Unterlagen für ABE fehlen Xiaomi Pro2

Baylon

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Ich habe sehr günstig bei Amazon den Pro 2 mit ABE als Warehouse bekommen. Die ABE ist mit Typenschild am Scooter vorhanden. Daher sollte es bei der Versicherung keine Probleme geben. Da ich auf den günstigen Preis nochmals Nachlass bekommen habe, werde ich ihn auch nicht zurückschicken. Wie komme ich an einen Ersatz ran? An welchem Punkt werden die Unterlagen zwingend benötigt? Es ist doch nur eine Konformitätserklärung die beiligt, oder? Wäre da nicht eine Kopie von der eines anderen Scooters auch schon hilfreich?
 

kamy

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Die ABE liegt auch nicht bei nur eine Datenbestätigung.

Wenn du die Versicherung nicht online abschließt kann es sein das du die Datenbestätigung brauchst.

www.mithilfe.de

Liegt normal alles in den Unterlagen die mitgeliefert wurden.
 

Baylon

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Ja, wie gesagt. Sie hat gefehlt. Es lagen nur die kleinen Bedienungsanleitungen dabei. Ich habe online abgeschlossen. Dann sollte es ja passen.
Die Datenbestätigung vom gleichen Modell ist doch wahrscheinlich ausreichend, oder? Ist dort die Seriennummer eingefügt?
 

kamy

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Die VIN ist mit drauf als Aufkleber.
 

Baylon

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okay, da könnte ich dann meine Vin draufkleben. Jetzt muß ich nur noch jemanden finden, der mir das Teil mal scannt. Der Xiaomi Support lässt mich da einfach im Regen stehen und sagt "Pech gehabt".
 

kamy

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Sagt er das oder sagst du das?

schonmal beim MI Service angerufen?
 

Walter

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Die Datenbestätigung vom gleichen Modell ist doch wahrscheinlich ausreichend, oder? Ist dort die Seriennummer eingefügt?
Die Seriennummer ist irrelevant. Auf der rechten Seite des Pro 2 ist die VIN mit weißer Schrift eingraviert:

⛤M02300LXdddddd

wobei dddddd eine 6-stellige Zahl wie 012345 ist.

Direkt darüber, auf der Unterseite des Trittbretts, ist ein kleines Blechschild angenietet, siehe auch hier:
Hallo,
an deinem E-Scooter (unter dem Trittbrett) sollte zusätzlich ein Typenschild angebracht sein und dort ist die benötigte VIN eingeprägt.
Die Nummer in der Datenbestätigung und auf dem Typenschild sollten identisch sein.
Solltest Du kein Typenschild haben, ist dein Modell vermutlich nicht für den Deutschen Markt zugelassen und
der e-Scooter darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Anhang anzeigen 9083
Da steht alles drauf, was die Versicherung wissen muss (eventuell noch die Herstellernummer 2115).

Sollte irgendetwas anderes sein, hast Du kein Modell, dass man in Deutschland versichern und betreiben kann.
 

Baylon

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Ja, das ist alles vorhanden! Vielen Dank. Es geht mir um die Zettelbeigabe. Die fehlt einfach - sprich die Datenbestätigung.
 

Rook

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Was genau hat Xiaomi denn geantwortet?

Benötigt wird die Daten Bestätigung, falls die Polizei diese sehen möchte.

Die Datenbestätigung ist eine Urkunde, und so etwas würde ich nicht „selber basteln“.
 

Walter

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Benötigt wird die Daten Bestätigung, falls die Polizei diese sehen möchte.
Die Polizei interessiert sich nur für den Versicherungsschein. Die Datenbetätigung ist für die Versicherung. Allerdings reichen den meisten Versicherungen (z.B. HUK) die "Daten" selbst, zumindest online. Wenn die Bestätigung ein Vertreter vor Ort sehen will, kann man ihm wahrscheinlich auch das angenietete Typenschild am Roller selbst unter die Nase halten. Da steht ja alles drauf, was er braucht.
 

Rook

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Steht im Gesetz aber anders:

§2 eKFV Anforderungen an das Inbetriebsetzen
...
Die Datenbestätigung nach § 20 Absatz 3a Satz 1 bis 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder die Bescheinigung über die Einzelbetriebserlaubnis muss für eine Inbetriebnahme aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden.

————

§ 29a FZV Versicherungsplakette
...
(2) Die Regelungen über das Versicherungskennzeichen nach den §§ 26 und 27 sind mit folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden:
1.
Abweichend von § 26 Absatz 1 Satz 6 genügt es, wenn die Bescheinigung über die Versicherungsplakette für eine Inbetriebnahme aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird.
 

Walter

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Theorie und Praxis halt: Zum einen muss ja ein Grund zur Prüfung vorliegen, z. B. ein den (örtlichen) Behörden unbekannter Typ (das ist bei den Xiaomis mit Zehntausenden von Stückzahlen sicher nicht der Fall) oder bei Verlust des Typ-Schildes.

Sollte jedoch wirklich einmal die Datenbestätigung vorgelegt werden müssen, dann kennen sie auch das Original der Mis (Du wärest ja bestimmt nicht der erste, der sie vorlegen muss) und Du kommst ziemlich sicher mit einer selbst gebastelten Fälschung nicht durch.
 
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Baylon

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Was genau hat Xiaomi denn geantwortet?

Benötigt wird die Daten Bestätigung, falls die Polizei diese sehen möchte.

Die Datenbestätigung ist eine Urkunde, und so etwas würde ich nicht „selber basteln“.
Diese würde nur einmal ausgestellt werden und ich müsste mich an den Händler wenden. Der natürlich mehrer davon rumliegen hat...
 

kamy

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Der Händler hat gar keine! Wenn die einer ausstellen kann dann der Hersteller/Importeur.
 

Rook

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Genau.

Verweise Xiaomi doch mal auf § 20 Absatz 3a StVZO:
Der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge ist verpflichtet, für jedes dem Typ entsprechende zulassungspflichtige Fahrzeug eine Datenbestätigung nach Muster 2d auszufüllen.

Allerdings steht da aber nicht, wie oft sie das dürfen.:unsure:

Beim Egret als Beispiel funktioniert es (so);
https://walberg-shop.myshopify.com/.../products/ersatzdokument-datenbestatigung-abe
 
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