Unfall mit Auto. Wer bezahlt den Schaden?

Gordon

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Hallo, mein Vater hat sich einen eScooter gekauft und ihn NUR auf sich versichert. Ich bin allerdings, ohne dass er etwas davon wusste, doch mit ihm gefahren und habe einen Unfall mit einem Auto gebaut (ich war der Unfallverursacher). Bezahlt den Schaden die Kfz-Versicherung von dem eScooter, die Privatehaftpflichtversicherung von meiner Mutter oder müssen wir für den Schaden selber aufkommen?
 
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User 824

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Hi,
die Privathaftpflicht hat damit erstmal gar nichts zu tun.

In der Regel steht in den Bedingungen wer das Fahrzeug fahren darf. Meist ist dort von - berechtigte Fahrer - die Rede.

Nur mal zum Verständnis - Hat dein Vater erlaubt den Roller zu nehmen, wärst du berechtigter Fahrer und bist versichert. Hat er das nicht warst du entsprechend nicht berechtigt. Dann würde die Versicherung den Schaden vermutlich zwar erstmal bezahlen, aber dich im Anschluss in Regress nehmen.

Also Vorsicht mit - hab ich mir einfach genommen -.

Aber ließ mal was in den Bedingungen steht. Da kocht ja jeder sein eigenes Süppchen.
 
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Wie kann man denn auf eine Person versichern, geht doch gar nicht.
Entweder alle Fahrer > 25 oder < 25.
Im Vertrag steht der Versicherungsnehmer, hat aber mit weiteren Fahrern bedingt zu tun, zumindest bei E Scootern, Rollern (45 bzw. 25 kmh).
 
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User 824

Gast
Wie kann man denn auf eine Person versichern, geht doch gar nicht.
Entweder alle Fahrer > 25 oder < 25.
Im Vertrag steht der Versicherungsnehmer, hat aber mit weiteren Fahrern bedingt zu tun, zumindest bei E Scootern, Rollern (45 bzw. 25 kmh).

Stimmt schon! Aber die Regelung +- 25 hat nix mit dem berechtigten Fahrerkreis zu tun. Sondern mehr mit dem Preis ?. Es ist natürlich möglich das der Versicherer die Differenz noch haben möchte wenn beispielsweise der Fahrer unter 25 war - aber über 25 abgeschlossen wurde. Ggf noch ne Vertragsstrafe. Aber das steht wie gesagt alles in den Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Das hier ist alles nur Spekulation.
 

Adorfer

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Die Versicherung wird -bei Verschulden- gegenüber dem Geschädigten leisten. Dafür ist das Fahrzeug versichert.
(die Versicherung müsste sogar zahlen, wenn jemand den Roller gestohlen und damit einen Unfall gebaut hätte)

Nur die Versicherung wird dann prüfen, ob die Vertragsbestimmungen mit dem Versicherungsnehmer eine Vertragsschrafe einfordern oder kompletten Rückgriff (z.B bei dem angenommen Dieb) nehmen kann.
Ob es taktisch sinnvoll ist gegenüber der Versicherung anzugeben, dass es eine unbefugte Nutzung gewesen ist: Halte ich ich für fraglich. Spontan würde ich dann davon ausgehen, dass dann die Versicherung in jedem Fall den kompletten Betrag rückfordern wird plus entsprechenden Aufwands-Aufschlägen.
 

Rook

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Das Ganze ist aber auch nach oben hin gedeckelt:

Die Höchstgrenze für Obliegenheitsverletzungen, die vor dem Versicherungsfall begangen wurden, ist in der KFZ-Haftpflicht auf 5.000,00 € begrenzt.

Das heißt, mehr muss man nicht an die Versicherung zurückbezahlen (außer man hat nach dem Versicherungsfall nochmals Obliegenheitsverletzungen begangen).

Falls im Versicherungsvertrag etwas wie:
„Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht“
steht könnte, wie oben bereits beschrieben, nur das Alter des Fahrers (falls dies zu unterschiedlichen Versicherungsprämien geführt hat) überhaupt zum Problem werden (und das kostet in der Regel 1-2 Jahresbeiträge - also beim E-Scooter weniger oder knapp über € 100.-).
 

Adorfer

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nur das Alter des Fahrers (falls dies zu unterschiedlichen Versicherungsprämien geführt hat) überhaupt zum Problem werden -
Es sei denn man geht zur Versicherung und sagt "Der Fahrer hat das Fahrzeug ohne das Wissen und gegen den Willen des Versicherungsnehmers genutzt", dann -wie soll ich sagen- gebürt dem Threadstarter, respektive dem Vater zwar Respekt für deren Ehrlichkeit, dann wird's der TS selbst zahlen müssen am Ende.
Was die Haftpflicht betrifft: Diese wird in der Regel nicht zahlen, wenn es sich um ein vorsätzlich begangene Tat handelt. ("Wegnahme des Scooters, unberechtigte Nutzung"), irgendwas in der Tat "Straftaten lassen sich nicht versichern".
 

