Rückrufaktion wegen Tempomat

Gibt es irgendwen hier der seinen Scooter einschicken wird? Ich habe ein solches Schreiben auch erhalten. Allerdings wurde bei mir keine Fahrzeugnummer genannt.
 
Ich schwanke noch.

Ich habe bisher keine solche E-Mail erhalten. Zunächst lässt sich argumentieren (da der Rückruf ja in "Wellen" erfolgt, somit bis zum "fixen" des letzten Scooters also andere Scooter unterwegs sind, die den behaupteten Mangel noch haben, aber trotzdem weiterfahren dürfen), dass es bis zum allerletzten Termin nur legal sein kann, unmodifiziert unterwegs zu sein.

Weiterhin sind die im Schreiben genannten "juristischen" Begrifflichkeiten erstmal natürlich sehr pompös und beeindruckend, ich bin mir jedoch überhaupt nicht im Klaren darüber, ob es jetzt meine "Betriebserlaubnis" ist, die erlöscht, oder ob es lediglich die Betriebserlaubnis des Inverkehrbringers ist. Somit ist mir unklar, da ich zum Kaufzeitpunkt ja ein Produkt erworben habe, das als legal anzusehen ist, ob ich dafür rechtlich belangt werden kann und ob mein Fahrzeug stillgelegt werden kann. Das ist erstmal nicht eindeutig formuliert. Da nirgends sowas steht wie "dann dürfen Sie nicht weiterfahren", tippe ich darauf, dass allerhöchstens der Inverkehrbringer ein Problem bekommt. Aber ich kann mich auch irren.

Klar stellt es ein Händler (der vor einer drohenden Betriebsschließung steht), gerne mit salbungsvollen Worten so dar, dass das ja das Problem der Kunden sei, für sein Geschäft zu sorgen.

Insgesamt werde ich da ein wenig recherchieren, damit ich hinterher nicht dumm dastehe. Sollte lediglich der Händler in Schwierigkeiten geraten, dann schicke ich meinen Scooter sicher nicht ein. Der hat mir mal fadenscheinig die Gewährleistung abgeleugnet, mir ist es also absolut egal, ob er schließen muss. Auge um Auge, Zahn um Zahn.

Wenn meine Recherchen ergeben, dass ich belangt werden könnte, dann verkaufe ich ihn vorher. Der Nachfolger ist bereits bestellt, ich wälze das Problem auf den nächsten Käufer ab.
 
Das klingt wie eine vernünftige Lösung. Danke für die Antwort. Ich finde es auch alles sehr undurchsichtig formuliert. Da ich meinen Wizzard mittlerweile nur noch für lange Fahrten bei schönem Wetter nutze (für die Stadt habe ich mir ein kleineres Modell zugelegt), könnte ich es mir evtl leisten den Scooter für ein paar Wochen einzuschicken, aber es ist natürlich mit großem Aufwand verbunden. Ich hatte damals schon Schwierigkeiten, dass schwere Paket die winzige Treppe meiner Wohnung hochzutragen, dass tue ich mir sicher nicht ein zweites (und drittes) Mal an, wenn es nicht unbedingt sein muss.

PS: falls du bei deinen Recherchen fündig werden solltest, bitte gerne teilen :)
 
Ich habe meinen Wizzard 2.5 Plus am 3.4.2024 an Wizzard Scooters in Delbrück im Orginalkarton geschickt (Kosten 19,99Euro mit DHL) und am 18.4.2024 wieder zurückbekommen. Der Scooter ist in Ordnung, es wurde ein neues Display montiert. Die Settings darin sind sehr reduziert, natürlich ohne die Tempomatfunktion. Es lag kein Schreiben bei, oder ein anderer Hinweis, daß der Scooter jetzt den Vorschriften entspricht, nichts. Es gab auch keine Rückmeldung, daß der Scooter bei Wizzard eingegangen wäre oder ein Hinweis , daß er zurückgsendet wurde. Einzig DHL hat per Email das Paket angekündigt. Auf den 19.99Euro Versandgebühr werde ich wohl auch sitzenbleiben. Mal wieder ist der Service bei Wizzard-Scooters unterirdisch !
 
