Sitz montieren und Zulassung verlieren??

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escooter_berlin

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Nichts darf man hier. Die Frage ist dann auch noch, ob der E-Scooter dann deiner ist, wenn du ihn gekauft hast oder gilt er nur als "lebenslang ausgeliehen"... 👀
 

Steffen1985

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Io hawk legacy
Dann darf ich mir nicht einmal einen Kasten Bier zwichen die Beine stellen, wÀhrend ich ich auf meinem Sitz hocke ^^
 
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BalNeil

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Es geht bei dem Sitz eigentlich nur darum die „Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 ĂŒber die Genehmigung und MarktĂŒberwachung von zwei- oder dreirĂ€drigen und vierrĂ€drigen Fahrzeugen“ auszuhebeln um nationales Recht anwenden zu können. Kapitel I, Artikel 2, Satz 2 Punkt i und j benennt den Anwendungsbereich bzw. deren Ausschluss

(i) Selbstbalancierende Fahrzeuge
(j) Fahrzeuge, die nicht mindestens einen Sitzplatz haben

durch den Aussschluss haben wir genau die Umkehrungen in der EKFV:
- Selbstbalancer dĂŒrfen Sitzplatz haben, sind in der 168/2013 nĂ€mlich sowieso schon ausgeschlossen
- unserer Scooter sind kraftbetrieben, haben mindestens 2 RĂ€der, sind fĂŒr öffentliche Straßen gedacht, balancieren nicht selbst -> daher dĂŒrfen sie keinen Sitzplatz haben sonst wĂŒrde wieder Verordnung 168/2013 Anwendung finden

Immer diese Paragraphenreiterrei 😞

Ohne Witz, das ist der Hauptgrund warum kein Sitz erlaubt ist 🙈😂
 

Christin Fuchs

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Ja Nein vielleicht... Es gibt escooter die 45km/h fahren und eine Sitz zwingend vorgeschrieben haben. Seltsam ist auch, das es außer Deutschland, scheinbar niemanden juckt, ob da ein Sitz drauf ist oder nicht.
Eine rechtliche Gleichstellung zum Fahrrad + Kennzeichen, hĂ€tte und wĂŒrde ne ganze Anzahl an Problemen lösen.
Fußweg fĂŒr Fahrrad frei, 25km/h, Alkohol, Heimpflicht ja nein...
 

garfield79

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Ninebot
Habe mir einen Sitz auf meinem scooter installiert, da es fĂŒr mich ein Alltags Fahrzeug ist und ich kein bock habe zu stehen.
Nun ist mir zu Ohren gekommen das ich wegen dem sitz die Zulassung verlieren wĂŒrde.....

Stimmt das oder ist das nur Gerede
Habe bissel Google gefragt aber nichts nennenswertes gefunden, nur ab 25kmh mit sitzt =Mofa.
Also ich habe seit wenigen Tagen einen E Scooter und war nach Montage des Sitzes bei der Polizei und habe das Teil so gezeigt wie er betrieben wird. Die Polizei hatte keine EinwĂ€nde. Bei der Versicherung war ich anschließend. Hier die gleiche Aussage. Keiner von beiden hatte es verboten. Und gleich bei meiner ersten Fahrt in MĂŒnchen bin ich unzĂ€hligen Polizeifahrzeugen im Streifendienst begegnet. Nicht eine der Polizeistreifen hat sich fĂŒr mich interessiert.
 

chrispiac

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Dann warte deinen ersten Unfall ab, dann wird es alle von denen Interessieren. Die Versicherung ggf. ob der Versicherungsschutz durch fehlende Betriebserlaubnis erloschenen ist, weil Zugelassen ist das Kraftfahrzeug als Elektrostehroller. Die Polizei wegen fehlendem FĂŒhrerschein, weil mit Sitz und 20km/h braucht man mindestens eine Mofa-PrĂŒfbescheinigung. Und daran schließt sich ein Rattenschwanz an Punkten an, weil mit Sitz, kein vorhandenes CoC (EU KonformitĂ€tsbescheinigung als Kleinkraftrad/Mofa), es fehlen zugelassene Blinker, Hupe, Bremslicht, generll Anforderung an Lichttechnische Anforderung (alle Teile brauchen E-Nummer und nicht die Fahrradlichtzulassung), Bramsanlage zu schwach und nicht zugelassen (falls ursĂ€chlich fĂŒr den Unfall steckst Du ganz Tief im Sumpf), falls dann eine Person beim Unfall querschnittsgelĂ€hmt oder Ă€hnlich stark beeintrĂ€chtigt wird kannst Du auf lebenslangen Unterhalt verklagt werden usw. usf. Wegen dieser „Bequemlichkeit“ kann dein gewohntes Leben ganz schön aus den Fugen geraten. Ich Wette, die AuskĂŒnfte bei Polizei und Versicherung wĂŒrden ganz anders ausfallen, wenn Du die schriftlich angefordert hĂ€ttest.
 

