Tempomat §7 eKFV

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Dako

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Ich habe eine Anfrage an das KBA gestellt bezügl. Zulassungen neuer eScooter, die mit einem Tempomat ausgestattet sind. Ich poste mal einfach die Frage und Antwort hier rein:

Frage:
Es wird in der eScooter-Szene gemunkelt, dass neue eScooter mit Tempomat nicht die ABE erhalten. Ist das korrekt? Wenn ja, aus welchem Grund sind Tempomaten nicht mehr erlaubt?

Antwort:
Die Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für die Elektrokleinstfahrzeuge (eScooter) erfolgt nach den Vorschriften der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).

Gemäß §7 "Sonstige Sicherheitsanforderungen" Punkt 7 der eKFV muss ein Elektrokleinstfahrzeug so beschaffen sein, dass sich das Bedienelement zur Steuerung der Motorleistung (z.B. Drehgriff oder Knopf) innerhalb einer Sekunde selbstständig in Nullstellung zurückstellt wenn der Fahrer es loslässt. Des Weiteren ist in der Anlage zu §7, Punkt 2.4.2 beschrieben, dass der Fahrzeugantrieb innerhalb von 1,0 s nach dem Absteigen deaktiviert werden muss und das Fahrzeug nicht motorisch betrieben weiter- oder losrollt.

Daher werden für Fahrzeuge gemäß der eKFV keine Allgemeinen Betriebserlaubnisse erteilt in denen eine Tempomat-Funktion beschrieben ist.

Zudem werden Im Rahmen von Prüfungen der Konformität von genehmigten Produkten (CoP-P) Tempomatfunktionen als Abweichung gewertet.
 

Trackdeluxe

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7. so beschaffen sein, dass sich das Bedienelement zur Steuerung der Motorleistung (zum Beispiel ein Drehgriff oder Knopf) innerhalb einer Sekunde selbständig in Nullstellung zurückstellt, wenn der Fahrer es loslässt. Abweichend davon muss sich der Fahrzeugantrieb bei selbstbalancierenden Fahrzeugen innerhalb einer Sekunde automatisch deaktivieren, wenn sich der Fahrer nicht auf dem Fahrzeug befindet. Dazu müssen selbstbalancierende Fahrzeuge mit einem System zur Zustandserkennung ausgerüstet sein, das erkennt, ob sich der Fahrer auf dem Fahrzeug befindet,

Bei selbstbalancierenden Fahrzeugen muss sich der Tempomat deaktivieren, wenn der Fahrer nicht drauf steht. Ein Escooter ist nicht selbstbalancierend, aber wenn da was zur Deaktivierung steht aber nicht explizit für Escooter sondern für die sebstbalancierenden, dann gehe ich davon aus das das im Umkehrschluss heißt, das es erlaubt ist das der Tempomat aktiv ist.

Der Widerspruch den die KBA macht ist Zitat:" Des Weiteren ist in der Anlage zu §7, Punkt 2.4.2 beschrieben, dass der Fahrzeugantrieb innerhalb von 1,0 s nach dem Absteigen deaktiviert werden muss und das Fahrzeug nicht motorisch betrieben weiter- oder losrollt."Zitat Ende.

In der eKFV ist aber nur von selbstbalanciert die Rede, nicht von unseren Escootern. Darum ist auch der Satz beim Abstieg deaktiviert stimmig, der kaum für Escooter gelten kann, kann man bei 20km/h überhaupt absteigen? Aua.

Ebenso ist eine Zustandserkennung ob der Fahrer sich auf dem Escooter befindet, nur bei selbstbalancierenden Sinnvoll.
 
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Adorfer

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Aus der Antwort des KBAs würde ich als Hersteller orakeln "Dann bauen wir halt eine Umkipp-/Absteigeerkennung ein, die sicherstellt, dass der Tempomat definitiv innerhalb einers Sekunde abschaltet wenn niemand mehr auf Brett steht oder der Roller anderweitig umkippt."
Mit ein wenig Lage, Beschleunigungs und evtl. Lenkwinkelsensor sollte das so sicher zu erkennen sein, dass der KBU-/TÜV-Test bestanden wird. (gibt da ja eine Beschreibung, wie die das genau prüfen)
Wäre ein Feature für TopModelle dann... "speziell für Deutschland".

