Ninebot MAX G30 , Polizeikontrolle , Anzeige !!!

Registriert
31 Dez 2019
Beiträge
687
Punkte Reaktionen
562
Ort
53757
eScooter
IO Hawk Sparrow Legal
Sehr seltsam.
 

Tom13

Moderator
Teammitglied
Registriert
28 Mrz 2020
Beiträge
4.074
Punkte Reaktionen
5.743
Ort
Krefeld
eScooter
1, 2, 3... ganz viele!
Ich hab's mir jetzt zweimal durchgelesen und auch nicht verstanden. 🤷‍♂️ Irgendwas kann da nicht stimmen. Wenn er einen Motorradführerschein hat, kann es nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis sein.

Da es für Roller über 20Km/h keine Zulassung gibt, gibt es auch KEINE Fahrerlaubis für und somit greift das dann gleich mit.
Wenn es für ein Fahrzeug keine Zulassung gibt und daher auch keine Fahrerlaubnis, dann kann es doch nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis sein. Denn welche Fahrerlaubnis sollte man denn haben? :unsure:
 

kamy

Moderator
Teammitglied
Registriert
20 Jan 2020
Beiträge
23.777
Punkte Reaktionen
23.045
Wenn du ein PKW Führerschein hast und Motorrad fährst, dann fährst Du auch ohne Fahrerlaubnis ;) Und ab 21 Km/h brauchst Du ein, auch wenn es keine gibt für diese Roller. Also fahren ohne Fahrerlaubnis.
Er hat scheinbar nur einen Auto Führerschein.
 

Sigi r

Sehr ambitioniert
Registriert
8 Dez 2019
Beiträge
375
Punkte Reaktionen
339
Ort
Weiterstadt
eScooter
Lehe l5
@Tom13 Das ist auch meine Meinung. Das würde ja auch bedeuten, dass ein KFZ, dass mit dem entsprechenden Führerschein gefahren werden darf, durch Zulassungsverlusst zu einem Fahrzeug wird, für dass es keinen Führerschein gibt. Der Autoführerschein schließt die Klassen mit ein, mit der man Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 20 Km/h (Mofas und auch Mopeds) fahren darf. Und darunter fällt auch dann ein E-Scooter, der zwar durch das Tuning seine Zulassung verloren hat, aber trotzdem in die nächst höhere Fahrzeugklasse rutscht. Fahrverbote gibt es eigentlich nur bei Fahren unter Alkoholeinfluss.

LG Sigi
 

PainHammer

Einsteiger
Registriert
28 Jul 2020
Beiträge
22
Punkte Reaktionen
13
Ort
Kiel
eScooter
Io Hawk
Er hat scheinbar nur einen Auto Führerschein.

Ne, mein Arbeitskollege hat beide, war nur ein Beispiel wegen nur weil man PKW hat ist es doch mit Motorrad ohne ;)

Das mit dem fahre ohne Fahrerlaubnis wurde so erklärt:
Wenn ein Elektroroller schneller fährt als 21 Km/h benötigt man eine Fahrerlaubnis für diesen Roller, solche Roller gibt es in DE welche mit Mofa oder Klasse B und Helm gefahren werden dürfen. Wenn ein E-Roller in Deutschland KEINE Zulassung hat und es dadurch auch keine Fahrerlaubnis gibt, erfüllt es gleichzeitig den Tatbestand des führens eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis.

In diesem Fall treffen dann leider beide Punkte zu, deswegen war mein Kollege beim Anwalt und der hat das bestätigt. PKW & Motorradschein beinhaltet den Roller ohne Zulassung, nur wenn er eine Zulassung gehabt hätte, dann wäre es "NUR" fahren ohne Versicherungsschutz.
 

Mi1S_dk

Sehr ambitioniert
Registriert
9 Aug 2020
Beiträge
310
Punkte Reaktionen
141
Ort
Emsland
eScooter
XIAOMI 1S
Ab einer bestimmten Strafe lt. Bußgeldkatalog bekommt man auch eine Sperrzeit. Das kann dir auch passieren wenn Du bei Rot über eine Fußgängerampel gehst, es wird wohl von ausgegangen, wenn Du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist, Du es wissen musst was erlaubt ist und was nicht.
Das habe ich immer noch nicht verstanden. Sperrzeit für was? Den Autoführerschein hat er doch und für den (legalen)Roller gibt es keinen Führerschein.
 

PainHammer

Einsteiger
Registriert
28 Jul 2020
Beiträge
22
Punkte Reaktionen
13
Ort
Kiel
eScooter
Io Hawk
@Tom13 Das ist auch meine Meinung. Das würde ja auch bedeuten, dass ein KFZ, dass mit dem entsprechenden Führerschein gefahren werden darf, durch Zulassungsverlusst zu einem Fahrzeug wird, für dass es keinen Führerschein gibt. Der Autoführerschein schließt die Klassen mit ein, mit der man Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 20 Km/h (Mofas und auch Mopeds) fahren darf. Und darunter fällt auch dann ein E-Scooter, der zwar durch das Tuning seine Zulassung verloren hat, aber trotzdem in die nächst höhere Fahrzeugklasse rutscht. Fahrverbote gibt es eigentlich nur bei Fahren unter Alkoholeinfluss.

