Laut dem Video von Henntech soll er in Deutschland als „Leichtmofa“ auf den Markt kommen. Leichtmofas sind auf 20km/h begrenzt und dürfen daher ohne Helm gefahren werden, es ist aber - wie bei einem Mofa - eine entsprechende Mofa- Prüfbescheinigung/Sachkundenachweis (umgangssprachlich „Mofaführerschein“) erforderlich wenn man nicht einen regulären Führerschein besitzt. In sofern wäre es ein Zwittergerät, was nach L1E-B und EKFV homologisiert ist. Entsprechend müßte es auch mit Rückspiegel( n) ausgestattet sein, was ich (zumindest einen Spiegel) auf der Veeley Homepage sehen konnte. Ich weiß aber nicht, ob Blinker verpflichtet vorhanden sein müssen (die habe ich nicht gesehen oder erkannt). Das fahren auf Fahrradwegen ist (sofern vorhanden) außerorts Pflicht, innerorts aber nur erlaubt, wenn das Zusatzschld „Mofa frei“ angebracht ist. Wie das aber bei eienem „Zwitterfahrzeug“ gehandhabt wird, ist mir nicht ganz klar (ohne Sitz ggf. erlaubt oder soar nötig, wie beim Elektrostehroller?). Da wünschte ich mir mehr Klarheit von Händlern und dem Hersteller bzw. dem Gesetzgeber.
Die Mofaprüfbescheinigung kann man ab 15 Jahren erwerben.