Ja, die Strafen im Zusammenhang mit der StVO sind im allgemeinen viel zu gering. Jemand, der ein Kfz unterhalten kann, lächelt da doch nur drüber.Eine Strafe für das Missachten der Regeln des Paragraphen 2 zahle ich aus der Hosentasche.
§1 StVO in Reinform gelebt!Wenn hier ein Landwirt kommt wird gegrüßt und so gefahren daß wir beide ordentlich weiter kommen.
Wenn die Fahrbahn zu schmal ist steige ich ab und weiche aus.
Das gab noch nie Probleme.
Ich hab noch nie Schwierigkeiten mit Tramplern gehabt.@Sir Pax
Du bist ja auch kein millitanter Radfahrer!
Die Frage, ob ein Benutzungszwang besteht, entscheidet aber weder der Radfahrer noch der Autofahrer. Und ein paar rote Steine machen noch keinen Radweg. Dafür bedarf es der entsprechenden Beschilderung. Die Voraussetzungen hierfür sind im von dir zitierten Paragraphen aufgeführt. Wenn die Kennzeichnung vorhanden ist, haben sich die Verkehrsteilnehmer zunächst mal daran zu halten (Benutzungszwang). Denn dort stehen die Voraussetzungen für die KENNZEICHNUNG (nicht BENUTZUNG!) von Radwegen.(...)
Doch, natürlich. Genau das ist ja das Problem vieler Autofahrer: die glauben nämlich, sobald da ein paar rote Steine auf dem Gehweg liegen ist es ein Radweg und das Radfahren auf der Fahrbahn ausnahmslos verboten.
Ich wiederhole mich hier gern für dich, und hebe die wichtigen Dinge hervor:
VwV-StVO zu §2 StVO zur Anordnung der Benutzungspflicht eines Radwegs: "Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, daß [...] die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn [...] er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. [Sowie] die Verkehrsfläche [...] den Erfordernissen des Radverkehrs genügendem Zustand gebaut und unterhalten wird und die Linienführung im Streckenverlauf [...] eindeutig erkennbar [und] sicher gestaltet sind."
Huch, alles hervorgeheben? Ja, denn der komplette Absatz ist für das Verständnis dessen wichtig, wann der angeordneten Benutzungspflicht nachzukommen ist. Wenn oben genanntes nicht erfüllt ist, dann besteht trotz Beschilderung keine Benutzungspflicht.
Ja, natürlich. Daher werde ich auch weiterhin nur dann den Radweg benutzen, wenn die Anordnung der Benutzungspflicht nach gutem Wissen und Gewissen per Sichtprüfung "Rechtmäßig" ist. Ich riskiere doch nicht meine Gesundheit, nur weil jemand vorm Beschildern nicht gründlich genug gelesen hatDie Frage, ob die Kennzeichnung rechtmäßig (genauer: unter Beachtung der VwV-StVO) durch die Kommune vorgenommen worden ist und damit ein Benutzungszwang besteht, wäre dann in einem gerichtlichen Verfahren zu klären.
Ja, einige Radwege in Krefeld sind gepflasterte Offroadstrecken.Genau so einen Fall gab es übrigens an meinem Wohnort vor Jahren mal und ist
HIER nachzulesen.
Außer natürlich die StVO nebst entsprechender VwV. Siehe unten.
Hinzu kommt noch, das sie über die Jahre dauernd geändert werden. Die letzte Fassung auf de Juris ist von 2001 in der Fassung von 2017. Da weiß man gar nicht genau, wann diese Vorschrift hinzugefügt wurde und erst ab dann müssen die Verwaltungen sie in ihre Planungen einbeziehen. Stand 2021 dürften daher nur sehr wenige, neue Radwege diesen Vorschriften entsprechen, da ältere Verwaltungsvorschriften zu ihrer Zeit noch ganz andere Vorgaben machten. Daher kann man auch nicht darauf beharren, weil ältere Radwege nach älteren Verwaltungsvorschriften Bestandschutz genießen. Das heißt, schreibt ein entsprechendes Schild auf einen verpflichtenden Radweg hin, darfst Du Dich dem eigentlich nur dann verweigern, wenn zwingende Gründe vorliegen. Er also unpassierbar ist, oder Du ein Lastenfahrrad fährst, was ggf. Bogenradien nicht einhalten kann usw. . Du kannst Dich nicht darauf berufen, das der nicht den aktuellen Verwaltungsvorschriften entspricht. Diese haben Weisungscharakter an die Verwaltungen (sofern sie Bundesmittel abrufen, andernfalls brauchen sich Städte, Gemeinden, Länder nicht mal daran zu halten, weil diese nicht vom Bundesrat abgesegnet wurden - in sofern sind sie nur für Bundesbehörden verpflichtend - also wenn eine Fahrrad BAB (Bundesautobahn) gebaut wird, wird sie diese Verwaltungsvorschrift einhalten - wenn sie bis dahin nicht wieder abgeändert wird.Verwaltungsvorschriften sind Rechtsvorschriften und binden die Verwaltung. Sie haben keine auf den Bürger unmittelbar wirkende Rechtswirkung.
Ich bekomme schon Zustände wenn ich solche Texte schon sehe. Nach dem ersten Satz habe ich schon keine Lust mehr weiterzulesen. Der Bürger, der mit reichlich Steuerzahlungen die Gehälter von Leuten finanziert, die solche Vorschriftsorgien feiern, zählt hier nicht. Wer sich nicht mit Verwaltungsrecht auskennt oder seine kostbare Lebenszeit einfach nicht mit solch einem Schwachsinn verschwenden will, wird hier abgehängt.Willkommen in Absurdistan!
So ist es. Dadurch wirken sie mittelbar auf Bürger.Verwaltungsvorschriften sind Rechtsvorschriften und binden die Verwaltung. Sie haben keine auf den Bürger unmittelbar wirkende Rechtswirkung.