Hier kommt generell gerade bisl was durcheinander.
Erstmal prinzipiell: Die "Straße" ist alles zwischen zwei Grundstücken. Gehweg, evtl. vorhandene Radwege, Grünstreifen, die Fahrbahn, all das ist die Straße. Klingt kleinkarriert ist aber wichtig zu unterscheiden.
Das Urteil was da oben bzw. auf der ADFC-Seite angesprochen wird ist schon ein paar Jahre alt, sagt aus, was generell auch schon seit 1997(?) gilt: Radverkehr findet auf der Fahrbahn statt. Nur in Ausnahmen(!), bei besonderer Gefährdung (z.B. viel Schwerlastverkehr), darf angeordnet werden, dass der Radverkehr auf parallel verlaufenden Rad/Gehwegen stattfinden muss(!).
Diese müssen dann entsprechend beschildert werden (die drei Blauschilder, Radweg, getrennter Geh/Radweg, gemischter Geh/Radweg). Ist ein solcher Weg vorhanden, führt zum Ziel und ist auch objektiv nutzbar, dürfen Fahrräder nicht auf der Fahrbahn fahren sondern müssen diesen nutzen.
Das sind auch genau die Wege, die man mit einem eScooter befahren darf bzw. muss:
- VZ 237 (Radweg)
- VZ 240 (Gemeinsamer Geh/Radweg)
- VZ 241 (Gertrennter Geh/Radweg)
- Fahrbahn (wenn keins der oben genannten vorhanden).
Zusätzlich gibt es noch die "eKFV Frei" Schilder, habe ich aber noch nirgends gesehen, dort dürfte natürlich auch gefahren werden. Es gibt auch Radwege ohne Benutzungspflicht, diese werden meist (nicht immer) mit "Fußweg - Fahrrad Frei" beschildert. Wenn diese optisch einem abgetrenntem Radweg entsprechen wird man auch darauf fahren dürfen (nicht müssen!). Auf reinen Fußwegen mit "Fahrrad Frei" darf man nicht drauf (auch Fahrräder dürfen dort maximal mit Schrittgeschwindigkeit fahren!). Und: bitte auch immer auf der richtigen Straßenseite fahren - wenn nicht anders Beschildert -> Rechts...