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Nein, das wäre zu viel Aufwand, denn dann müssten erst einmal alle Scooter mit altem Display und Controller aufgenommen werden und dann nach dem Umbau wieder aus der Liste entfernt werden. Das KBA und die Polizei hat sicherlich Besseres zu tun, als solche Listen zu pflegen.Leider hab ich auch keine Ahnung was die blumigen Androhungen zu bedeuten haben:
>"..dass das KBA Maßnahmen gegen die weitere Nutzung ergreift"
Wenn da einer mehr wissen sollte, wäre spannend zu erfahren.
Was ich mir vorstellen könnte, wäre dass evtl. die Seriennummer des Scooters auf einer Blacklist landen könnte. (Nur Angsthasen-Vermutung)
Keine Ahnung wo, aber wenn ein Scooter geklaut wird, muss die SN ja eigentl. auch irgendwo geblacklistet werden, oder?
Na egal, ich hatte jetzt auch eingeschickt.
Nach knapp 3 Wochen war dann am Scooter ein neues Display ohne die Tempomat-Funktion und der Controller wurde gegen den aktuellen ohne blaues Kabel getauscht. Na ja, da mein altes Display einen abgebrochenen Halter hatte (Link) und ich den Tempomat eh nicht nutze, gar kein so schlechter Tausch
Sieht für mich so aus, als ob der Controllertausch der eigentl. Grund für den Rückruf (durch die Hintertür) war, weil um den Tempomat rauszumachen hätte ja auch der Austausch des Displays gereicht.
Oh, da kennst Du das KBA nicht! Die lieben es, Listen zu führen - oder es an die Inverkehrbringer zu deligieren. Von den könnte man verlangen, die Seriennummern der umgebauten eScooter mitzuteilen, alle anderen werden gesperrt.Nein, das wäre zu viel Aufwand, denn dann müssten erst einmal alle Scooter mit altem Display und Controller aufgenommen werden und dann nach dem Umbau wieder aus der Liste entfernt werden. Das KBA und die Polizei hat sicherlich Besseres zu tun, als solche Listen zu pflegen.
Ok, das hätte ich jetzt nicht gedacht.Oh, da kennst Du das KBA nicht! Die lieben es, Listen zu führen - oder es an die Inverkehrbringer zu deligieren. Von den könnte man verlangen, die Seriennummern der umgebauten eScooter mitzuteilen, alle anderen werden gesperrt.
Erfahren werden wir es nächstes Jahr, wenn die ohne Umbau plötzlich kein neues Versicherungskennzeichen mehr bekommen…
Aber der Inverkehrbringer is selten der Verkäufer. Leiten alle Läden (Media Markt, Otto, Amazon usw.) die einen scooter verkaufen die Kunden Infos and den Inverkehrbringer weiter? Das würde doch allein schon wegen dem Datenschutzgesetz nicht möglich sein.Da es sich um ein Kraftfahrzeug handelt, muß der Inverkehrbringer ein Verzeichnis der Käufer mit FIN führen.
Womit allerdings die E-Mails die die Leute hier bekommen haben nicht rechtsverbindlich sind. Nur postalisch und per Eingangsbestätigung könnte man mir nachweisen dass ich hierüber in Kenntnis gesetzt worden wäre. Oder sehe ich das falsch? Hat sich hierzu rechtlich was geändert? Weil bisher waren E-Mails meines Wissens nach nur Schall und Rauch rechtlich gesehen, egal von wem. Nur Briefpost zählt.Hast Du allerdings vorsätzlich nicht auf das Scheiben reagiert, bist Du als Besitzer vollumfänglich verantwortlich, also kannst Du in Regress genommen werden, falls sich herausstellt, das die Betriebserlaubnis mangels angeordneter Nachrüstung erloschen ist.
Ja das wäre dann klar.Schlimmer wäre, wenn der Brief wegen schwerwiegender Mängel direkt vom KBA zur Umrüstung kommt, dann bist Du einer amtlichen Anordnung nicht nachgekommen.
Ich frage mich ob es hierfür bereits Präzedenzfälle gibt.Nur die Modelle, die nicht umgerüstet werden, landen dann auf einer Sperrliste, für die dann die Betriebserlaubnis erloschen ist. Manche Versicherer pflegen solche Informationen ein und man bekommt keine Versicherung mehr von denen, bei eScootern ist es wohl keine Pflicht (soweit ich weiß) so das man ggf. trotzdem eine Versicherung bekommen kann.
Das hat sich in den letzten Jahren geändert, mittlerweile sind z.B. Kündigungen eines Vertrages per E-Mail möglich und rechtlich bindend.Womit allerdings die E-Mails die die Leute hier bekommen haben nicht rechtsverbindlich sind.
Das gilt ja auch für Autohäuser usw. . Die sind verpflichtet die nötigen Informationen an den Inverkehrbringer zu melden. Die Daten liegen ja auch nicht beim KBA, sondern beim Inverkehrbringer - es gibt also nur in einem GAU (Größt Anzuzehmender Unfall) eine Datenweitergabe an das KBA. Das gleiche gilt ja auch wenn Du z. B. einen VW Golf kaufst, wobei es da einfacher ist, da Autos zugelassen werden müssen (wenn sie nicht nur auf Privatgelände genutzt werden) liegen den Zulassungsbehörden die Daten vor, auf die das KBA ggf. zurückgreifen könnte. Die kommen aber nur in begründeten Fällen an deine Daten, normalerweise werden solche Schreiben von den Zulassungsbehörden im Auftrag des KBA verschickt. Aber VW bekommt zu jerdem verkauften Auto - zumindest in Europa - FIN und Erstbesitzeradressdaten - da macht auch Sachen wie Gewährleistung- und Garantieabwicklungen in ganz Europa einfacher.Aber der Inverkehrbringer is selten der Verkäufer. Leiten alle Läden (Media Markt, Otto, Amazon usw.) die einen scooter verkaufen die Kunden Infos and den Inverkehrbringer weiter? Das würde doch allein schon wegen dem Datenschutzgesetz nicht möglich sein.