Mitnahme von E-Tretrollern in Bus und Bahn

martins

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hey leutz, es würde mich interessieren ob die mitnahme von rollern in bus und bahn erlaubt ist?!
hab schon danach gesucht, aber regelung scheint wohl noch nicht fest zu stehen, oder?
 

SEPP

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Ist von Bundesland zu Bundesland anders. Wo wohnst du denn?
Solange die Scooter faltbar sind, sollte das kein Problem sein.
 

SEPP

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In Hamburg ist die Mitnahme von Rollern gestattet wenn der Roller zusammengeklappt ist. Sollte der Roller nicht klappbar sein, dann wird er "behandelt" wie ein Fahrrad. Heisst, pro Bereich maximal zwei stehende Tretroller. Ich glaube morgens und nachmittags sind Fahrräder generell nicht erlaubt, dann sind auch die stehenden Roller nicht erlaubt.
 

SEPP

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Ich hatte Recht. Solange der E-Scooter zusammenklappbar ist, wird er behandelt wie Handgepäck:

Doch darf man die neuen E-Scooter auch in die Busse und Bahnen im HVV hinein nehmen und dort transportieren?

Ja, denn sie werden im HVV wie normale Fahrräder behandelt, wie eine NahverkehrHAMBURG-Umfrage unter den wichtigsten Verkehrsunternehmen in Hamburg ergeben hat. Das bedeutet: Ein zusammengeklappter Tretroller darf jederzeit in Bahnen und Bussen mitgenommen werden und gilt dort als Handgepäck. Wenn der Roller nicht zusammengeklappt ist, gelten für ihn die üblichen HVV-Sperrzeiten für Fahrräder ( Mo-Fr von 6-9 und 16-18 Uhr).

Quelle: https://www.nahverkehrhamburg.de/elektroroller-diese-regeln-gelten-fuer-e-scooter-im-hvv-12291/

Ich denke, solange er zusammenklappbar ist, ist eine Mitnahme in allen Städten Deutschlands erlaubt.
 

Schnellfahrer

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In der Deutschen Bahn (ICE, etc) dürfen E-Tretroller ebenfalls kostenlos mitgenommen werden, solange sie klappbar sind.
 

schmittiphilipp

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Bei uns im Rhein-Neckar-Gebiet (VRN) dürfen Scooter bis 15 kg und max. 9 Zoll Reifengröse mitgenommen werden.

Ich bin mit meinem G30D natürlich bei beiden Bedingungen darüber, es hat aber noch keinen Kontrolleur gejuckt.
Die wissen das wahrscheinlich nicht mal selbst ?
 

AndréScoo

Experte
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Ich liebe solche Vorschriften...

Ob der Verfasser auch nur mal eine Sekunde an die Praktikabilität gedacht hat? Ein Großteil weiß nichtmal was ein Zoll ist...
 

Geronimo43

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ich stelle mir das auch gerade vor, wie der Kontrolleur auf den Knien rutschend mit einem Meterstab in der Hand die Reifen abmisst und am Handy ausrechnet ;-)
 

RIB

Sehr ambitioniert
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Sinngemäß in allen Beförderungsbedingungen des ÖPNV:

Zusammengeklappte Stehroller oder Fahrräder gelten als (Hand)Gepäck.
Deshalb ist Ihre Mitnahme kostenfrei und zulässig. (Müssen dann aber auch ggf. gehalten werden oder in der Gepäckablage verstaut werden!)
Andere Fahrzeuge können kostenpflichtig mitgenommen werden, soweit Platz vorhanden ist.
Dabei gilt es auch noch eine Rangfolge zu beachten.Kinderwagen und Rollstühle zuerst, wenn dann noch Platz ist kann auch ein Fahrrad etc. mitgenommen werden.
Den Anweisungen des Fahrzeugführers ist diesbzgl. Folge zu leisten!
 
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