Leider, zumindest bei Autos so und hier wohl auch, hat man als Kunde keinen Anspruch auf Kostenerstattung für Zeitaufwendungen, Mietauto etc. im Rahmen einer Rückrufaktion 🫣
 
Leider hab ich auch keine Ahnung was die blumigen Androhungen zu bedeuten haben:
>"..dass das KBA Maßnahmen gegen die weitere Nutzung ergreift"
Wenn da einer mehr wissen sollte, wäre spannend zu erfahren.

Was ich mir vorstellen könnte, wäre dass evtl. die Seriennummer des Scooters auf einer Blacklist landen könnte. (Nur Angsthasen-Vermutung :))
Keine Ahnung wo, aber wenn ein Scooter geklaut wird, muss die SN ja eigentl. auch irgendwo geblacklistet werden, oder?

Na egal, ich hatte jetzt auch eingeschickt.
Nach knapp 3 Wochen war dann am Scooter ein neues Display ohne die Tempomat-Funktion und der Controller wurde gegen den aktuellen ohne blaues Kabel getauscht. Na ja, da mein altes Display einen abgebrochenen Halter hatte (Link) und ich den Tempomat eh nicht nutze, gar kein so schlechter Tausch :)

Sieht für mich so aus, als ob der Controllertausch der eigentl. Grund für den Rückruf (durch die Hintertür) war, weil um den Tempomat rauszumachen hätte ja auch der Austausch des Displays gereicht.
 
Leider hab ich auch keine Ahnung was die blumigen Androhungen zu bedeuten haben:
>"..dass das KBA Maßnahmen gegen die weitere Nutzung ergreift"
Wenn da einer mehr wissen sollte, wäre spannend zu erfahren.

Was ich mir vorstellen könnte, wäre dass evtl. die Seriennummer des Scooters auf einer Blacklist landen könnte. (Nur Angsthasen-Vermutung :))
Keine Ahnung wo, aber wenn ein Scooter geklaut wird, muss die SN ja eigentl. auch irgendwo geblacklistet werden, oder?
Nein, das wäre zu viel Aufwand, denn dann müssten erst einmal alle Scooter mit altem Display und Controller aufgenommen werden und dann nach dem Umbau wieder aus der Liste entfernt werden. Das KBA und die Polizei hat sicherlich Besseres zu tun, als solche Listen zu pflegen.
Na egal, ich hatte jetzt auch eingeschickt.
Nach knapp 3 Wochen war dann am Scooter ein neues Display ohne die Tempomat-Funktion und der Controller wurde gegen den aktuellen ohne blaues Kabel getauscht. Na ja, da mein altes Display einen abgebrochenen Halter hatte (Link) und ich den Tempomat eh nicht nutze, gar kein so schlechter Tausch :)

Sieht für mich so aus, als ob der Controllertausch der eigentl. Grund für den Rückruf (durch die Hintertür) war, weil um den Tempomat rauszumachen hätte ja auch der Austausch des Displays gereicht.
 
Nein, das wäre zu viel Aufwand, denn dann müssten erst einmal alle Scooter mit altem Display und Controller aufgenommen werden und dann nach dem Umbau wieder aus der Liste entfernt werden. Das KBA und die Polizei hat sicherlich Besseres zu tun, als solche Listen zu pflegen.
Oh, da kennst Du das KBA nicht! Die lieben es, Listen zu führen - oder es an die Inverkehrbringer zu deligieren. Von den könnte man verlangen, die Seriennummern der umgebauten eScooter mitzuteilen, alle anderen werden gesperrt.
Erfahren werden wir es nächstes Jahr, wenn die ohne Umbau plötzlich kein neues Versicherungskennzeichen mehr bekommen…
 
Oh, da kennst Du das KBA nicht! Die lieben es, Listen zu führen - oder es an die Inverkehrbringer zu deligieren. Von den könnte man verlangen, die Seriennummern der umgebauten eScooter mitzuteilen, alle anderen werden gesperrt.
Erfahren werden wir es nächstes Jahr, wenn die ohne Umbau plötzlich kein neues Versicherungskennzeichen mehr bekommen…
Ok, das hätte ich jetzt nicht gedacht.
 
