Ob der wirklich versichert ist?

Karacho

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Wüsste gern mal, wie das Versicherungstechnisch ausgeht.
Verursacher ist ja der Beifahrer.
Nur wenn der Roller nicht zugelassen war, dann...
Bei KFZ zahlt doch immer die KFZ-Haftpflicht, egal wer es ausgelöst hat.

Die Schuld wird wohl aufgeteilt werden, da spielt die vorhandene oder nichtvorhandene Versicherung doch m.E. keine Rolle. Wenn er z.B. 30% Teilschuld hat, weil er da z.B. nicht so schnell und knapp hätte vorbei fahren dürfen, dann muss er bzw. seine Versicherung 30% des Schadens am PKW zahlen und bekommt 70% seines Schadens erstattet.

Vermutlich wird die Versicherung, die die Plakette ausgegeben hat, den Schaden begleichen und dann ggfs. das Geld bei ihm wieder eintreiben, aber nur max. 5000,-

Aber vielleicht ist das ja ein legaler Scooter, der nur massiv modifiziert wurde. Nachdem ihm das dritte Schutzblech gerissen ist ;) , hat er ein gekürztes Blech dran gemacht. Solange das nicht für den Unfall relevant ist, dürfte das keine Rolle spielen.
 

Frieda

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Es geht meistens solange gut bis eben was passiert. Sehe leider ständig Leute mit illegalen Rollern. Meistens werden die nicht erwischt aber sobald die mal in einen Unfall verwickelt sind und die Polizei nicht völlig blind ist, wird es auffallen. Gibt ja auch genug die mit dem Auto ohne Versicherung und Tüv rumfahren. Fällt meistens nicht auf bis es kracht.
Genau so ist es. Ich glaube nicht einmal das den meisten wirklich bewusst ist, das sie bei Verstößen im Straßenverkehr ihren
Lappen riskieren.
Aber sollen sie alle machen. Für mich gibt´s keinen Grund mich genau so dämlich zu verhalten.
Es dauert halt einfach bis auch die Polizei ausreichend geschult ist.
 

chrispiac

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Bei KFZ zahlt doch immer die KFZ-Haftpflicht, egal wer es ausgelöst hat.

Die Schuld wird wohl aufgeteilt werden, da spielt die vorhandene oder nichtvorhandene Versicherung doch m.E. keine Rolle. Wenn er z.B. 30% Teilschuld hat, weil er da z.B. nicht so schnell und knapp hätte vorbei fahren dürfen, dann muss er bzw. seine Versicherung 30% des Schadens am PKW zahlen und bekommt 70% seines Schadens erstattet.

Vermutlich wird die Versicherung, die die Plakette ausgegeben hat, den Schaden begleichen und dann ggfs. das Geld bei ihm wieder eintreiben, aber nur max. 5000,-

Aber vielleicht ist das ja ein legaler Scooter, der nur massiv modifiziert wurde. Nachdem ihm das dritte Schutzblech gerissen ist ;) , hat er ein gekürztes Blech dran gemacht. Solange das nicht für den Unfall relevant ist, dürfte das keine Rolle spielen.
Es bestand ja beim Roller möglicherweise keine KFZ-Haftpflicht. Falls der Roller nicht zulassungsfähig ist, weil er nicht der EKFV entspricht, bzw. nie eine ABE hatte, gilt die Versicherung schlicht nicht. Trotzdem könnte die Versicherung zunächst zur Regulierung herangezogen werden, doch nicht automatisch sondern wenn gerichtlich verfügt. Der Schutzdeckel von 5000€ greift aber nicht, wenn das Fahrzeug nie eine ABE hatte. Wäre es ein zulassungsfähiges Fahrzeug gewesen und der Halter/Fahrer hätte es technisch manipuliert, würde die 5000€ Grenze greifen, eine Zulassung und Versicherung wäre ursprünglich möglich gewesen.