Rook

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Auch in diesen beiden Fällen zahlt die Haftpflichtversicherung - und kann maximal € 5.000.- Regress fordern, falls eine Obliegenheitsverletzung vorliegt.

Und diesen Regress (oder die Vertragsstrafe im Falle der Altersbeschränkungen) hätte der Vater zu bezahlen, da der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen darf, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
 

ninedriver

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.....ihn NUR auf sich versichert.
Geht sowas überhaupt bei Scootern?
Ich kenne nur die Unterscheidung >23 Jahre alt oder alle (ab 14). Ich glaube nicht, dass es möglich ist nur eine einzelne Person zu versichern um noch 1€ zu sparen.
Wie alt bist du denn?

Wie die anderen oben schon geschrieben haben kann die Versicherung eine Nachzahlungsaufforderung (Regress) und Strafzahlung (dafür, dass doch mehr Personen als versichert sind damit gefahren sind). Maximal 5k€ Nachzahlungsaufforderung.
Es kann also eventuell billiger sein, den Schaden am anderen Fahrzeug selbst zu zahlen ohne es der Versicherung zu melden.

Unbenannt.JPG
 
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Siehe Beitrag #3, da habe ich das gleiche gefragt.
Meiner Meinung nach her geht das nämlich gar nicht nur eine berechtigte Person anzugeben.
 

Mr-Fly

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Ich finde es echt lustig. Der Threadersteller meldet sich gar nicht mehr mit Details.
meine Vermutung: <14 Jahre oder Versicherung über 23 Jahre.
dann würde es schon ein bisschen Probleme geben mit der Versicherung je nach Versichungsbedingungen. (Strafzahlung, Haftungsfragen, grobe Fahrlässigkeit etc. )
 
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Wahrscheinlich hat der Papa Ihm den Hintern versohlt :ROFLMAO::LOL::ROFLMAO:
 

ninedriver

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meine Vermutung: <14 Jahre oder Versicherung über 23 Jahre.
dann würde es schon ein bisschen Probleme geben mit der Versicherung je nach Versichungsbedingungen. (Strafzahlung, Haftungsfragen, grobe Fahrlässigkeit etc. )
Gemäß Pflichtversicherungsgesetz muss die Haftpflicht in jedem Fall die Schäden am gegnerischen Fahrzeug bezahlen. Falls gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen wurde, wird die Versicherung das Geld vom Vater zurückfordern + Strafzahlung, in der Regel der Differenzbetrag zwischen Versicherung >23 Jahre und alle + Bearbeitungsgebühren. Beim E-Scooter ist das ja überschaubar, 10€ Differenz bei der HUK, beim Auto kann das schon ein deutlich höherer Betrag sein, wenn man eine Person ab 50 mit 30 Jahre unfallfrei, niedrige Schadenfreiheitsklasse versichert und dann doch der 18 jährige Sohn einen Unfall baut. ;)

Der Sohn wird sich den E-Scooter wohl einfach aus der Garage oder so geschnappt haben. Er hätte auch das Auto nehmen können. ;) Die Autoschlüssel muss man auch nicht vor den Kindern im Safe einschließen.
Wenn der Sohn keine Vergangenheit hat, in der er sich unwissentlich an den Fahrzeugen der Eltern bedient, kann man keine grobe Fahrlässigkeit annehmen. Wenn der Sohn sowas schon öfters gemacht hat, dann haben die Erziehungsberechtigten durchaus eine erhöhte Sicherungspflicht.
 
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Also ich bin bei der HUK-Coburg und in der Versicherung + Teilkasko steht in einem Feld.

Der Versicherungsnehmer ist am XX.XX.XXXX geboren.
Der Versicherungsnehmer oder ein Fahrer sind bei Versicherungsbeginn unter 23 Jahre alt.

Heißt wie ihr schon alle geschrieben habt wäre es mit der Berechtigung in Ordnung sofern beide jünger als 23 sind oder halt älter.

(So habe ich es aus meiner Versicherung verstanden)
 

Mr-Fly

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Ich denke du wirst den teureren Tarif genommen haben der auch Fahrer unter 23 einschließt. Somit wären dann auch Fahrer zwischen 14-23 versichert.
 
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