Ich habe heute das Schreiben erhalten, "das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat festgestellt, dass an Ihrem oben angegebenen Scooter ein erheblicher Mangel für die Verkehrssicherheit vorliegen könnte. "
Mir wird die Möglichkeit eingeräumt diesen Mangel selbst zu beheben: "Sollten Sie die Umrüstung selber vornehmen wollen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Wir senden Ihnen dann die benötigen Ersatzteile und eine Anleitung."
Das finde ich OK, wenn ich mich selbst Imstande fühle den Umbau durchzuführen. Spart Zeit und Geld für alle Beteiligten.
Albern und ist natürlich die Forderung: "Sollten Sie den Scooter bereits weiterverkauft haben, so geben sie uns bitte die Daten des neuen Fahrzeughalters."
Ich habe z.B. bei Kleinanzeigen noch nie nach den Daten des Verkäufers gefragt. Bei Weitergabe der Versicherung würde das evtl. noch eine Rolle spielen. Da ich aber berufsbedingt, als Arbeitnehmer, immer wieder auf die Einhaltung der DSGVO hingewiesen werde, würde ich einen Teufel tun die Daten des Käufers weiterzugeben.
Was denkt sich der Laden überhaupt? Geschwollene Worte um den vormals umworbenen Kunden zu verunsichern?
Naja, Wizzard ist eh tot. Die versuchen jetzt Schadensbegrenzung zu betreiben um keinen weiteren Ärger mit den Behörden zu bekommen.
 
Betrifft mich jetzt nicht direkt da kein Wizzard Besitzer, aber inwiefern kann das in Zukunft andere scooter anderer hersteller betreffen? Wie ist da die rechtliche Situation wenn man unwissend mit einem scooter fährt der eine offizielle ABE hat aber diese im Nachhinein angefochten wird da ein P setting für was weiß ich drinne ist.

Als Käufer habe ich ja ein Produkt erworben im Vertrauen dass es die ABE hat. Sollte ich von der Polizei angehalten werden und die ABE bemängelt werden wäre es doch eher die Schuld des Verkäufers. Es sei denn man kann mir Nachweisen ich hätte die Rückrufaktion erhalten. Und da ist per E-Mail kein rechtlich solider und nachweisbarer Kommunikationsweg gegeben. Nur wenn die Aufforderung postalisch und per unterschriebenem Einschreiben erfolgt ist kann mir ein Wissen darüber nachgewiesen werden. E-mails sind nicht rechtsgültig.

Oder wäre hier trotzdem ein Straftatbestand gegeben, auch wenn man nicht beweisen könnte dass mir die Rückrufaktion bekannt war?
 
Da es sich um ein Kraftfahrzeug handelt, muß der Inverkehrbringer ein Verzeichnis der Käufer mit FIN führen. Wenn so ein Mangel dem KBA angezeigt wird, wird mit dem Inverkehrbringer die nötigen Maßnahmen besprochen. Beim Wizzard wurden halt die Besitzer betroffener Serien angeschrieben, mit der Aufforderung den eScooter zu einer Umrüstung einzuschicken. Die Kosten dafür muß der Inverkehrbringer aufbringen. Nur die Modelle, die nicht umgerüstet werden, landen dann auf einer Sperrliste, für die dann die Betriebserlaubnis erloschen ist. Manche Versicherer pflegen solche Informationen ein und man bekommt keine Versicherung mehr von denen, bei eScootern ist es wohl keine Pflicht (soweit ich weiß) so das man ggf. trotzdem eine Versicherung bekommen kann. Hast Du allerdings vorsätzlich nicht auf das Scheiben reagiert, bist Du als Besitzer vollumfänglich verantwortlich, also kannst Du in Regress genommen werden, falls sich herausstellt, das die Betriebserlaubnis mangels angeordneter Nachrüstung erloschen ist. Schlimmer wäre, wenn der Brief wegen schwerwiegender Mängel direkt vom KBA zur Umrüstung kommt, dann bist Du einer amtlichen Anordnung nicht nachgekommen. Da kenne ich im Detail aber das Stafmaß nicht.

Solltest Du also ein Joyor fahren, ist für Deutschland WeRollTech als Inverkehrbringer zuständig. Kommt von den ein entsprechender Brief, solltest Du mit denen Kontakt aufnehmen.

Mein Wizzard habe ich gebraucht gekauft, weder Wizzard noch KBA haben mich deswegen kontaktiert. Ich weiß daher nicht, ob ich betroffen bin.
 
