Hallo Zusammen,
ich habe vor mir einen e-scooter zuzulegen zusammen mit einer haftpflicht mit teilkasko von der Huk.
Ich habe eine Frage zum Abstellort. Ich kann in den Versicherungsbedingungen keine Spezifikation finden, die vorschreibt wo der Roller abzustellen ist. Bei unserer Fahrradversicherung war es z.B. eine zeitlang so, dass definiert war, dass das Fahrrad im verschlossenen Keller zu stehen hat, damit die Versicherung zahlt.
Ich frage das, weil es für mich eher unrealistisch ist den Roller jedes mal in die Wohnung zu nehmen. Somit würde ich ihn im z.b. unten im Hausflur anschließen.
Ist dies nach eurer Kenntnis "ausreichend" gesichert oder kennt ihr Definitionen hinsichtlich Abstellort/Sicherung aus anderen Policen?
vg
ich habe vor mir einen e-scooter zuzulegen zusammen mit einer haftpflicht mit teilkasko von der Huk.
Ich habe eine Frage zum Abstellort. Ich kann in den Versicherungsbedingungen keine Spezifikation finden, die vorschreibt wo der Roller abzustellen ist. Bei unserer Fahrradversicherung war es z.B. eine zeitlang so, dass definiert war, dass das Fahrrad im verschlossenen Keller zu stehen hat, damit die Versicherung zahlt.
Ich frage das, weil es für mich eher unrealistisch ist den Roller jedes mal in die Wohnung zu nehmen. Somit würde ich ihn im z.b. unten im Hausflur anschließen.
Ist dies nach eurer Kenntnis "ausreichend" gesichert oder kennt ihr Definitionen hinsichtlich Abstellort/Sicherung aus anderen Policen?
vg