Aber wenn die wieder gedrosselt wird auf den Urzustand dürfte doch die ABE wieder vollumfänglich gegeben sein, da der Zustand für den die ABE erteilt wurde wieder zu 100% gewährleistet ist, oder sehe ich das falsch? Also aus rechtlicher und versicherungstechnischer Sicht, sollte bei gedrosseltem Zustand ein Unfall geschehen am Montag auf dem Weg zur Arbeit, wenn ich am Wochenende ungedrosselt auf Privatgrund unterwegs war.
Wenn Du erwischt wirst, mußt Du das mit einem Gutachten nachweisen. Also steht mindestens ein TÜV Termin an und wenn sich nichts geändert hat, kannst Du da nicht einfach zu einer Niedrlassung in deiner Stadt/Gemeinde gehen, sondern mußt zu einen der wenigen Gutachter gehen, der in den Zulassungsstellen für eScooter arbeitet, weil wohl nur die den gesamten Prozess dazu überblicken. Die werden aber nur die ABE wieder in Kraft setzen, wenn die genutzte „Lücke“ geschlossen wurde. D.h. möglicherweise kannst Du ohne neue Firmware vom Inverkehrbringer gar keine ABE für den ehemals getunten eScooter mehr erhalten. Eigentlich sollte die Rücksetzung in den Auslieferzustand reichen, man hat aber keinen Überblick, was zwischenzeitlich zwischen KBA, den Prüfzentren, Gesetzgeber und Inverkehrbringer alles gelaufen ist.
Daher bin ich bei den ganzen Softwärelösungen bei den Ninebots/Xiaomis sehr skeptisch, da sie über undefinierte Speicherbereiche verfügen. Können natürlich nur für ausreichend Speierplatz bei Updates vorhanden sein, es könnten aber auch Aufzeichnungen von bereits aufgespielter Firmware oder Reste davon in diesen Speicherbereichen vorhanden sein. Wenn dann ein Gutachter darauf kommt, das bereits eine Firmware auf den Roller war, der ihn vor technischer Manipulation schützte und der im aktullen Zustand nicht mehr vorhanden ist, damit man mit einer App tunen konnte…
Man kennt halt viele Deteils nicht und weiß nicht genau, was für Spuren man beim Tuning hinterlässt. Also, wer davon gebrauch macht, sollte sich Bewußt sein, das es möglicherweise doch Methoden gibt, Tuning nachzuweisen.
Ich denke aber, zu solchen erheblichen Ermittlungsmitteln wird nur gegriffen, wenn wirklich etwas gravierendes Vorgefallen ist. Und ob dann die Rückschlüsse der Gutachter dann vor Gericht bestand haben, steht auch nicht fest. Sicher ist nur, falls es mal tatsäclich im Zusammenhang mit getunten eScootern zu einem heftigen Unfall kommt, wird medial wieder negativ über die berichtet werden und es wäre „schmerzhaft“ wenn private eScooter dann auch in Fokus geraten. Schlimm genug, das die „Leihschlampenuser“ uns den Ruf in der Öffentlichkeit versauen und ein eigentlich gutes Fortbewegungsmittel so öffentlich abgewertet wird.