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Bei Fahrzeugen nach eKFV wurde die Gefährdungshaftung gerichtlich verneint, da sie nicht schneller als 20 km/h fahren dürfen. Hatten wir hier schon mal, den Link hab ich gerade nicht.Als Führer eines Kraftfahrzeuges haftet man bei Unfällen mit Fußgängern und Radfahrern innerhalb geschlossener Ortschaften immer irgendwie mit. Schon allein aufgrund der „Betriebsgefahr“ die von Kraftfahrzeug ausgeht.
https://auto-und-verkehr.de/2014/12/30/betriebsgefahr-und-fahrradfahrer/
Spannend ist es im konkreten Fall, denn sowohl der Roller als auch der eScooter ist ein Kraftfahrzeug.
Daher auch in solchen Fällen blöd, wenn man durch Manipulation kein eKFV mehr hat.
Also muss der Versicherungsschein immer mitgeführt werden. Wurde hier im Forum immer verneint. Ich werde wohl Fotos auf meinem Handy davon machen, in der Hoffnung, dass das reicht.