Ich habe eine Anfrage an das KBA gestellt bezügl. Zulassungen neuer eScooter, die mit einem Tempomat ausgestattet sind. Ich poste mal einfach die Frage und Antwort hier rein:
Frage:
Es wird in der eScooter-Szene gemunkelt, dass neue eScooter mit Tempomat nicht die ABE erhalten. Ist das korrekt? Wenn ja, aus welchem Grund sind Tempomaten nicht mehr erlaubt?
Antwort:
Die Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für die Elektrokleinstfahrzeuge (eScooter) erfolgt nach den Vorschriften der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).
Gemäß §7 "Sonstige Sicherheitsanforderungen" Punkt 7 der eKFV muss ein Elektrokleinstfahrzeug so beschaffen sein, dass sich das Bedienelement zur Steuerung der Motorleistung (z.B. Drehgriff oder Knopf) innerhalb einer Sekunde selbstständig in Nullstellung zurückstellt wenn der Fahrer es loslässt. Des Weiteren ist in der Anlage zu §7, Punkt 2.4.2 beschrieben, dass der Fahrzeugantrieb innerhalb von 1,0 s nach dem Absteigen deaktiviert werden muss und das Fahrzeug nicht motorisch betrieben weiter- oder losrollt.
Daher werden für Fahrzeuge gemäß der eKFV keine Allgemeinen Betriebserlaubnisse erteilt in denen eine Tempomat-Funktion beschrieben ist.
Zudem werden Im Rahmen von Prüfungen der Konformität von genehmigten Produkten (CoP-P) Tempomatfunktionen als Abweichung gewertet.
Frage:
Es wird in der eScooter-Szene gemunkelt, dass neue eScooter mit Tempomat nicht die ABE erhalten. Ist das korrekt? Wenn ja, aus welchem Grund sind Tempomaten nicht mehr erlaubt?
Antwort:
Die Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für die Elektrokleinstfahrzeuge (eScooter) erfolgt nach den Vorschriften der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).
Gemäß §7 "Sonstige Sicherheitsanforderungen" Punkt 7 der eKFV muss ein Elektrokleinstfahrzeug so beschaffen sein, dass sich das Bedienelement zur Steuerung der Motorleistung (z.B. Drehgriff oder Knopf) innerhalb einer Sekunde selbstständig in Nullstellung zurückstellt wenn der Fahrer es loslässt. Des Weiteren ist in der Anlage zu §7, Punkt 2.4.2 beschrieben, dass der Fahrzeugantrieb innerhalb von 1,0 s nach dem Absteigen deaktiviert werden muss und das Fahrzeug nicht motorisch betrieben weiter- oder losrollt.
Daher werden für Fahrzeuge gemäß der eKFV keine Allgemeinen Betriebserlaubnisse erteilt in denen eine Tempomat-Funktion beschrieben ist.
Zudem werden Im Rahmen von Prüfungen der Konformität von genehmigten Produkten (CoP-P) Tempomatfunktionen als Abweichung gewertet.