Scooter gestohlen - von Polizei gefunden - jetzt als Beweismittel einbehalten ....

Nokiland

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Hallo, ich mache es kurz:

Der Scooter wurde geklaut.
Bei einer Polizeikontrolle wurde er sichergestellt.
Weil wir nach dem Diebstahl eine Anzeige machten), wird er als Beweismittel einbehalten.
Das ist nun fast 2 Monate her. Wie lange kann die Polizei den Scooter behalten? Wie lange dauert "so etwas" sonst? Wer hat Erfahrungen?
 

Rollerfahrer

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solange es eben dauert und Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln.
Es wird nirgends stehen "Beweismittel wird nach x Tagen/Wochen ausgehändigt".
Daher wie @der Dirk sagt, kann Dir nur Polizei oder Staatsanwaltschaft auskunft geben
 

eghpaul

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Frag doch einfach mal bei deinem zuständigen Sachbearbeiter dort nach.

Die Polizei ermittelt in der Sache und gibt die Sache nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft ab.
Diese entscheidet dann, ob ein Verfahren angestrengt wird oder z. B. wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt wird.
Spätestens nach Abschluss des Verfahrens muss der Gegenstand an den letzten Gewahrsamsinhaber herausgegeben werden.
Stell doch einen Antrag an die Staatsanwaltschaft auf Herausgabe. Die müssen Dir dann zumindest mitteilen, warum Du den Roller erst später wiederbekommst (z. B. wegen weiterer Straftaten mit dem Roller) oder die Herausgabe wird angeordnet.
 

eghpaul

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Weil meine Frau freundlicher ist als ich, erhielt sie diese Aufgabe. Der Polizist am Telefon war sehr patzig. "Es dauert so lange, wie es dauert".
Also ist die Polizei mit den Ermittlungen noch nicht fertig, sonst hätte der Patzige es mitgeteilt.
Auch wenn’s umständlich ist: Der Antrag muss m. E. schriftlich gestellt werden. Der wird dann zur Akte genommen und die Staatsanwaltschaft kann direkt reagieren nach Übergabe. Sollte die Akte schon beim der StA sein, wird der Antrag der Akte nachgesendet.
 

Nokiland

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Der Antrag muss m. E. schriftlich gestellt werden.
Danke für die Info.
Wo muss der Antrag auf Rausgabe gestellt werden? Er wurde nicht beschlagnahmt, nur sichergestellt und liegt in der Asservatenkammer.
Muss ich die Asservatenkammer anschreiben? Oder doch die StA?
 

Nokiland

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Noch eine Frage: Wie kann ich ein Aktenzeichen von der Vorgangsnummer unterscheiden? Ich habe von der Polizei eine Nummer erhalten. 22xx/xx/148xxx". Was kann ich mit so einer Vorgangsnummer machen? Ist diese bei der StA bekannt?
 

eghpaul

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Die 22xx/xx/148xxx ist eine Tagebuch- Vorgangsnummer der Polizei. Unter der stellst du den Antrag.
Das Aktenzeichen der StA sind Buchstaben und Zahlen.
Da steht ein „Js“ drin.
 
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