Trittbrett Hilde Tuning

Wenn die Firmware und alles andere original ist, hast Du normalerweise nichts zu befürchten: Du könntest das Gerät ja auch privat erworben haben und der Vorbesitzer war kurz davor noch "illegal" freigeschaltet unterwegs - das kann man dann auch nicht für einen Unfall am Folgetag berücksichtigen, in den Du mit dem Fahrzeug in absolutem Auslieferungszustand verwickelt bist.
Das ist aber keine offizielle Rechtberatung, und es gibt, wie immer, 1000 Sonderfälle: Wenn bspw: durch übermäßge Beanspruchung im Zuge von jahrelangem Tuning, die Lenkstange plötzlich während der Fahrt bricht, was zu einem schweren Verkehrsunfnfall führt - den Verantwortungsschuh wird sich garantiert keiner freiwillig anziehen...
 
Ich sehe das so: Der Gesetzgeber will Manipulationen unterbinden, der Kunde soll gar keine Möglichkeit dazu haben. Also muss der Kunde darauf vertrauen können, dass das gekaufte Gerät so, wie es ist, legal und in Ordnung ist. Insbesondere kann es dem Kunden nicht zugemutet werden, das Gerät "gesundmanipulieren" zu müssen, denn er soll es ja gar nicht können.
Solange es keine Rückrufaktion gibt, kannst Du jede beliebige Tastenkombination am Gerät drücken, sie gilt als legal und nicht als Manipulation. Davon unberührt ist natürlich, dass Du nicht schneller als 22 km/h fahren darfst. Wenn Du wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verknackt wirst, hast Du Pech gehabt.
 
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Solange es keine Rückrufaktion gibt, kannst Du jede beliebige Tastenkombination am Gerät drücken, sie gilt als legal und nicht als Manipulation. Davon unberührt ist natürlich, dass Du nicht schneller als 22 km/h fahren darfst. Wenn Du wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verknackt wirst, hast Du Pech gehabt.

Das ist vollkommen richtig, ansonsten dürfte man ja auch, bewusst oder unbewusst, gar keinen E-Scooter kaufen, der per Tastenkombination zu tunen ist, ohne sich damit selbst strafbar zu machen. und auf dem berühmt-berüchtigten "Privatgrundstück" ist sowieso fast alles erlaubt...

Die Hersteller sind hier genauso in der Pflicht (Stichwort "Manipulationssicherheit") wie die Benutzer (widerrechtliche Ausnutzung von "Sicherheitslücken").
 
Weiterhin würde ich mich darauf berufen, dass ich entweder an der Ampel durch die Beobachtung des Verkehrsgeschehens abgelenkt war und nur aus Versehen die nämliche Tastenkombi zufällig gedrückt habe und es daher gar nicht wusste, dass ich jetzt getuned unterwegs bin. Oder dass ein Passant beim abgestellten Scooter das ohne mein Wissen gemacht hat.
 
Solange es keine Rückrufaktion gibt, kannst Du jede beliebige Tastenkombination am Gerät drücken, sie gilt als legal und nicht als Manipulation.
Wie sieht es mit offiziellen Firmwareupdates aus die solche Tastenkombinationen entfernen? Ist man verpflichtet jene aufzuspielen bzw. sein Fahrzeug aktuell zu halten wenn eine Option hierzu besteht?
 
Puh, solange es keine Weisung des Herstellers gibt, würde ich sagen, nein. Denn im Kaufvertrag steht das nicht, es gibt keine allgemeine gesetzliche Pflicht, Updates auf welche Geräte auch immer einzuspielen. Es gibt auch keinen Zwang, ein Handy zu besitzen. Nur, wenn Du ein Schreiben bekommst, dass das KBA das angewiesen hat, musst Du es machen.
 
Nein, es gibt keinen Updatezwang, es sei denn Du wirst vom Hersteller angeschrieben und ausdrücklich darauf hingwiesen, dass ohne das Update die ABE erlischt, und selbst das ist rechtlich fragwürdig.
 
Apropos FW update: haben die dieses feature denn Mittlerweile rausgefixed oder ists noch drin?
 
Aber wenn die wieder gedrosselt wird auf den Urzustand dürfte doch die ABE wieder vollumfänglich gegeben sein, da der Zustand für den die ABE erteilt wurde wieder zu 100% gewährleistet ist, oder sehe ich das falsch? Also aus rechtlicher und versicherungstechnischer Sicht, sollte bei gedrosseltem Zustand ein Unfall geschehen am Montag auf dem Weg zur Arbeit, wenn ich am Wochenende ungedrosselt auf Privatgrund unterwegs war.
Wenn Du erwischt wirst, mußt Du das mit einem Gutachten nachweisen. Also steht mindestens ein TÜV Termin an und wenn sich nichts geändert hat, kannst Du da nicht einfach zu einer Niedrlassung in deiner Stadt/Gemeinde gehen, sondern mußt zu einen der wenigen Gutachter gehen, der in den Zulassungsstellen für eScooter arbeitet, weil wohl nur die den gesamten Prozess dazu überblicken. Die werden aber nur die ABE wieder in Kraft setzen, wenn die genutzte „Lücke“ geschlossen wurde. D.h. möglicherweise kannst Du ohne neue Firmware vom Inverkehrbringer gar keine ABE für den ehemals getunten eScooter mehr erhalten. Eigentlich sollte die Rücksetzung in den Auslieferzustand reichen, man hat aber keinen Überblick, was zwischenzeitlich zwischen KBA, den Prüfzentren, Gesetzgeber und Inverkehrbringer alles gelaufen ist.

Daher bin ich bei den ganzen Softwärelösungen bei den Ninebots/Xiaomis sehr skeptisch, da sie über undefinierte Speicherbereiche verfügen. Können natürlich nur für ausreichend Speierplatz bei Updates vorhanden sein, es könnten aber auch Aufzeichnungen von bereits aufgespielter Firmware oder Reste davon in diesen Speicherbereichen vorhanden sein. Wenn dann ein Gutachter darauf kommt, das bereits eine Firmware auf den Roller war, der ihn vor technischer Manipulation schützte und der im aktullen Zustand nicht mehr vorhanden ist, damit man mit einer App tunen konnte…

Man kennt halt viele Deteils nicht und weiß nicht genau, was für Spuren man beim Tuning hinterlässt. Also, wer davon gebrauch macht, sollte sich Bewußt sein, das es möglicherweise doch Methoden gibt, Tuning nachzuweisen.

Ich denke aber, zu solchen erheblichen Ermittlungsmitteln wird nur gegriffen, wenn wirklich etwas gravierendes Vorgefallen ist. Und ob dann die Rückschlüsse der Gutachter dann vor Gericht bestand haben, steht auch nicht fest. Sicher ist nur, falls es mal tatsäclich im Zusammenhang mit getunten eScootern zu einem heftigen Unfall kommt, wird medial wieder negativ über die berichtet werden und es wäre „schmerzhaft“ wenn private eScooter dann auch in Fokus geraten. Schlimm genug, das die „Leihschlampenuser“ uns den Ruf in der Öffentlichkeit versauen und ein eigentlich gutes Fortbewegungsmittel so öffentlich abgewertet wird.
 
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