Es geht bei dem Sitz eigentlich nur darum die „
Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen“ auszuhebeln um nationales Recht anwenden zu können. Kapitel I, Artikel 2, Satz 2 Punkt i und j benennt den Anwendungsbereich bzw. deren Ausschluss
(i) Selbstbalancierende Fahrzeuge
(j) Fahrzeuge, die nicht mindestens einen Sitzplatz haben
durch den Aussschluss haben wir genau die Umkehrungen in der EKFV:
- Selbstbalancer dürfen Sitzplatz haben, sind in der 168/2013 nämlich sowieso schon ausgeschlossen
- unserer Scooter sind kraftbetrieben, haben mindestens 2 Räder, sind für öffentliche Straßen gedacht, balancieren nicht selbst -> daher dürfen sie keinen Sitzplatz haben sonst würde wieder Verordnung 168/2013 Anwendung finden
Immer diese Paragraphenreiterrei
Ohne Witz, das ist der Hauptgrund warum kein Sitz erlaubt ist