feuerfisch1502
Profi
Sehr seltsam.
Wenn es für ein Fahrzeug keine Zulassung gibt und daher auch keine Fahrerlaubnis, dann kann es doch nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis sein. Denn welche Fahrerlaubnis sollte man denn haben?Da es für Roller über 20Km/h keine Zulassung gibt, gibt es auch KEINE Fahrerlaubis für und somit greift das dann gleich mit.
Er hat scheinbar nur einen Auto Führerschein.Wenn du ein PKW Führerschein hast und Motorrad fährst, dann fährst Du auch ohne Fahrerlaubnis Und ab 21 Km/h brauchst Du ein, auch wenn es keine gibt für diese Roller. Also fahren ohne Fahrerlaubnis.
Er hat scheinbar nur einen Auto Führerschein.
Das habe ich immer noch nicht verstanden. Sperrzeit für was? Den Autoführerschein hat er doch und für den (legalen)Roller gibt es keinen Führerschein.Ab einer bestimmten Strafe lt. Bußgeldkatalog bekommt man auch eine Sperrzeit. Das kann dir auch passieren wenn Du bei Rot über eine Fußgängerampel gehst, es wird wohl von ausgegangen, wenn Du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist, Du es wissen musst was erlaubt ist und was nicht.
Sigi fasst richtig, das Auto hatte eine Zulassung und wenn die durch Umbauten diese verliert bleibt es ein Auto, gilt auch für Motorräder und auch für E-Scooter. Aber wir haben hier doch den Fall das der Roller um den es geht NIE eine Zulassung hatte.@Tom13 Das ist auch meine Meinung. Das würde ja auch bedeuten, dass ein KFZ, dass mit dem entsprechenden Führerschein gefahren werden darf, durch Zulassungsverlusst zu einem Fahrzeug wird, für dass es keinen Führerschein gibt. Der Autoführerschein schließt die Klassen mit ein, mit der man Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 20 Km/h (Mofas und auch Mopeds) fahren darf. Und darunter fällt auch dann ein E-Scooter, der zwar durch das Tuning seine Zulassung verloren hat, aber trotzdem in die nächst höhere Fahrzeugklasse rutscht. Fahrverbote gibt es eigentlich nur bei Fahren unter Alkoholeinfluss.
LG Sigi
Wenn z.B. ein Auto importiere, das in Deutschland nicht zugelassen ist, fahre ich es trotzdem nicht ohne Fahrerlaubnis, wenn den entsprechenden Auto Führerschein habe und das Fahrzeug nicht eine andere Fahrzeugklasse ist (z.B. LKW o.ä.). Die anderen Vergehen mal unberücksichtigt gelassen.
LG Sigi
Vielleicht fällt ein E-Scooter, der von sich aus mehr als 20 km/h fahren kann, in keine der EG-Fahrzeugklassen (auch nicht in die Fahrzeugklasse Kleinkraftrad oder Mofa), da er keinen Sitz hat?
Und da die Fahrerlaubnisverordnung sich nur auf die EG-Fahrzeugklassen bezieht, ist es mangels einer aufgeführten Fahrzeugklasse dann Fahren ohne Fahrerlaubnis.