Radfahren auf Fahrbahn der Regelfall?

Trackdeluxe

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Laut grundsätzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgericht Leipzig ist das Radfahren auf der Fahrbahn der Regelfall. Ich gehe von aus das damit auch die "AutoFahrbahn" gemeint ist und nicht irgendwelche aufgemalten "Radzonen"

Aber nach ekfv solle ja auf Radwegen gefahren werden, nur wenn keine vorhanden sind auf der Fahrbahn. Was meint ihr dazu?

https://www.adfc.de/artikel/radfahren-auf-der-fahrbahn/
 

AndréScoo

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Worauf willst du hinaus? E-scooter = Fahrrad im Strassenverkehr. Ich verstehe deine Frage nicht.
 

Trackdeluxe

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Widerspricht es sich nicht? Laut ekfv = Escooter auf Radweg, falls nicht vorhanden dann Straße

Urteil = Straße und keine Radwegpflicht wie nach ekfv, falls vorhanden
 

KaliKiku

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Du schmeisst hier was durcheinander. Das Urteil bezieht sich ausschließlich aufs Radfahren. Es besagt lediglich, dass Radwege für Radfahrer nicht als verpflichtend gekennzeichnet sein dürfen, so dass Radfahrer sich aussuchen dürfen ob sie auf der Straße oder dem Radweg fahren wollen.
Für E-Scooter bleibt aber weiterhin die eKFV bindend, so dass E-Scooter den Radweg nutzen müssen, sofern einer vorhanden ist und nur wenn es keinen gibt auf die Straße dürfen.


Man könnte jetzt hier natürlich mal schauen ob man das anfechtet im Sinne der Gleichbehandlung weil Fahrräder teilweise ja noch schneller sind als E-Scooter, aber vllt widerspricht genau der Punkt dann auch wieder der Sache.

Wie auch immer, dein genanntest Urteil berührt die eKFV erstmal null.
 

bOamiii

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Hier kommt generell gerade bisl was durcheinander.

Erstmal prinzipiell: Die "Straße" ist alles zwischen zwei Grundstücken. Gehweg, evtl. vorhandene Radwege, Grünstreifen, die Fahrbahn, all das ist die Straße. Klingt kleinkarriert ist aber wichtig zu unterscheiden.
Das Urteil was da oben bzw. auf der ADFC-Seite angesprochen wird ist schon ein paar Jahre alt, sagt aus, was generell auch schon seit 1997(?) gilt: Radverkehr findet auf der Fahrbahn statt. Nur in Ausnahmen(!), bei besonderer Gefährdung (z.B. viel Schwerlastverkehr), darf angeordnet werden, dass der Radverkehr auf parallel verlaufenden Rad/Gehwegen stattfinden muss(!).
Diese müssen dann entsprechend beschildert werden (die drei Blauschilder, Radweg, getrennter Geh/Radweg, gemischter Geh/Radweg). Ist ein solcher Weg vorhanden, führt zum Ziel und ist auch objektiv nutzbar, dürfen Fahrräder nicht auf der Fahrbahn fahren sondern müssen diesen nutzen.
Das sind auch genau die Wege, die man mit einem eScooter befahren darf bzw. muss:
- VZ 237 (Radweg)
- VZ 240 (Gemeinsamer Geh/Radweg)
- VZ 241 (Gertrennter Geh/Radweg)
- Fahrbahn (wenn keins der oben genannten vorhanden).

Zusätzlich gibt es noch die "eKFV Frei" Schilder, habe ich aber noch nirgends gesehen, dort dürfte natürlich auch gefahren werden. Es gibt auch Radwege ohne Benutzungspflicht, diese werden meist (nicht immer) mit "Fußweg - Fahrrad Frei" beschildert. Wenn diese optisch einem abgetrenntem Radweg entsprechen wird man auch darauf fahren dürfen (nicht müssen!). Auf reinen Fußwegen mit "Fahrrad Frei" darf man nicht drauf (auch Fahrräder dürfen dort maximal mit Schrittgeschwindigkeit fahren!). Und: bitte auch immer auf der richtigen Straßenseite fahren - wenn nicht anders Beschildert -> Rechts...
 

