Sonderfall: deutschen E-Scooter ohne Versicherung/Kennzeichen in Polen fahren?

Grubenolm

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Guten Tag,

mal eine lapidare Frage, da wir ab nächster Woche in Polen im Urlaub sind und ich eigentlich den E-Scooter mitnehmen wollte. Problem: die Lieferung des E-Scooters verzögert sich, und ich werde ihn vermutlich nicht bis zur Abfahrt versichert bekommen.

In Polen gibt es für die E-Scooter ja keine versicherungspflicht. Darf ich also mit dem E-Scooter in Polen ohne Versicherung bzw. ohne Versicherungsschild fahren? Die Versicherung kann ja online beantragt werden, aber das Schild/Kennzeichen wird nicht mehr rechtzeitig ankommen.

Besten Dank.
 

Wittimann

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Da Du über Deine Versicherung gegen Schäden abgedeckt bist und den Wohnsitz in Deutschland hast bzw. hier gemeldet bist, gibt es sicherlich Probleme bei einer evtl. Schadensregulierung. Ich denke aber das Du bei solchen Fragen Dich lieber an Deine Versicherung wenden solltest, ist nur ein Telefonat.....
 

LittleGizzmo

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Ja, Polen ist was Micro E-Mobilität und die Regelungen/Gesetze angeht, ziemlich WildWest :) EUC, Powerscooter, E-Bike... solang man sich nicht wie der letzte Honk auf Radwegen benimmt, sind all die "leisen" E-Flitzer geduldet. Frag aber bei deiner aktuellen Versicherung, ob Deine private Haftpflicht in Polen für Schäden eintritt, die Du mit dem Scooter / E-Bike etc. verursachst
 

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Ich hoffe mal für Dich @Grubenolm, dass Du ohnedies eine weltweit gültige Privathaftpflichtversicherung hast, und diese sollte auch Schäden decken die bei Verwendung nicht zulassungspflichtiger Fahrzeuge, Sportgeräte usw. entstehen.
 
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Wittimann

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Ja, Polen ist was Micro E-Mobilität und die Regelungen/Gesetze angeht, ziemlich WildWest :) EUC, Powerscooter, E-Bike... solang man sich nicht wie der letzte Honk auf Radwegen benimmt, sind all die "leisen" E-Flitzer geduldet. Frag aber bei deiner aktuellen Versicherung, ob Deine private Haftpflicht in Polen für Schäden eintritt, die Du mit dem Scooter / E-Bike etc. verursachst
Genau das wollte ich auch damit sagen, hatte mich evtl. etwas missverständlich ausgedrückt.
 

chrispiac

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Leider habe ich noch nichts über Schadensregulierung nicht zugelassener Fahrzeuge in Polen erfahren. Vielleicht weil Polen eine nicht so ausgeprägte „Klagekultur“ hat und man sich eher untereinander zu Einigen scheint. Wie es dann mit möglicherweise sprachunkundigen Ausländern aussieht, ist schwer auszumachen.

Ein Problem was Dir entstehen könnte, wäre, das Deine Privathaftpflicht versucht den Schaden auf die obligatorische Fahrzeughaftpflicht „abzuwälzen“. Ist die Versicherung abgeschlossen, besteht sie ja auch, wenn die Plakette nicht am Fahrzeug ist. In Deutschland selber kommt man dann mit 70€ davon, wenn ich es richtig in Erinnerung habe - weil die Plakette nicht aufgelebt ist. Wie das in Polen gehandhabt wird, weiß ich nicht. Wenn Du aber den Versicherungsschein dabei hast oder zumindest ein Beleg, das eine entsprechende Versicherung besteht, sollte es eine Lösung geben, auch wenn es länger dauern sollte, den Schaden zu regulieren. Ich hoffe nur, das Du dann für die Dauer der Regulierung nicht in Sicherungsverwahrung genommen wirst. Seit dem Flüchtlingsproblem mit Weißrussland kann man da in Polen als Ausländer sehr viel schneller und länger landen, als EUweit üblich.
 

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Bei der HUK (Versicherungsbüro) bekommt man das Kennzeichen sofort zum mitnehmen. Vielleicht eins in der Nähe oder auf dem Weg.
 

Wittimann

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Bei der HUK (Versicherungsbüro) bekommt man das Kennzeichen sofort zum mitnehmen. Vielleicht eins in der Nähe oder auf dem Weg.
Hatte ich in einem anderen Thread auch schon einmal geschrieben das ich es nicht verstehe, wenn man kurz vor knapp den Scooter benötigt, und das online mit der Versicherung macht, es gibt doch genügend Versicherungsbüros und günstiger ist das auch nicht unbedingt immer, zumindest nicht bei den mir bekannten Versicherungen.
 

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Ein Problem was Dir entstehen könnte, wäre, das Deine Privathaftpflicht versucht den Schaden auf die obligatorische Fahrzeughaftpflicht „abzuwälzen“.
Außerhalb Deutschlands gibt's keine obligatorische Fahrzeughaftpflichtversicherung für PLEVs, und deswegen ist immer die Privathaftpflichtversicherung "dran". Dafür hat man die ja, und rechtlich macht es keinen Unterschied ob man in seinem Heimatland jenes Fahrzeug hätte versichern können, das beim Unfall im ausländischen Unfallland gar nicht versicherungspflichtig war und doch für den dortigen Verkehr zugelassen war.

