Neues Verkehrszeichen für Escooter

Da es in dem anderen Thread zum Referentenentwurf der Änderung der eKFV ja zu reichlich Verwirrung gekommen ist, möchte ich einmal betonen, dass die bisher E-Scooter betreffenden Verkehrsverbote weiterhin relevant sind.

Nicht gefahren werden dürfen E-Scooter also weiterhin bei:
VZ 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art
VZ 251 - Verbot für Kraftwagen
VZ 254 - Verbot für Radverkehr
VZ 255 - Verbot für Krafträder
VZ 260 - Verbot für Kraftfahrzeuge

Es ist lediglich das neue Zeichen
VZ 257-59 - Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)

hinzugekommen, welches bei einer irgendwann vielleicht kommenden Änderung der Verhaltensvorschriften eine größere Relevanz bekommen könnte.
 
Ich gebe zu, ich bin zu faul jetzt diese Datei im Link komplett zu lesen. Also Stelle ich meine Frage.
Deutschland hat also ein neues Verbotszeichen erfunden und zugelassen, bevor es die "ab jetzt erlaubt" Regeln gültig gemacht hat?
 
Ja.

Aktuell wurde die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung" geändert (da ist z.B. dieses Schild jetzt drin), aber nicht die "Straßenverkehrsordnung" selbst (die "ab jetzt erlaubt" Regeln).
 
Es werden jetzt wohl, bevor die Liberalisierung kommt, zunächst die Bereiche gesperrt, in den man keine Escooter haben möchte.

Z.B. beim Chinesischen Turm in München.
 
Das ist mal wieder Deutschland. Bei Verboten aufstellen geht es schnell aber den Verkehrsteilnehmern
mal was gutes tun und den ganzen wirr-warr an Gesetzen zu erleichtern, das geht schon zu weit und wird schleifen gelassen.
Du darfst dabei nicht vergessen, dass die Einführung des eKFV-Scooters etwas ganz neues in Deutschland, und ja auch noch nie existent gewesen ist.
Dementsprechend wird, oder auch muss, ihm dann bei seiner Eingliederung in den öffentlichen Verkehrsraum, die dafür nötige Zeit zugedacht werden.
 
Das erste "Escooter verboten"-Schild gibt es schon (in München):

https://images.app.goo.gl/aj4ag
Klärt mich auf. Für welchen bereich auf dem Bild geten nun die ganzen Verbotsschilder?
Da dort ja eine strasse mit Buss und Fahrrädern zu sehen ist wäre mir unklar wieso dort PKW, Motorrad und Scooter nichts zu suchen haben?
 
Genau so.
Gesperrt, für den gesamten Motorgetriebenen Verkehr. Ab Parkplatz.

Fußgänger und Radfahrer + Öffis. (Bitte jetzt nicht über e Fahrräder diskutieren, das sind nach dem Gesetz nur Fahrrad) dürfen durch.
 
Also wär es kein problem abzsteigen und mitten auf der Fahrbahn den Scooter zu schieben da man dann ja als Fußgänger gilt? ;)

Die unterscheidung zwischen Rädern und Scootern ob mit oder ohne Motor ergibt eh kein Sinn da beides gleichermaßen dieselbe Verkehrsbehinderung darstellt wenn man es mit Fußgängern zu tun hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau, das Verbotsschild für E-Scooter ist hier aber ermessensfehlerhaft, weil es gegen das Verbot der Doppelbeschilderung verstößt. Der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen ist schon mit dem weiter gefassten Verbot für Kraftfahrzeuge (VZ 260) abgedeckt, sodass dieses hier nicht anzuordnen ist. Das gilt im Übrigen für die meisten Bereiche, in denen das Schild in Zukunft wahrscheinlich auftauchen wird.

Es ist eigentlich nur relevant, wenn nicht ohnehin schon der Verkehr mit Fahrräder, Kraftwagen oder Motorrädern verboten ist. Man wird daher - bis zu einer eventuellen Gesetzesänderung, die die Anwendbarkeit genannter Verbote auf E-Scooter aufhebt - mit diesem Schild eigentlich nur Radwege beschildern können, auf denen Elektrokleinstfahrzeuge verboten werden sollen.
Dies ist aber auch nur bei Vorliegen einer qualifizierten Gefahrenlage zulässig.
 
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