So wie es aussieht, ist der Roller nicht Zulassungsfähig, weil nie eine ABE seitens des Herstellers für diesen Roller angestrebt wurde (z. B. wäre sonst ein Kennzeichenhalter vorhanden). Er hat aber die Vesicherung getäuscht - z. B. mit falscher Angabe der FIN, die ggf. eine Serien- oder Motornummer ist. Da im Kleingedruckten der Versicherungen normalerweise steht, sofern man diese Online abschließt: Datenbestätigung (und somit ABE) Vorhanden und kann vorgezeigt werden und diese Grundbedingung nicht vorliegt, ist der ganze Versicherungsvertrag hinfällig. Das heißt, der Versicherungsnehmer kann wegen den Versuch eine Versicherung zu erschleichen auch noch belangt werden.

Im Gegenteil: Dadurch das es er versucht hat, ist ihn bewußt, das es eine Versicherungspflicht gibt und spätestens bei Abschluß hätte ihn bewußt sein müssen, das das Fahrzeug nicht versicherbar ist, da nach einer FIN und Datenbestätigung gefragt wurde, die das Fahrzeug wahrscheinlich nicht hat. Daraus wird durch den Versuch eine vorgeschriebene Versicherung abzuschließen, möglicherweise ein Bumerang und der Versuch als Täuschungsversuch gerichtlich verschärfend gewertet.

Sollte in so einem Fall, die Versicherung die gerichtliche Auflage bekommen, den Schaden zu regulieren, werden seitens der Versicherung nicht nur die Kosten zur Regulierung, Verfahrenskosten etc. erhoben, auch sämtliche eigenen Kosten wie Personal, zur Abwicklung des Schadens usw. können ohne irgendeine Grenze von der Versicherung zurückgefordert werden. Billiger wäre es, der Versicherungsvertrag wird rückabgewickelt, d. h. die Versicherung nimmt den Vertrag zurück und außer einer Verwaltungsgebühr wird so getan als hätte es den Vertrag (der ja nie zu Stande kam, da die Voraussetzungen nicht erfüllt waren) nie gegeben. Dann haftet der Rollerfahrer mit seinem gesamten Privatvermögen, kann ggf. in Privatinsolvenz gehen und kann so eventuell nach einigen Jahren Friedenspflicht wieder von Vorne anfangen.

Falls er durch den Unfall gesundheitlich geschädigt ist, muß er dafür dann auch noch selber aufkommen.
 

Gobi

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A.Krell

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siehe Signatur
wohl eher nicht, so kurz wie der Bericht war wird das von der Seite sicherlich nicht weiterverfolgt, Unfallmeldung wie jeden Tag aufs neue 🙈
 

chrispiac

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Die gesetzliche Krankenversicherung kennt keine Selbstzahlung bei Eigenverschulden.
Das meine ich nicht - ich meine bleibene Schädigungen, wo langfristige Heilbehandlungen nach einem Krankenhausaufenthalt nötig sind. So Richtung Anschlußheilbehandlung, oder wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit wenn Therapien nötig sein sollten. Die sind meist nicht Teil einer Krankenbehandlung und werden häufig von der Rentenversicherung getragen.
 

Ralli

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Das meine ich nicht - ich meine bleibene Schädigungen, wo langfristige Heilbehandlungen nach einem Krankenhausaufenthalt nötig sind. So Richtung Anschlußheilbehandlung, oder wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit wenn Therapien nötig sein sollten. Die sind meist nicht Teil einer Krankenbehandlung und werden häufig von der Rentenversicherung getragen.
Da muss ich als Mann vom Fach mal reingrätschen.
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt von ambulanter ärztlicher Behandlung, stationärer Krankenhausbehandlung, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln und ggf. Krankengeld so ziemlich alles ab.
Bei Anschlussheilbehandlung bzw. REHA kommt es auf den Versichertenstatus an, da für eine Reha bzw. AHB primär der Rentenversicherungsträger zuständig ist, wenn der Versicherte noch im Erwerbsleben steht.
Und Ist so eine Rollerfahrt beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit oder der Heimfahrt gewesen, kommt noch die Unfallversicherung ( BG) mit ins Spiel.
Bitte auch den Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit beachten.
 
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