Da es sich um ein Kraftfahrzeug handelt, muß der Inverkehrbringer ein Verzeichnis der Käufer mit FIN führen.
Aber der Inverkehrbringer is selten der Verkäufer. Leiten alle Läden (Media Markt, Otto, Amazon usw.) die einen scooter verkaufen die Kunden Infos and den Inverkehrbringer weiter? Das würde doch allein schon wegen dem Datenschutzgesetz nicht möglich sein.

Hast Du allerdings vorsätzlich nicht auf das Scheiben reagiert, bist Du als Besitzer vollumfänglich verantwortlich, also kannst Du in Regress genommen werden, falls sich herausstellt, das die Betriebserlaubnis mangels angeordneter Nachrüstung erloschen ist.
Womit allerdings die E-Mails die die Leute hier bekommen haben nicht rechtsverbindlich sind. Nur postalisch und per Eingangsbestätigung könnte man mir nachweisen dass ich hierüber in Kenntnis gesetzt worden wäre. Oder sehe ich das falsch? Hat sich hierzu rechtlich was geändert? Weil bisher waren E-Mails meines Wissens nach nur Schall und Rauch rechtlich gesehen, egal von wem. Nur Briefpost zählt.
Schlimmer wäre, wenn der Brief wegen schwerwiegender Mängel direkt vom KBA zur Umrüstung kommt, dann bist Du einer amtlichen Anordnung nicht nachgekommen.
Ja das wäre dann klar.

Nur die Modelle, die nicht umgerüstet werden, landen dann auf einer Sperrliste, für die dann die Betriebserlaubnis erloschen ist. Manche Versicherer pflegen solche Informationen ein und man bekommt keine Versicherung mehr von denen, bei eScootern ist es wohl keine Pflicht (soweit ich weiß) so das man ggf. trotzdem eine Versicherung bekommen kann.
Ich frage mich ob es hierfür bereits Präzedenzfälle gibt.

Insgesamt finde ich dies extrem Kundenfeindlich. Als Kunde kann ich unmöglich eine quasie tickende Zeitbombe kaufen von der ich nicht weiß ob sie Morgen noch erlaubt ist genutzt zu werden. Hier sollte der Inverkehrbringer vollumfänglich in die Pflicht genommen werden. Sollte etwa die Versicherung in Regress gehen bei einem Unfall sollten jegliche Kosten auch an den Inverkehrbringer abgewälzt werden es sei denn natürlich er hätte mich nachweislich postalisch über das Informiert und über die Rückrufaktion informiert bzw. angeboten. Aber so wie hier geschehen per E-Mail geht es garnicht.

Ebenso schlimm wenn man unwissentlich ohne ABE fährt. Ich habe nichtmal nen Führerschein, was dann sogar zu Fahren ohne Fahrerlaubnis führen könnte ohne dass ich wusste dass die ABE rückwirkend wiederrufen wurde.
 
Aber der Inverkehrbringer is selten der Verkäufer. Leiten alle Läden (Media Markt, Otto, Amazon usw.) die einen scooter verkaufen die Kunden Infos and den Inverkehrbringer weiter? Das würde doch allein schon wegen dem Datenschutzgesetz nicht möglich sein.
Das gilt ja auch für Autohäuser usw. . Die sind verpflichtet die nötigen Informationen an den Inverkehrbringer zu melden. Die Daten liegen ja auch nicht beim KBA, sondern beim Inverkehrbringer - es gibt also nur in einem GAU (Größt Anzuzehmender Unfall) eine Datenweitergabe an das KBA. Das gleiche gilt ja auch wenn Du z. B. einen VW Golf kaufst, wobei es da einfacher ist, da Autos zugelassen werden müssen (wenn sie nicht nur auf Privatgelände genutzt werden) liegen den Zulassungsbehörden die Daten vor, auf die das KBA ggf. zurückgreifen könnte. Die kommen aber nur in begründeten Fällen an deine Daten, normalerweise werden solche Schreiben von den Zulassungsbehörden im Auftrag des KBA verschickt. Aber VW bekommt zu jerdem verkauften Auto - zumindest in Europa - FIN und Erstbesitzeradressdaten - da macht auch Sachen wie Gewährleistung- und Garantieabwicklungen in ganz Europa einfacher.
 
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