Das Ganze ist aber auch nach oben hin gedeckelt:
Die Höchstgrenze für Obliegenheitsverletzungen, die vor dem Versicherungsfall begangen wurden, ist in der KFZ-Haftpflicht auf 5.000,00 € begrenzt.
Das heißt, mehr muss man nicht an die Versicherung zurückbezahlen (außer man hat nach dem Versicherungsfall nochmals Obliegenheitsverletzungen begangen).
Falls im Versicherungsvertrag etwas wie:
„Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht“
steht könnte, wie oben bereits beschrieben, nur das Alter des Fahrers (falls dies zu unterschiedlichen Versicherungsprämien geführt hat) überhaupt zum Problem werden (und das kostet in der Regel 1-2 Jahresbeiträge - also beim E-Scooter weniger oder knapp über € 100.-).