Mir ist dieser Eflux aufgestoßen, kann mich mal wer aufklären

Goingtolegends

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https://www.amazon.de/gp/product/B08V97CHPN/ref=ask_ql_qh_dp_hza?th=1

Dort steht mit Straßenzulassung bei Fragen und Antworten. Schreibt der Verkäufer immer wieder von Helmpflicht MOPED , Führerscheinklasse B und Konformitätsbescheinigung

Folgende Punkte müssen erfüllt sein, dass man legal auf der Straße unterwegs sein kann:

Punkt 1. Versicherungskennzeichen:

Damit ein Elektro-Scooter in Deutschland versichert werden kann, bedarf es einer Straßenzulassung. Diese wird durch eine ABE (Allgemeine-Betriebs-Erlaubnis) oder ein CoC (Certificate of Conformity), zu Deutsch Konformitätsbescheinigung, nachgewiesen. In den Dokumenten sind alle relevanten Daten zum E-Scooter hinterlegt. Es wird bestätigt, dass die einzelnen Bauteile den vorgegebenen Normen entsprechen und geprüft sind. Die im internationalen Raum gültige CoC muss bei Abschluss einer Versicherung vorgelegt werden und gehört bei einem eFlux E-Scooter mit Straßenzulassung zum Lieferumfang.

Punkt 2. Führerschein in der gültigen Klasse:

Wer einen Pkw-Führerschein der Klasse B oder höher hat, darf ohne weitere Qualifikationen E-Scooter bis 45 km/h im öffentlichen Raum fahren. Eine Voraussetzung dafür ist jedoch, einen gültigen Führerschein zu besitzen und ein Elektro-Scooter mit Straßenzulassung. Wer keinen Führerschein hat oder diesen abgeben musste, darf nur auf einen E-Scooter mit Straßenzulassung zurückgreifen, der als Elektrokleinstfahrzeug eingetragen ist und für eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h ausgelegt ist. Anders sieht es jedoch aus, wenn höhere Instanzen die Nutzung untersagen. Liegt keine gültige Fahrlizenz vor und fährt der E-Scooter schneller, kann dies juristisch geahndet werden. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Elektro-Scooter keine Straßenzulassung hat.

Punkt 3. Helmpflicht:

Ist es gesetzlich vorgeschrieben, beim Fahren mit einem E-Scooter mit Straßenzulassung auf öffentlichem Grund einen Helm zu tragen? Ja, denn sobald eine Führerscheinpflicht für das jeweilige Modell besteht, ist ein Helm erforderlich. Davon ausgenommen sind E-Scooter bis 20 km/h.

Helm tragen? Selbstverständlich! Nicht nur zum Eigenschutz, sondern auch in der Rolle eines Vorbildes sollte das Tragen eines Helms beim Fahren mit dem E-Scooter eine Selbstverständlichkeit sein.

Mit freundlichen Grüßen
Miweba GmbH


Meiner Ansicht nach darf, dieses Gerät gar nicht in Deutschland auf deutschen Straßen gefahren werden.
Weil es keine ABE vom Kraftfahrer-Bundesamt besitzt ?
Das ist doch reine Täuschung oder hat dieses Gerät tatsächlich eine Straßenzulassung.
Diese Antworten von dem lassen mich echt Zweifeln.

Ist das nun ein E Scooter oder ist das ein E Mofa, aber ein E Mofa sieht doch anders aus.
Wie soll man das Versichert bekommen? Und wenn es Versichert ist, hält es einer Polizeikontrolle stand?
Kann mal jemand Ordnung in dieses Chaos bringen?
 

Wittimann

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Also für Deutschland wird der sicherlich keine ABE haben, alleine schon wegen der technischen Daten. Ich finde dort auch kein Wort von einer Deutschen Straßenzulassung.
 

Rook

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Das ist kein Elektrokleinstfahrzeug (20 km/h), aber wohl ein Kleinkraftrad mit Zulassung (CoC), das ein Versicherungskennzeichen benötigt.
 

Exator

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Es ist ja kein E-Scooter nach eKFV.

Der benötigt einfach das größere Mopedkennzeichen.
 

Rook

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Und man benötigt einen Führerschein, es besteht (Motorrad-)Helmpflicht, keine Radwegbenutzung, …

Für €999.- interessant. 😍

Aber 40 km/h mit 6,5 Zoll-Rädern? 😳
 

shorts60

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Aber 40 km/h mit 6,5 Zoll-Rädern? 😳
Das werden 6,5" Felgen sein.
Gängiges Problem. Eigentlich gibt es Felge (rim) und Reifen (tire), beides zusammen ergibt das Rad (wheel). Leider wird in beiden Sprachen erschreckend oft auch der Begriff Rad für die Felge allein mißbraucht. Das geht dann bei (Software-) Übersetzungen erst recht in die Hose.
 

