Einem Konsumenten
(das gilt also nicht für die Einkäufe eines Unternehmens bzw. Selbstständigen) gegenüber ist der Händler punkto Gewährleistung im Rahmen der EU-weit einheitlichen gesetzlichen Vorgaben in der Pflicht. Ob er nun will oder nicht spielt dabei keine Rolle! Wenn der E-Scooter also defekt ist
(und den Defekt sollte man tunlichst dokumentieren sowie sinnvoll benennen können), ab damit zum Händler
(oder dem von ihm benannten Servicedienstleister).
Geht es beim angenommenen Defekt um den Akku, so sollte man sich natürlich vorab schlau machen, was da Sache ist / sein könnte. Denn nur weil man mal eben annimmt die erzielbare Reichweite sei zu gering, muss noch lange kein Defekt vorliegen. Beim Abklären was realistisch drinnen sein sollte hilft die Community natürlich gerne, aber die benötigt dazu genau wie der Servicedienstleister natürlich zweckdienliche Angaben. Ohne die Kenntnis der erzielten Reichweite bis zur Selbstabschaltung, Zuladung, Temperatur, Streckenführung usw. kann man keine sinnvolle Beurteilung abgeben. Und wenn ihr den E-Scooter einfach mal einschickt und kein Defekt festgestellt werden kann, kann man Euch die Kosten der Überprüfung usw. natürlich in Rechnung stellen. Also besser hier aktiv werden, statt vorschnell einsenden und dann womöglich -
neben der wochenlangen E-Scooter-losen Zeit - auch noch zur Kasse gebeten zu werden.