Hallo
@Siri ,
willkommen im eScooter Treff und hoffentlich bald wieder Freude an deimen Roller.
Die Frage ist auch, wie bist Du mit deinem Akku in den Monaten umgegangen. Einen Elektrostehroller kann man nicht einfach monatelang in eine Kammer sperren, ohne ca. monatlich den Ladestand zu kontrollieren. Vor allem, falls der Akku leer gafahren war und nicht aufgeladen wurde, kann zu Schäden am Akku führen. Normalerweise wird geraten bei längeren Fahrpausen den Akku auf um 50% Ladestand zu belassen und 1x monatlich die Spannung zu überprüfen.
Details solltest Du der Begleitdokumentation entnehmen (Handbuch/Bedienungsanleitung). Dort müßten auch die Garantiebedingungen für den Akku zu entnehmen sein, falls sie abweichend vom Restroller sein sollten. Normalerweise gilt eine 2jährige Gewährleistungspflicht seitens des Herstellers, wobei Verschleißteile (Reifen, Schläuche etc.) ausgenommen werden dürfen. On ein Akku als Verschleißteil gilt, ist Höchstgerichtlich noch nicht entschieden. In sofern müßtest Du Dich eventuell auf einen Prozess einlassen, um diese Frage zu klären.
Aufgrund dieser Situation ist es Schwierig, ohne den exakten Sachverhalt zu kennen (z. B. ob es noch eine Rechnung gibt, ob Du Dich für die Erstreperatur an den Händler oder direkt an den Hersteller gewendet hast etc.) die Umstände richtig einzuordnen. Für sowas empfehle ich, die örtliche Verbraucherberatung aufzusuchen, die können Dir ggf. auch geeignete Anwälte nennen.
In den ersten 2 Jahren ist auf jeden Fall dein Händler verpflichtet Dir zu helfen. Bis zum 6. Monat geht man automatisch von einem Schaden aus, der schon zum Auslieferzeitpunkt vorlag - es sei denn, es ist ein offensichtliches Fehlverhalten des Kunden ersichtlich. Danach gibt es für die weiteren 18 Monate eine Beweislastumkehr, Du müstest dann den Händler oder Hersteller nachweisen, das der Fehler von Anfang an Bestand - nur sind die wenigsten Kunden dazu in der Lage.
Normalerweise kommen die Hersteller mit einer 2jährigen Garantie diesen Umstand entgegen. Nur ist eine Herstellergarantie eine freiwillige Leistung des Herstellers und er kann die genauen Bedingungen festlegen. Sollte es ein Garantieversprechen des Herstellers geben, solltest Du den genauen Wortlaut dieser Garantie nachlesen. Normalerweise werden Verschleißteile ausgenommen und dazu kann auch der Akku zählen.
Die einzige Möglichkeit, da noch rechtlich etwas zu erreichen, wäre die Verlängerungsfristen im Fehlerfall. Das heißt, falls bereits Arbeiten am Akku ausgeführt wurden, muß der Hersteller darauf wieder eine neue Gewährleitung geben. Ist seit der Reperatur also weniger als 6 Monate vergangen, hast Du eine Chance, den Akku ersetzt und den Roller repariert zu bekommen. Nur das kann ich Dir nicht so einfach über das Internet erklären, dazu bedarf es wahrscheinlich eines Anwalts oder ein geharnischten Brief von der Verbraucherberatung an den Hersteller, damit ihm klar wird, das Du deine Verbraucherechte kennst und darauf bestehst.
Das heißt, wenn dein Händler (der Dein erster Ansprechpartner sein sollte) die gesetzliche Gewährleistung (das ist das Schlüsselwort für dein Verbraucherrecht) verweigert, und der Hersteller mit einer Garantielleistung nicht die Verantwortung für sein Produkt übernimmt, wäre die nächste Station eine Niederlassung der Verbraucherberatung. Sonst wird auch kein Internetforum an dieser Situation was ändern können.