Rook

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Reifen:
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Goingtolegends

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Das heisst, wenn die Polizei einen mit Versicherungskennzeichen anhält . Und man einen Führerscheinklasse B hat und nen Motorrad Helm auf, max 45kmh fährt, das man damit weiterfahren darf?
Was passiert denn, wenn man damit auf nen Radweg erwischt wird?
Ich sehe den Nachteil nicht zuu den E Scootern, die ja auch getunt gefahren werden.
Dann wäre man nach euren Beurteilungen ja sogar noch im Vorteil gegenüber Strafen, mit diesen Fahrzeug?!?

Mein Vater hat sich son Rentnerteil(
MF600 Senioren Dreirad E-Roller 48V 18Ah Weiß - Entdrosselt ohne
Straßenzulassung
) für max 6 kmh gefahren, gekauft . Hats glaub auf 45 kmh getunt , fährt jetzt ohne Kennzeichen rum(weil es ja nicht zu versichern geht) meist nicht straße. Da kriegt er ja mehr ärger, als wenn er sich so ein Teil kaufen würde oder seh ich das falsch? Das sieht auch nicht viel mehr anders auf, auch zum hinsetzen.
Seid ihr euch sicher ??!?
 
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Exator

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Das heisst, wenn die Polizei einen mit Versicherungskennzeichen anhält . Und man einen Führerscheinklasse B hat und nen Motorrad Helm auf, max 45kmh fährt, das man damit weiterfahren darf?
Ja, das Fahrzeug muss halt für den Straßenverkehr zugelassen sein, also mit legalem Kenneichen ausgestattet.
Was passiert denn, wenn man damit auf nen Radweg erwischt wird?
Dann kann ein Bußgeld fällig werden, wird wohl um die 20€ liegen je nachdem was und wie genau du dich verhalten hast.
Ich sehe den Nachteil nicht zuu den E Scootern, die ja auch getunt gefahren werden.
Dann wäre man nach euren Beurteilungen ja sogar noch im Vorteil gegenüber Strafen, mit diesen Fahrzeug?!?
Kannst du so sehen, es sind aber nunmal zwei verschiedene "Fahrzeugklassen" die jeweils ihre eigenen Regeln haben...
Mein Vater hat sich son Rentnerteil für max 6 kmh gefahren, gekauft . Hats glaub auf 45 kmh getunt , fährt jetzt ohne Kennzeichen rum(weil es ja nicht zu versichern geht) meist nicht straße. Da kriegt er ja mehr ärger, als wenn er sich so ein Teil kaufen würde oder seh ich das falsch? Das sieht auch nicht viel mehr anders auf, auch zum hinsetzen.
Was genau ist ein "Rentnerteil", ein E-Mobil?
Ja? Die sind jedenfalls bis 6 km/h versicherungsfrei, gibt es aber auch bis 10km/h, dann benötigen auch die ein Versicherungskennzeichen.

Das Tuning mal außen vor....
Seid ihr euch sicher ??!?
Ja
 

Rook

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Man darf weiterfahren, wenn das Fahrzeug auch noch eine Betriebserlaubnis (hier: CoC) hat.

#1000. 😁
 

Goingtolegends

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Was genau ist ein "Rentnerteil", ein E-Mobil?
Ja? Die sind jedenfalls bis 6 km/h versicherungsfrei, gibt es aber auch bis 10km/h, dann benötigen auch die ein Versicherungskennzeichen.

Das Tuning mal außen vor....
https://mikrofahrzeuge.com/product/mf600-senioren-dreirad-e-roller/
der hat sich das geholt und hat es entdrosselt,
bei wikipedia steht ja unter krafräder: zweiräder und dreiräder
gibt es denn ÜBERHAUPT ein dreirad mit straßenzulassung, so wie das auf dem link, was man versichern kann und auf der straße mit bis zu 45kmh fahren könnte? oder hat mein vater schon was dreirad betrifft, das möglichste rechtlich rausgeholt , und es geht gar nicht

das mit den eflux ist für mich kaum zu glauben ,waru msollte ich dann mit einem getunten escooter rumfahren, wenn es auch legal geht, nur eben mit motorhelm
 

Rook

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Gib z.B. mal in Google: senioren elektromobil 45 km/h ein und klick dann auf Bilder (dann halt immer noch schauen, ob zugelassen oder nicht).
Da gibt es die verschiedensten Varianten (auch als Kabinenroller für das entsprechende Kleingeld🪙).

