaufvertrages. Der Kaufvertrag kommt erst durch die Versand- oder Abholbestätigung zustande, die du mit einer separaten Mail erhältst.

Und eine solche Bestellbestätigung ist eben grad keine Annahme des vom Kunden abgegebenen Angebots. Es ist an dieser Stelle noch kein bindender, vor Gericht durchsetzbarer Kaufvertrag entstanden. Dieser entsteht erst im nächsten Schritt.

Deswegen sind deine Aussagen, dass bei einem Onlineshop der Kunde dein Angebot annimmt, und dass eine Bestellbestätigung einen Vertragsabschluss bedeutet nicht richtig, bzw zu pauschal. Eine Bestellbestätigung kann natürlich eine Annahme des Angebots bedeuten, aber dann muss der Händler sich wirklich beim Formulieren verhauen haben.
 
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