Was ich mich bei solchen Threads immer Frage ist, ob die werten Fragesteller überhaupt eine Privathaftpflichtversicherung haben (die in den meisten Fällen zusammen mit der Hausrat- / Haushaltsversicherung abgeschlossen wird) und, falls zutreffend, sich schon jemals mit deren Deckungsumfang befasst haben.
 

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Die (kleine) Kraftfahrzeugklausel bzw. Benzinklausel schließt aus, dass für Kraftfahrzeuge mit Pflichtversicherung (wie ein E-Scooter) die Privathaftpflicht-Versicherung leistet.
 

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Das mag für Deutschland gelten, aber ganz sicher nicht im Ausland, denn dort ist ein E-Scooter eben kein Fahrzeug, und folglich eben auch nicht haftpflichtversicherbar!
 

Rook

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Ein deutscher Escooter mit einer deutschen Versicherung schon („Grüne Versicherungskarte“).

Der TE muss entweder den Escooter in Deutschland KFZ-versichern oder in Polen eine Privathaftpflicht abschließen (falls das überhaupt geht - und falls die dann leistet).
Oder in Polen ohne Versicherung fahren (kein guter Tipp).
 

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Der TE muss entweder den E-Scooter in Deutschland haftpflichtversichern oder in Polen eine Privathaftpflicht abschließen.
Weder noch, aber er sollte eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die eben auch außerhalb Deutschlands UND auch für alle im Straßenverkehr zulässigen, nicht haftpflichtversicherungspflichtigen Fahrzeuge gilt. Derartige Versicherungen sind in der EU übrigens der Regelfall, und nicht der Sonderfall! Was habe ich denn von einer Privathaftpflichtversicherung bei der ich mich nicht einmal auf ein Fahrrad setzen darf? Ist doch vollkommen sinnbefreit!
 

chrispiac

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Ich weiß nicht wie es in Österreich ist, hier in Deutschland schließen die günstigen Privathaftpflichversicherer bestimmte Sachverhalte aus. Zum Beispiel Wassersport. Als Segler müßte ich für eine Absicherung entweder ein Zusatzmodul buchen oder einen anderen Anbieter wählen. Daher ist es günstiger, ein Segelboot zu mieten und dabei einen entsprechenden Zusatzschutz zu buchen, ähnlich wie Vollkaskotarife bei Mietwagen, die ja auch nicht durch die Privathaftpflicht übernommen werden. Und ja, es gibt auch Anbieter die eBikes ausschließen oder eben eine andere Vertragsvariante mit eBike Nutzung anbieten, da ist der deutsche Versicherungsmarkt sehr zersplittert und da es sich um keine Pflichtversicherung handelt gibt es kaum staatliche Auflagen an die deutschen Privathaftpflichtversicherer. Tatsächlich ist bei fast jeder Privathaftpflichtversicherung so, das wenn es für ein Fahrzeug oder Produkt eine eigene Versicherungsleistung vorgeschrieben ist (wie für Kraftfahrzeuge eine eigene Fahrzeughaftpflicht) diese Leistung aus der Privathaftpflicht automatisch entfallen. Ich kann mit auch nicht vorstellen, das Deine österreichische Privathaftpflicht einen Schaden mit einem österreichischen PKW überneimmt, schließlich müßte für dieses Fahrzeug eine Kraffahrzeugversicherung bestehen, egal ob der Schaden in Österreich, Deutschland, Polen usw. geschieht, dafür ist die Österrreichische Kraftfahrzeugversicherung zuständig und nicht Deine Privathaftpflicht.

Da laut EKFV es sich bei den Elektrostehrollern um Kraftfahrzeuge handelt, die in Deutschland Versicherunngspflichtig sind, besteht die Kraftfahrzeugversicherungspflicht für in Deutschland Ansässige auch im EU Ausland.

Hat also dein Roller nach der EKFV eine FIN und Du einen deutschen Wohnsitz, besteht Versicherungspflicht.

Wohnst Du in Polen und fährst dort mit einem EKFV Roller wäre eine polnische Privathaftpflichtversicherung zuständig.

Fährst Du in Deutschland mit einem nicht der EKFV entsprechenden Elektrostehroller, fährst Du ein nicht zugelassenes Fahrzeug, für die es keine passende Pflichtversicherung gibt, dann könnte man unter anderen wegen Fahren ohne Führerscheins und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz herangezogen werden, selbst wenn die EU-Privathaftpflicht solche Schäden regulieren würde. Das schreit so gegen geltendes EU Recht, das ich mir Wünschen würde, das jemand das bis nach Luxemburg durchklagt, damit Deutschland gezwungen wird, die Rechtsprechung zu ändern und EU-Roller zumindest für kurzzeitige Urlauber oder Grenzpendler anzuerkennen. Daher setze ich meine Hoffnungen auf eine baltige Novellierung der EKFV um die Zulassung von 25km/h eRollern, die dann ggf. mit Helm gefahren werden müssen.
 

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Überall in der EU ist in der Standardprivathaftpflichtversicherung alles ausgenommen, was mit zulassigungspflichtigen Fortbewegungsmitteln zu tun hat. Über diesen Punkt brauchen wir also nicht zu diskuttieren. Aber alles andere was der Normalo so in seinem Leben (vor allem im Urlaub, abseits von "Profi"-ähnlicher Tätigkeit) macht (also insbesondere Fahrrad- & E-Scooter-Fahren, einmal Reiten gehen, mit dem Schlauchboot oder der Jolle herumpaddeln usw.), sollte erst mal grundsätzlich abgedeckt sein. Wenn nicht, Polizze dringend entsprechend "nachtunen"!
 
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