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ExitCrosser
Gast
Der Elektrostehroller hat eine Zulassung/Klassifizierung nach der eKFV, daran ändern zusätzliche Anbauten zunächst nichts. Bei einem fest verbauten Sitz vor Zulassung würde ich Deine Einschätzung teilen. Ich habe halt einen Sitz, der angeklammert wird und mit Hebeln und Schrauben (ohne irgendwo Löcher bohen zu müssen) und ohne zusätzliches Werkzeug am Trittbrett zu befestigen ist.
Wenn der Sitz mich nicht behindert und der Stehroller noch stehend gefahren werden kann und keine Gefahr durch z.B. spitze Teile für andere Verkehrsteilnehmer davon ausgeht, müßte er zumindest montiert werden dürfen, ähnlich wie z. B. Gepäckträger.
Die einzig wichtige Frags ist halt, darf der Sitz während der Fahrt genutzt werden? Wenn der Roller steht und ausgeschaltet ist, besteht keine Einschränkung als Sitzplatz, es könnte aber sein, das er während der Fahrt nicht genutzt werden darf. Das wäre zwar absurd, müßte nach meinen bisherigen amateurhaften, nicht sehr tief gehenden Recherchen die augenblickliche Situation wiedergeben. Wer also den Stehroller, z. B. bei Ladepausen so als Sitz nutzen möchte, müßte es damit dürfen.
Interessant dürfte die Einschätzung während der Fahrt sein. Natürlich könnten Ordnungsbehörden die Demontage während der Fahrt verlangen, weil montiert eine Nutzung als Sitz während der Fahrt nicht ausgeschlossen werden kann, z. B. bei Pausen vor roten Ampeln. Niemand schreibt vor, das man in solchen Situationen nicht sitzen darf, man nimmt aber aktiv mit diesem Fahrzeug am Straßenverkehr teil. Das sind dann halt Situationen, die einfach noch nicht geregelt sind.
Die Frage ist halt, will man das durchziehen und somit einen Prozess riskieren, der durchaus auch verloren gehen könnte. Zudem gibt es kein festgelegtes Bußgeld für dieses vergehen. Da könnten Ordnungsbehörden und Staatsanwaltschaft tief in die Trickkiste greifen. Allerdings habe ich auch nichts gefunden, was die Nutzung explizit verbietet. Wenn man der Meinung ist, was nicht verboten ist, müßte erlaubt sein, kann also durchaus so einen Sitz nutzen, muß aber dann mit Kosten rechnen um dieses Recht auch durchzusetzen. Mit wäre es lieber, einn Volljurist mit Verkehrsrechtschwerpunkt würde sich der Sache annehmen und wenigstens eine Einschätzung abgeben, was einem dabei vorgeworfen werden könnte, nur um extrem unliebsame Situationen wie einen vorläufigen Führerscheinentzug oder gar Knast zu vermeiden. Extrem hohe Strafzahlungen würde ich wegen sowas auch gerne vermeiden.
Ähm, wie jetzt? Hohe Strafzahlungen? Knast? Also bitte, wir leben nicht in Nordkorea
Ich wüsste nicht was die Staatsanwaltschaft damit am Hut hätte, denn es handelt sich hierbei nicht um eine Straftaft, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Die Betriebserlaubnis erlischt, das ist alles. Wenn man ohne Betriebserlaubnis fährt ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit 50 EUR und bei Gefährdung mit 90 EUR geahndet wird. Hat man einen Führerschein, so bekommt man bei Gefährdung einen Punkt in Flensburg.