Trackdeluxe

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Ne sry, wenn es auf Fahrbahnen bei uns in Aachen so ist, das man auf den markierten Radwegen dadrauf nur ein Pfeil nach gerade aus und nach rechts ist, ich aber links muss was dann? Dann weiche ich auf die Linke Fahrbahn aus, und generell sind Radwege damals für Fahrräder erschaffen worden, egal nichts destotrotz im Zuge der Gleichberechtigung suche ich mir auch aus ob Fahrbahn oder Radweg. Vor allen Dingen dann, wenn ich sonst nicht so abbiegen kann wie ich will.
 

Trackdeluxe

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Wenn bei der Fahrradmarkierung auf der Fahrbahn nur ein Pfeil nach geradeaus und nach rechts ist, ich will aber links abbiegen, dann kann ich doch auf die Fahrbahn ausweichen, weil kein Radweg vorhanden ist, ist es nicht so?

Klar ist einer vorhanden, aber nicht ein solcher der mir ein Abbiegen nach links erlaubt. Den habe ich bisher nur in einer Straße gesehen, also von links nach rechts gesehen = Autostreifen, Radstreifen Linksabbieger, Autostreifen, Radstreifen geraude aus und rechts
 

bOamiii

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Wenn bei der Fahrradmarkierung auf der Fahrbahn nur ein Pfeil nach geradeaus und nach rechts ist, ich will aber links abbiegen, dann kann ich doch auf die Fahrbahn ausweichen, weil kein Radweg vorhanden ist, ist es nicht so?

Natürlich, deswegen schrieb ich ja auch:
Ist ein solcher Weg vorhanden, führt zum Ziel und ist auch objektiv nutzbar, dürfen Fahrräder nicht auf der Fahrbahn fahren sondern müssen diesen nutzen.
:)
Es gibt auch keinen Zwang zum indirekten Linksabbiegen (du fährst erst gerade aus, wartest dann an der Ampel für den Querverkehr, hast also zwei mal eine Ampel für eine Kreuzung zu beachten), das sind mitunter aber gern gemachte (und mitunter auch sinnvolle) Angebote.

, egal nichts destotrotz im Zuge der Gleichberechtigung suche ich mir auch aus ob Fahrbahn oder Radweg. Vor allen Dingen dann, wenn ich sonst nicht so abbiegen kann wie ich will.
Was du für dich persönlich entscheidest ist ja auch dein Ding, ich versuche nur zu beschreiben wie die Rechtslage ist.
 

Trackdeluxe

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ich sehe immer nur das es heißt wenn kein Radweg vorhanden ist das man auch die Fahrbahn benutzen darf. Ob er zum Ziel führen muss oder nicht wird nirgdns erwähnt.
 

Trackdeluxe

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Ich glaube nun doch das der Gesetzgeber daran gedacht hat, und das ein Radweg nicht auch zum Ziel führen muss.

Mein Bruder hat seit neuestem einen Escooter und bin mit ihm paar Runden gefahren. Nach einer Kreuzung habe ich ihn gefragt warum er so umständlich fährt? Ich würde ja um nach links abzubiegen auf die Linksabbiegerspur wechseln, da nur ein Radweg für geradeaus und Rechtsabbiegen vorhanden war.
Mein Bruder aber fuhr erst gerade aus, danach links mit der Fuß- und Radfahrerampel rüber, usw.

Ist dies nicht vom Gesetzgeber auch so gewollt?
 

Raziel

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Genau so eine Kreuzung habe ich auf dem Weg zur Arbeit auch, dein Bruder fährt da absolut richtig, erst den Radweg geradeaus, dann die Rad/Fußkreuzung rüber, da Radweg vorhanden.
 
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