Ein (zugelassenes) Dreirad mit 25 km/h kann meist ohne Führerschein (je nach Alter maximal Mofa-Prüfbescheinigung notwendig) gefahren werden.
 

chrispiac

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https://mikrofahrzeuge.com/product/mf600-senioren-dreirad-e-roller/
der hat sich das geholt und hat es entdrosselt,
bei wikipedia steht ja unter krafräder: zweiräder und dreiräder
gibt es denn ÜBERHAUPT ein dreirad mit straßenzulassung, so wie das auf dem link, was man versichern kann und auf der straße mit bis zu 45kmh fahren könnte? oder hat mein vater schon was dreirad betrifft, das möglichste rechtlich rausgeholt , und es geht gar nicht
Rechtlich bewegt er ein technisch verändertes, nicht versichertes Kraftfahrzeug. Daraus ergibt sich nach §6 Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz):

§ 6​


(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Quelle: -> Gesetze im Internet <- (externer Link)

Also Farzeug weg, 6 Monate bis 1 Jahr Knast und es wird deutlich weniger zum Erben geben. Sollte dabei jemand verletzt werden oder ein Schaden entstehen, wird er dafür mit seinem Privatvermögen haften. Also wird er bei Dir einziehen, weil er sich seine Miete nicht mehr Leisten kann…

das mit den eflux ist für mich kaum zu glauben ,waru msollte ich dann mit einem getunten escooter rumfahren, wenn es auch legal geht, nur eben mit motorhelm
Erst einmal, Elektrostehroller nach der EKFV können Führerscheinfrei ab 14 Jahren legal in Deutschland gefahren werden. Wenn man nicht vor dem 1. April 1965 geboren ist, braucht man für ein 25km/h Mofa die Mofa Prüfbescheinigung - erhältlich ab 15 Jahren - und die kostet in Deutschland heftig, weil man dazu eine Fahrschule besuchen muß, mit 6 Pflichtstunden und 2 Fahrstunden und der gleiche Verkehrsregelgrundstoff wie beim Autoführerschein vermittelt werden muß. Samt Prüfung beim TÜV ist man da einige hundert Euro los.

Kleinmofas bis 20km/h dürfen auch ohne Helm gefahren werden, auch wenn es nicht ratsam ist. Mofas und andere Kleinkrafträder (Roller, Mokiks bie 45km/h) sind auch Kraftfahrzeuge und dürfen innerorts nicht auf dem Fahrradweg fahren. Außerorts gibt es für eBikes und Mofas eine Ausnahmeregel, die das Befahren von Radwegen erlaubt. 45km/h Kleinkrafträder aber nicht (oder nur wenn es durch ein Schild gestattet wird - sowas habe ich aber bisher noch nicht gefunden). Für die 45km/h Kleinkrafträder oder auch andere Fahrzeuge wie Quads (Fahrzeugklasse L6e) benötigt man den Führerschein Klasse AM, der in der Führerscheinklasse B (Auto) enthalten ist (bei vielen anderen Fahrzeugklassen auch). Dafür muß man inzwischen in gesamt Deutschland nur noch 15 Jahre alt sein, international gilt er aber erst mit 16 Jahren. Der Hauptunterschied zum Autoführerschein bzw. da Klasse A Führerschein zum Motorradführerschein ist, das neben den vollen Theoriepflichtstunden an Praxisstunden nur die Mindeststunden abgeleistet werden müssen, also keine teuren Nacht-, Überland- oder Autobahnfahrten (letzteres wäre auch nicht möglich, da Kraftfahrzeuge unter 60km/h bauartbedingte Geschwindigkeit nicht auf Autostraßen- oder Autobahnen fahren dürfen). In sofern ist es ein verhältnissmäßig günstig zu erwerbener Füherschein - die Mofa Prüfbescheinigung ist eher ein Kenntnisnachweis und gilt rechtlich nicht als Füherschein, diese Art Fahrerlaubnis kann daher auch nicht entzogen werden.

Und ja, es gibt auch legale Elektrodreiräder mit 15 km/h (darf auf dem Bürgersteig gefahren werden) oder 25km/h z. B.-> HIER <- (externer LINK). Die kommen mit einem CoC (Certificate of Conformity zu deutsch Konformitätsbescheinigung) die für ganz Europa gilt (also keine eigene deutsche Fahrzeugklasse darstellt, wie die Elektrostehroller nach der EKFV, die nur für Deutschland gilt). Mit diesen Nachweis bekommt man dann ein Versicherungskenzeichen, was am Fahrzeug anzubringen ist und jedes Jahr am 1. März erneuert werden muß (die Farbe wechselt jährlich).

Da sie über Gurte verfügen, besteht für die 25km/h Version keine Helmpflicht. Dagegen verstößt dein Vater mit seinem 45km/h Tuning auch.

Ganz große 3-Räder, da kenne ich aber bisher keine Elektroversionen, nennen sich Trike und dürfen nur mit Motorradführerschein, oder älteren Autoführerscheinen gefahren werden, wenn man sich den entsprechenden Eintrag (Schlüsselnummer) auf den aktuellen Führerschein hat Übertragen lassen.
 
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