Goingtolegends
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Dort steht mit Straßenzulassung bei Fragen und Antworten. Schreibt der Verkäufer immer wieder von Helmpflicht MOPED , Führerscheinklasse B und Konformitätsbescheinigung
Folgende Punkte müssen erfüllt sein, dass man legal auf der Straße unterwegs sein kann:
Punkt 1. Versicherungskennzeichen:
Damit ein Elektro-Scooter in Deutschland versichert werden kann, bedarf es einer Straßenzulassung. Diese wird durch eine ABE (Allgemeine-Betriebs-Erlaubnis) oder ein CoC (Certificate of Conformity), zu Deutsch Konformitätsbescheinigung, nachgewiesen. In den Dokumenten sind alle relevanten Daten zum E-Scooter hinterlegt. Es wird bestätigt, dass die einzelnen Bauteile den vorgegebenen Normen entsprechen und geprüft sind. Die im internationalen Raum gültige CoC muss bei Abschluss einer Versicherung vorgelegt werden und gehört bei einem eFlux E-Scooter mit Straßenzulassung zum Lieferumfang.
Punkt 2. Führerschein in der gültigen Klasse:
Wer einen Pkw-Führerschein der Klasse B oder höher hat, darf ohne weitere Qualifikationen E-Scooter bis 45 km/h im öffentlichen Raum fahren. Eine Voraussetzung dafür ist jedoch, einen gültigen Führerschein zu besitzen und ein Elektro-Scooter mit Straßenzulassung. Wer keinen Führerschein hat oder diesen abgeben musste, darf nur auf einen E-Scooter mit Straßenzulassung zurückgreifen, der als Elektrokleinstfahrzeug eingetragen ist und für eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h ausgelegt ist. Anders sieht es jedoch aus, wenn höhere Instanzen die Nutzung untersagen. Liegt keine gültige Fahrlizenz vor und fährt der E-Scooter schneller, kann dies juristisch geahndet werden. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Elektro-Scooter keine Straßenzulassung hat.
Punkt 3. Helmpflicht:
Ist es gesetzlich vorgeschrieben, beim Fahren mit einem E-Scooter mit Straßenzulassung auf öffentlichem Grund einen Helm zu tragen? Ja, denn sobald eine Führerscheinpflicht für das jeweilige Modell besteht, ist ein Helm erforderlich. Davon ausgenommen sind E-Scooter bis 20 km/h.
Helm tragen? Selbstverständlich! Nicht nur zum Eigenschutz, sondern auch in der Rolle eines Vorbildes sollte das Tragen eines Helms beim Fahren mit dem E-Scooter eine Selbstverständlichkeit sein.
Mit freundlichen Grüßen
Miweba GmbH
Meiner Ansicht nach darf, dieses Gerät gar nicht in Deutschland auf deutschen Straßen gefahren werden.
Weil es keine ABE vom Kraftfahrer-Bundesamt besitzt ?
Das ist doch reine Täuschung oder hat dieses Gerät tatsächlich eine Straßenzulassung.
Diese Antworten von dem lassen mich echt Zweifeln.
Ist das nun ein E Scooter oder ist das ein E Mofa, aber ein E Mofa sieht doch anders aus.
Wie soll man das Versichert bekommen? Und wenn es Versichert ist, hält es einer Polizeikontrolle stand?
Kann mal jemand Ordnung in dieses Chaos bringen?
Dort steht mit Straßenzulassung bei Fragen und Antworten. Schreibt der Verkäufer immer wieder von Helmpflicht MOPED , Führerscheinklasse B und Konformitätsbescheinigung
Folgende Punkte müssen erfüllt sein, dass man legal auf der Straße unterwegs sein kann:
Punkt 1. Versicherungskennzeichen:
Damit ein Elektro-Scooter in Deutschland versichert werden kann, bedarf es einer Straßenzulassung. Diese wird durch eine ABE (Allgemeine-Betriebs-Erlaubnis) oder ein CoC (Certificate of Conformity), zu Deutsch Konformitätsbescheinigung, nachgewiesen. In den Dokumenten sind alle relevanten Daten zum E-Scooter hinterlegt. Es wird bestätigt, dass die einzelnen Bauteile den vorgegebenen Normen entsprechen und geprüft sind. Die im internationalen Raum gültige CoC muss bei Abschluss einer Versicherung vorgelegt werden und gehört bei einem eFlux E-Scooter mit Straßenzulassung zum Lieferumfang.
Punkt 2. Führerschein in der gültigen Klasse:
Wer einen Pkw-Führerschein der Klasse B oder höher hat, darf ohne weitere Qualifikationen E-Scooter bis 45 km/h im öffentlichen Raum fahren. Eine Voraussetzung dafür ist jedoch, einen gültigen Führerschein zu besitzen und ein Elektro-Scooter mit Straßenzulassung. Wer keinen Führerschein hat oder diesen abgeben musste, darf nur auf einen E-Scooter mit Straßenzulassung zurückgreifen, der als Elektrokleinstfahrzeug eingetragen ist und für eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h ausgelegt ist. Anders sieht es jedoch aus, wenn höhere Instanzen die Nutzung untersagen. Liegt keine gültige Fahrlizenz vor und fährt der E-Scooter schneller, kann dies juristisch geahndet werden. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Elektro-Scooter keine Straßenzulassung hat.
Punkt 3. Helmpflicht:
Ist es gesetzlich vorgeschrieben, beim Fahren mit einem E-Scooter mit Straßenzulassung auf öffentlichem Grund einen Helm zu tragen? Ja, denn sobald eine Führerscheinpflicht für das jeweilige Modell besteht, ist ein Helm erforderlich. Davon ausgenommen sind E-Scooter bis 20 km/h.
Helm tragen? Selbstverständlich! Nicht nur zum Eigenschutz, sondern auch in der Rolle eines Vorbildes sollte das Tragen eines Helms beim Fahren mit dem E-Scooter eine Selbstverständlichkeit sein.
Mit freundlichen Grüßen
Miweba GmbH
Meiner Ansicht nach darf, dieses Gerät gar nicht in Deutschland auf deutschen Straßen gefahren werden.
Weil es keine ABE vom Kraftfahrer-Bundesamt besitzt ?
Das ist doch reine Täuschung oder hat dieses Gerät tatsächlich eine Straßenzulassung.
Diese Antworten von dem lassen mich echt Zweifeln.
Ist das nun ein E Scooter oder ist das ein E Mofa, aber ein E Mofa sieht doch anders aus.
Wie soll man das Versichert bekommen? Und wenn es Versichert ist, hält es einer Polizeikontrolle stand?
Kann mal jemand Ordnung in dieses Chaos bringen?