Exator

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Und auch hier steht, dass du gerade sehr viele falsche Informationen geschrieben hast:
Nein, es ist einfach eine andere Fahrzeugklasse. Hier im Forum geht es um Elektrokleinsfahrzeuge nach eKFV...in deinem Link steht es auch drin...

Bei E-Scootern mit Sitzgelegenheit handelt es sich nÀmlich nicht um Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der entsprechenden Verordnung. Diese bezieht sich lediglich auf sitzlose E-Scooter sowie auf selbstbalancierende Fahrzeuge. Zu welcher Fahrzeugklasse die E-Scooter mit Sitz gehören, hÀngt von ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab.
 

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Also ich habe seit wenigen Tagen einen E Scooter und war nach Montage des Sitzes bei der Polizei und habe das Teil so gezeigt wie er betrieben wird. Die Polizei hatte keine EinwĂ€nde. Bei der Versicherung war ich anschließend. Hier die gleiche Aussage. Keiner von beiden hatte es verboten. Und gleich bei meiner ersten Fahrt in MĂŒnchen bin ich unzĂ€hligen Polizeifahrzeugen im Streifendienst begegnet. Nicht eine der Polizeistreifen hat sich fĂŒr mich interessiert.
nicht zugelassenes Anbauteil, dadurch auch andere Fahrzeugkategorie, ergo keine Zulassung mehr und Versicherung wird Dich im Schadenfall in Regress nehmen...
Das Du jetzt bei einer Versicherung warst und bei der Polizei, das wird hinterher niemand interessieren oder so gesagt haben.
Auch wenn Du es nicht glauben magst
 

Reiner

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Das blöde am "Sitz-auf-Elektrokleinstfahrzeug" ist das die Rennleitung wegen dem kleineren Kennzeichen schon von weitem Bescheid weiss das dort jemand illegal unterwegs ist...

...dabei ist das völlig unnötig, denn es gibt ja legale Leichtmofas bis 20km/h mit Sitz.
 

escooter_berlin

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...dabei ist das völlig unnötig, denn es gibt ja legale Leichtmofas bis 20km/h mit Sitz.

Na dann viel Spass beim Pendeln mit 40 kg. Zumindest bleibst du nicht ohne Sitzplatz im Zug.
Mofapruefbescheinigung musst du auch noch machen. Achso und weit kommst du nicht, da die generell schwer sind, Akkus wenig Kapazitaet haben und dazu noch haesslich aussehen. All in 1 worst-case-paket
 

Romain

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Es geht bei dem Sitz eigentlich nur darum die „Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 ĂŒber die Genehmigung und MarktĂŒberwachung von zwei- oder dreirĂ€drigen und vierrĂ€drigen Fahrzeugen“ auszuhebeln um nationales Recht anwenden zu können. Kapitel I, Artikel 2, Satz 2 Punkt i und j benennt den Anwendungsbereich bzw. deren Ausschluss

(i) Selbstbalancierende Fahrzeuge
(j) Fahrzeuge, die nicht mindestens einen Sitzplatz haben

durch den Aussschluss haben wir genau die Umkehrungen in der EKFV:
- Selbstbalancer dĂŒrfen Sitzplatz haben, sind in der 168/2013 nĂ€mlich sowieso schon ausgeschlossen
- unserer Scooter sind kraftbetrieben, haben mindestens 2 RĂ€der, sind fĂŒr öffentliche Straßen gedacht, balancieren nicht selbst -> daher dĂŒrfen sie keinen Sitzplatz haben sonst wĂŒrde wieder Verordnung 168/2013 Anwendung finden

Immer diese Paragraphenreiterrei 😞

Ohne Witz, das ist der Hauptgrund warum kein Sitz erlaubt ist 🙈😂
Dann bitte die Sitze von den E-Bike abmontieren...die Balancieren auch nicht von selbst 😂 was fĂŒr ein Schwachsinn eigentlich...eiei
 

chrispiac

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Na dann viel Spass beim Pendeln mit 40 kg. Zumindest bleibst du nicht ohne Sitzplatz im Zug.
Mofapruefbescheinigung musst du auch noch machen. Achso und weit kommst du nicht, da die generell schwer sind, Akkus wenig Kapazitaet haben und dazu noch haesslich aussehen. All in 1 worst-case-paket
Ist Geschmackssache, aber bei Reichweiite „Einspruch“, KapazitĂ€t „Einspruch“.
Z. B. Wandler K/E in 20km/h Version. -> HIER <- (externer LINK)
 
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