LG Sigi
Sigi fasst richtig, das Auto hatte eine Zulassung und wenn die durch Umbauten diese verliert bleibt es ein Auto, gilt auch für Motorräder und auch für E-Scooter. Aber wir haben hier doch den Fall das der Roller um den es geht NIE eine Zulassung hatte.

Wenn er den mit Tuning umgebaut hätte auf 21+ und einen Mofa,B oder Motorrad hätte, wäre es behandelt worden mit Fahren ohne Zulassung.

Ach und Fahrverbote gibt es auch bei Rotfahren, zu schnelles Fahren, zu dichtes Aauffahren usw... also nicht nur bei Alkohol.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sigi r

Sehr ambitioniert
Registriert
8 Dez 2019
Beiträge
375
Punkte Reaktionen
339
Ort
Weiterstadt
eScooter
Lehe l5
Wenn z.B. ein Auto importiere, das in Deutschland nicht zugelassen ist, fahre ich es trotzdem nicht ohne Fahrerlaubnis, wenn den entsprechenden Auto Führerschein habe und das Fahrzeug nicht eine andere Fahrzeugklasse ist (z.B. LKW o.ä.). Die anderen Vergehen mal unberücksichtigt gelassen. Ist dann nämlich „nur ein Verstoß gegen die KFZ-Zulassungsverordnung“.
LG Sigi
 

PainHammer

Einsteiger
Registriert
28 Jul 2020
Beiträge
22
Punkte Reaktionen
13
Ort
Kiel
eScooter
Io Hawk
Wenn z.B. ein Auto importiere, das in Deutschland nicht zugelassen ist, fahre ich es trotzdem nicht ohne Fahrerlaubnis, wenn den entsprechenden Auto Führerschein habe und das Fahrzeug nicht eine andere Fahrzeugklasse ist (z.B. LKW o.ä.). Die anderen Vergehen mal unberücksichtigt gelassen.
LG Sigi

Da gebe ich dir auch gerne Recht, doch anscheinend gilt dieses nicht für E-Roller die NIE eine Zulassung hatten und evtl. auch nie bekommen würden. Ich weiß auch wie das der Richter gemeint hat, doch der Anwalt sagte nur das er nicht gegen ankommt. Anscheinend ist das eine komplexe Rechtslage worauf sich ein Richter berufen kann.

Beim Auto, Motorrad usw. kann ich es noch verstehen, doch beim Roller leider selber nicht. Ging zum Glück nicht um mich sondern um meinen Kollegen. Nur halt hier geht es ja auch um einen Roller der NIE eine Zulassung hatte.

Vll. liegt es an dem Richter wie weit er Ausholen kann, da gibt es sicherlich auch Grenzen.
 

Trynhardt

Einsteiger
Registriert
9 Sep 2020
Beiträge
16
Punkte Reaktionen
3
eScooter
The Urban Hmbrg V3
Also ein Scooter über 20kmh wird nicht automatisch zum Mofa, da bringt der Schein auch nicht viel, da fehlt dann immernoch mindestens der Sitz (was ja auch der Grund dafür war das Escooter lange nicht zugelassen werden konnten), allgemein gibt es die Klasse Escooter über 20kmh nicht also fährt jeder ohne Fahrerlaubnis, weil es halt nicht erlaubt ist, egal welchen Schein man sonst am Start hat..
 

Rook

Experte
Registriert
8 Jan 2020
Beiträge
1.157
Punkte Reaktionen
798
eScooter
ESA 5000, G30D
Vielleicht fällt ein E-Scooter, der von sich aus mehr als 20 km/h fahren kann, in keine der EG-Fahrzeugklassen (auch nicht in die Fahrzeugklasse Kleinkraftrad oder Mofa), da er keinen Sitz hat?

Und da die Fahrerlaubnisverordnung sich nur auf die EG-Fahrzeugklassen bezieht, ist es mangels einer aufgeführten Fahrzeugklasse dann Fahren ohne Fahrerlaubnis.
 

chrispiac

Meister
Registriert
30 Jan 2020
Beiträge
3.644
Punkte Reaktionen
3.347
Ort
Aachen
eScooter
diverse
Vielleicht fällt ein E-Scooter, der von sich aus mehr als 20 km/h fahren kann, in keine der EG-Fahrzeugklassen (auch nicht in die Fahrzeugklasse Kleinkraftrad oder Mofa), da er keinen Sitz hat?

Und da die Fahrerlaubnisverordnung sich nur auf die EG-Fahrzeugklassen bezieht, ist es mangels einer aufgeführten Fahrzeugklasse dann Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wahrscheinlich betrifft das nicht nur Sitz, sondern auch lichttechnische Anforderungen wie Blinker, Bremslicht usw. Demnach wäre ein Elektrostehroller dern nicht eKFV Konform ist, ein nicht klssifizierbares Fahrzeug in der EU und somit kann man auch keine Fahrerlaubnis dafür erwerben. Ich empfinde das als doppelte Bestrafung, wäre nach dieser Logik aber Erklärbar.
 
Oben