(Und ja, "Anfahren-aus-dem-Stand" wollte ich auch nur so lange bis ich es hatte.. Seitdem schalte ich das Ding nur noch mit gezogenen Bremshebeln an. Und auch aus vor der Nutzung des Fahrstuhls... das kann schöne Macken geben...)
 

Trackdeluxe

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Für Fahrzeuge ohne Sitz, was unsere Escooter sind, steht nichts von einer Deaktivierung. Die eKFV unterscheidet da zwischen diesen Fahrzeugtypen, schreibt nur zweiteres vor. die KBA macht aber den Anschein das es sich um alle Typen der eKFV handelt, was sich aber widerspricht. Diese liegt bestimmt falsch. Ich meine das ist doch offensichtlich? Ich kann mir aber nicht vorstellen warum die Hersteller es nicht erkennen das die KBA Mist schreibt. Oder bin ich wirklich zu blöd? Mir schauerts..........
 

Rook

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Beim „normalen“ E-Scooter ist lediglich gefordert, dass sich der Gashebel innerhalb von einer Sekunde in die Nullstellung zurückstellt, wenn man ihn loslässt.

Und das tut er ja.
 

kamy

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Darum reagieren auch die Hersteller und deaktivieren es .

@Rook
Aber nicht wenn mit Tempomat gefahren wird. Dann fährt er fröhlich weiter mit oder ohne Fahrzeugführer.
 

Rook

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Ja, und wenn der Gesetzgeber nicht gewollt hätte, dass er fröhlich weiterfährt, hätte er das formulieren müssen.

Hat er aber für die „normalen“ E-Scooter nicht formuliert.
 

kamy

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Darum deaktivieren die Hersteller den jetzt auch.
 

Trackdeluxe

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Warum deaktivieren die ihn? Weil nicht klar ist ob jetzt im Endeffekt beide Typen gemeint sind, ungeachtet von das es offensichtlicher nur ein Typ ist?
 

Adorfer

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Beim „normalen“ E-Scooter ist lediglich gefordert, dass sich der Gashebel innerhalb von einer Sekunde in die Nullstellung zurückstellt, wenn man ihn loslässt.
Ich finde leider das PDF nicht wieder mit den Fahrtests, denen die Scooter unterworfen werden (da sind die Geschwindigkeiten und Schwellen-Profile samt Anfahrwinkel definiert etc). Und einer der Tests -wenn ich es richtig erinnere- war "Scooter fährt, herunterfallender Fahrer/Umfallen wird simuliert. Scooter schaltet Motorantrieb innerhalb einer Sekunde ab."
Und zumindest das Szenario sollte ein etwas kleverer Tempomat bestehen können.
 

Rook

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Antriebsdeaktivierung
2.4.1
Das Fahrzeug wird auf der Prüfstrecke mit Schrittgeschwindigkeit gefahren. Die fahrende Person steigt bei dieser Geschwindigkeit gezielt vom Fahrzeug ab und nimmt die Hände von der Lenk- oder Haltestange.
2.4.2
Es muss erkennbar sein, dass der Fahrzeugantrieb innerhalb von 1,0 s nach dem Absteigen automatisch deaktiviert wird und das Fahrzeug nicht motorisch betrieben weiter- oder losrollt.
2.4.3
Bei selbstbalancierenden Fahrzeugen wird zusätzlich folgender Test durchgeführt:
...


Um bei diesem Test zu scheitern, müsste man zunächst einen eventuell vorhandenen Tempomaten erst einmal aktivieren - und er müsste auch bei Schrittgeschwindigkeit funktionieren.
 

kamy

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Vielleicht haben sich die Prüfer mit der App nicht wirklich beschäftigt und das Thema ist erst im Nachhinein aufgefallen.
 
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