Petition für Elektrokleinstfahrzeuge EU einheitliche Regelung

AndréScoo

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eScooter
G30 ESA5K
Leider finde ich den Eintrag im Forum, mit dem Inhalt, dass Sitze für E-Scooter nicht erlaubt sind, nicht mehr. Deshalb mal hier!

Stigo E-Scooter (StVO)
Zusammenklappbarer und platzsparender Scooter. Reichweite bis zu 20 km. Geschwindigkeit bis zu 20 km/h. Mit Straßenzulassung. <— ist mit Sitz ausgestattet und als E-Scooter zugelassen ?

Anhang anzeigen 896

Es hieß nicht, dass Sitze generell Verboten sind. Wenn ein Roller aber "1 Stehplatz" hat dann kannst du da nicht einfach einen Sitzplatz draus machen.

Du kannst dir auch keinen Transporter kaufen und in den Fahrzeugschein reinschreiben 2 tonnen Nutzlast oder 10 Stehplätze. Das ist also eher ne Zulassungssache als ein Gesetzesthema.
 

Uwes-EC

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Ahso... schade.
Dann finde ich die Aussage „Scooter“ irreführend.

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chrispiac

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Ahso... schade ?
Dann finde ich die Aussage „Scooter“ irreführend.
L1e entspricht Kleinkraftrad, wie bereits weiter oben im Thread beschrieben ist das eine Einstufung nach der StVO und nicht nach der eKFV.

„Scooter“ ist nur das englische Wort für „Roller“ und die gibt es nun mal auch schon länger mit Sitz und Motor und auch entsprechend zugelassen und mit Führerschein fahrbar. Daher verwende ich gerne das Wortungetüm „Elektrostehroller“ hier im Forum um die von meinen anderen Elektrorollern
NIU N1S (entspricht NQi Sport)
NIU N GT (entspricht NQi GT Pro)
Trinity-EV Jupiter
abzugrenzen. Die behandele ich in einen andern Forum, weil 2,4kW bis 11kW doch ein bischen übertriben für Elektrostehroller wären… :)
 

Uwes-EC

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Sogar kurzzeitig 16kw
Sage mal... Du hast den Niu?
Habe auch schon darüber nachgedacht, mir den zu holen. Bist Du von den überzeugt?
 

Hoja

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Darum spreche ich auch immer gerne vom Elektro-Tretroller, dann ist das Fahrzeug nach der EKFV gemeint.
Sonst spreche ich vom Motorroller, damit ist dann der klassische Motorroller à la Vespa etc gemeint, so wie auch die elektrischen 50er-Equivalente von Niu.
Scooter und Roller ist leider missverständlich.

Denn alles ist *.Roller
 

chrispiac

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Sogar kurzzeitig 16kw ?
Sage mal... Du hast den Niu?
Habe auch schon darüber nachgedacht, mir den zu holen. Bist Du von den überzeugt?
Da wir uns immer weiter OT bewegen nur kurz: Ja, von NIU habe ich den N1S (2017) inzwichen um 9000km auf dem Display und den N-GT (2019) etwas über 1000km auf dem Display. Über Erfahrungen zum NIU (und den Trinity Jupiter) tausche ich mich mit gleichen Nickname in diesem Forum (LINK) aus.

Darum spreche ich auch immer gerne vom Elektro-Tretroller, dann ist das Fahrzeug nach der EKFV gemeint.
Sonst spreche ich vom Motorroller, damit ist dann der klassische Motorroller à la Vespa etc gemeint, so wie auch die elektrischen 50er-Equivalente von Niu.
Scooter und Roller ist leider missverständlich.

Denn alles ist *.Roller
Stimmt, nur wirst Du die Mehrheit nicht mehr davon überzeugen, das es sich bei den Stehrollern nicht um Scooter handelt, schon bei der Versicherung führte meine -eigentlich korrekte- Sprachwahl zu Verwirrungen.

Ich würde gerne wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren, das Anliegen des Threadstarters ist durchaus ernst und verdient näher betrachtet zu werden.
 
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