Versicherter Abstellort

Phiber

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Hallo Zusammen,

ich habe vor mir einen e-scooter zuzulegen zusammen mit einer haftpflicht mit teilkasko von der Huk.

Ich habe eine Frage zum Abstellort. Ich kann in den Versicherungsbedingungen keine Spezifikation finden, die vorschreibt wo der Roller abzustellen ist. Bei unserer Fahrradversicherung war es z.B. eine zeitlang so, dass definiert war, dass das Fahrrad im verschlossenen Keller zu stehen hat, damit die Versicherung zahlt.

Ich frage das, weil es für mich eher unrealistisch ist den Roller jedes mal in die Wohnung zu nehmen. Somit würde ich ihn im z.b. unten im Hausflur anschließen.

Ist dies nach eurer Kenntnis "ausreichend" gesichert oder kennt ihr Definitionen hinsichtlich Abstellort/Sicherung aus anderen Policen?

vg
 

Phiber

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Danke für deine Antwort. Das führt mich zu der Frage ob demnach etwaige eingebaute elektronische Wegfahrsperren bereits ausreichend sind hinsichtlich der Sicherung oder ob es ein Extraschloss braucht.
 

AndréScoo

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Wenn er weg ist ist er weg, wer will dir nachweisen, ob er gesichert war oder nicht?
 

Rook

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Das wird sicher eine (der ersten und wichtigsten) Frage der Versicherung sein.

Und wenn man da falsche Angaben macht und es rauskommt (zum Beispiel weil der Entwender geschnappt wird und gegenteiliges aussagt) ist man dann gleich mal im Straftat-Bereich.
 

kamy

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Nimm ein Schloss und ne Kette - binde das Ding irgendwo an und du bist raus aus der Rechnung.
 

Phiber

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Wenn er weg ist ist er weg, wer will dir nachweisen, ob er gesichert war oder nicht?

Ich wusste, dass sowas kommt.

Mal abgesehen vom Thema Versicherungsbetrug, würde ich gerne zurück zur Ausgangsfrage kommen.

Denn der Punkt ist ja: Viele (auch in dem Forum hier) geben sich wahnsinnige Mühe mit teuren Schlössern, die teurer als der Selbstbehalt der Teilkasko sind oder denken über GPS gestützte Absicherungen nach und haben dann immer noch Bauchschmerzen.

Sagen wir, ich fahre zur Kaufhalle, stelle den Roller davor ab und sperre ihn soweit es das Modell zulässt, aber schließe ihn nicht an. Ist diese Sicherung ausreichend (damit die Kasko bei Diebstahl greifen würde?)
 

kamy

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Das solltest du deine Versicherung fragen - die müssen dann schließlich Geld locker machen.

oder siehe Antwort #6
 
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Danke für deine Antwort. Das führt mich zu der Frage ob demnach etwaige eingebaute elektronische Wegfahrsperren bereits ausreichend sind hinsichtlich der Sicherung oder ob es ein Extraschloss braucht.
Wenn du nicht sicherst, bekommt erst der Scooter Beine, dann du. Zuerst zur Polizei, dann zur Versicherung.
Selbst ein winziges Schloss, sogar ein paar Kabelbinder reduzieren das Risiko schon erheblich. Und dann wäre da noch die Selbstbeteiligung...
 

Phiber

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Wenn du nicht sicherst, bekommt erst der Scooter Beine, dann du. Zuerst zur Polizei, dann zur Versicherung.
Selbst ein winziges Schloss, sogar ein paar Kabelbinder reduzieren das Risiko schon erheblich. Und dann wäre da noch die Selbstbeteiligung...

Ist mir alles glasklar, keine Frage ist dann auch stressig, selbst wenn man es heutzutage alles online erledigen kann.

Und die Selbstbeteiligung ist dann auch noch 150 und man bekommt nur den Restwert etc. etc.

Leuchtet alles ein ;)


Das solltest du deine Versicherung fragen - die müssen dann schließlich Geld locker machen.

oder siehe Antwort #6

Das werde ich natürlich auch noch machen. Aber ich dachte mir, vielleicht hat jemand in diesem Forum schon mal Erfahrung zu dieser Frage oder gar eine Einschätzung. Danke dennoch.
 
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Zumal ich mich dunkel an die Theorie in der Fahrschule erinnere, wo gesagt wurde, dass ein Kraftfahrzeug lediglich gegen unbefugte Benutzung zu sichern ist. Was du für Gefühle für dein Fahrzeug hast, interessiert den Gesetzgeber vermutlich überhaupt nicht. Warum auch, wenn es dir z.B vollkommen egal ist, wenn das Ding wegkommt, ist es für den Gesetzgeber vermutlich nicht weniger uninteressant.
 

AndréScoo

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Das wird sicher eine (der ersten und wichtigsten) Frage der Versicherung sein.

Und wenn man da falsche Angaben macht und es rauskommt (zum Beispiel weil der Entwender geschnappt wird und gegenteiliges aussagt) ist man dann gleich mal im Straftat-Bereich.
zum Glück ist unser Rechtssystem dann doch nicht soo einfach gestrickt ?
 

Rook

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Bei einem Anfangsverdacht einer Straftat wird in der Regel begonnen, zu ermitteln.

Und dann vergeht den meisten das Lachen...
 

Rusty

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Hi.

Die Fahrräder sind ja sicher über die Hausratversicherung versichert und da gibt es besondere Vorschriften je nach Vertrag.

Der eScooter ist in diesem Beispiel über eine KFZ Teilkasko versichert. Das ist ein anderer Schnack. Die AGBs bzw. Versicherungsbedingungen sind hier anders. Nach Aussage eines HUK Vertrauensmannes ist weder ein bestimmtes Schloss noch ein bestimmter Ort für die Teilkasko vorgeschrieben.
 

MdN

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Man muss schauen, was im Versicherungsvertrag bzw. den Bedingungen geregelt ist. In den meisten Policen heißt es, dass das Fahrzeug hinreichend gegen Diebstahl abgesichert sein muss. Die übliche Interpretation ist, dass das Fahrzeug mit einem eigenständigen Fahrradschloss an einem feststehenden Gegenstand anzuschließen ist.

Offen bleibt nur die erforderliche Qualität des Fahrradschlosses, diese müsste man im Zweifel mit seiner Versicherung abklären, da diese auch in Abhängigkeit vom Fahrzeugwert, Abstellort und Abstelldauer sein dürfte. Bei einem Aldiscooter im verschlossenen Fahrradkeller könnte ein einfaches Spiralkabelschloss schon ausreichen, während ein Metz Moover sicherlich schon eine höhere Sicherheitsstufe verlangt.

Die falsche Angabe, dass der Scooter nicht angeschlossen war, ist - wie schon angemerkt wurde - Versicherungsbetrug. Mag sein, dass der eine oder andere mit Straftaten kein Problem hat, aber so ein Hinweis gehört m.M.n. nicht in ein Forum.
 
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