Als Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr, der ältere als 7 Jahre ist, kann man ein gewisses Grundwissen erwarten. Als Teilnehmer mit einem motorisierten Gefährt, gehe ich davon aus, das mehr als einfaches Grundwissen da ist.
In dem Moment, da du eine Fahrerlaubnis bestanden hast, erwarte ich das du das Regelwerk kennst und beachtest.
Sowohl für E-Scooter als auch Fahrräder, E-Bikes oder Pedelecs bis 25 km/h ist ja keine Fahrerlaubnis nötig.
Auch wenn es meines Erachtens in absehbarer Zukunft mit weiter ansteigendem Verkehr nötig werden dürfte/sollte.
Laut KI:
Für die heutige Fahrprüfung in Deutschland müssen theoretisch über 400 bis über 680 verschiedene Verkehrszeichen, Gefahren-, Vorschrift- und Richtzeichen sowie Zusatzzeichen gekannt werden
. Die konkrete Anzahl der gelernten Schilder variiert, da alle im offiziellen Katalog aufgeführten Zeichen Teil der theoretischen Multiple-Choice-Prüfung sein können.
Aus Gesprächen mit langjährigen und frischen Führerscheininhabern weiß ich das nicht einmal die Hälfte davon vom gelernten nach einem Monat noch vorhanden ist. Nach Jahren bleiben nur noch die Basics denen man täglich begegnet hängen.
Der Großteil aller Führerscheininhaber würden keine zwei Jahre nach der Prüfung mit Pauken und Trompeten sowohl durch die theoretische als auch praktische Prüfung rasseln.
@loddoking, welche Schilder musstest du denn recherchieren? Gut, dass du das mal gemacht hast. Die muss man kennen, wenn sie für einen relevant sind. Wenn neue Regeln eingeführt werden, dito.
Zu Anfang habe ich alle Verkehrsschilder auf meiner Arbeitsroute recherchiert da ich nie ein Führerschein gemacht habe. Lieder habe ich keine Liste gemacht.
Gemerkt habe ich mir allerdings nur die für mich unmittelbar relevanten, besonders was die Sicherheit angeht. Da ich aber ohnehin sehr vorsichtig fahre und zb stets leicht abbremse, zb wenn es um die beliebte Vorfahrt (VZ 306) geht, bis ich sicher bin das der andere sich auch daran hält.
Solche Sachen wie das (VZ 350-10) finde ich iwie unnötig da ein Fußgängerüberweg ohnehin überdeutlich auf der Fahrbahn markiert ist. Oder das (VZ 220) wenn ohnehin von der anderen Seite das 267 Einfahrt verboten hängt.
Dort wo Fahrräder fahren dürfen, dürfen E-Scooter oft nicht fahren, eben weil sie zu den Kraftfahrzeugen gehören; z. B. beim Schild „Fahrräder frei“, oder in Fußgängerzonen.
Gerade bei solchen Mätzchen würde ich es drauf ankommen lassen. Es ergibt keinen Sinn das Räder mit 30 km/h da durch die Fußgänger brettern dürfen. Und erzählt mir keiner "solange man auf die Fußgänger Rücksicht nimmt und Schrittgeschwindigkeit fährt, mir ist noch nie ein Radfaher begegnet der auf die bremse tritt...
Aber E-Scooter wegen Wortklauberei las KFZ dann wieder nicht obwohl die nur bis 22 km/h fahren und man viel Problemloser und entspannter auf Schrittgeschwindigkeit sogar neben Fußgängern herfahren könnte.
Ich fahre sowieso immer sehr defensiv und vorsichtig wenn ich es mit Fußgängern zu tun bekomme. Damit meine ich nicht Bürgersteige. Da brauch ich keine Schilder dafür.
Im Worst Case zahlt man halt das Bußgeld und diskutiert nicht rum.
Auch wenn ich nicht glaube das mich einer von der Rennleitung dann mit 5 km/h im Park an die Kandare nehmen würde.