Versicherung auf neuen Roller übertragen

Smart60

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Kann man die Versicherung auf einen neu gekauften Roller übertragen?
Kann man die Versicherung auf einen fremden Käufer übertragen?
Ist es nicht einfacher die Papiere und dann Nummernschild wegzuwerfen?
Oder ist es unproblematisch einen fremden Käufer mit der Versicherung fahren zu lassen?
 

Rook

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1.
Muss man mit der Versicherung klären.

2.
Die Versicherung geht automatisch auf den Käufer über.
Der Verkäufer (und auch der Käufer) sollte unbedingt seine Versicherung darüber informieren, damit dies auch beim Kraftfahrtbundesamt umgeschrieben wird.

3.
Wenn der Käufer neu versichert, gäbe es dann 2 Versicherungen mit der gleichen Fahrgestellnummer bei den Behörden.

4.
Die Versicherung über den Verkauf informieren.
Ansonsten bekommt der Verkäufer eventuelle Strafzettel, Hausbesuche von der Polizei und Ähnliches.
 

chrispiac

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Kann man die Versicherung auf einen neu gekauften Roller übertragen?
Nein, normalerweise muß man einen neuen Versicherungsvertrag abschließen, damit man einen neuen Versicherungsaufkleber bekommt. Wenn der „alte“ Roller aber nicht mehr auf öffentlichen Wegen gefahren wird, kann man den bestehenden Versicherungsvertrag kündigen und bekommt ein Teil des Versicherungsbetrags (abhängig von der Restlaufzeit) erstattet.
Kann man die Versicherung auf einen fremden Käufer übertragen?
Jain. Das hängt von der Versicherung ab. Einige können gegen Gebühr einen neuen Versicherungsnehmer eintragen, andere gehen wie weiter oben erklärt so vor, das sie einen Neuvertrag über die Restlaufzeit mit den neuen Besitzer ausstellen und den alten Vertrag mit den Vorbesitzer kündigen.
Ist es nicht einfacher die Papiere und dann Nummernschild wegzuwerfen?
Nein, wenn das Versicherungskennzeichen noch am Fahrzeug ist, wird in Falle eines Unfalls dieser Vertrag zur Abwicklung herangezogen. Erst wenn der Versicherungsvertrag gekündigt ist kann man die Papiere und Kennzeichen entsorgen. Ist das Kennzeichen einem neuen Besitzer übergeben worden, würde ich die Versicherungspapiere trotzdem noch bis zum Ende der Laufzeit aufheben, falls ein Unfall vor Umschreibung/Neuversicherung verursacht wird. Nach Ablauf Ende Februar nächsten Jahres kann man den Versicherungsschein dann entsorgen (ggf. noch ein paar Wochen warten, falls kurz vor Ablauf noch etwas vorgefallen ist und die Abwicklung gerade anläuft).
Oder ist es unproblematisch einen fremden Käufer mit der Versicherung fahren zu lassen?
Probefahrten sind kein Problem, solange der Käufer alt genug ist (viele Versicherungen bieten günstigere Konditionen wenn alle Fahrer älter als 21 oder 23 Jahren sind). Ansonsten würde ich ins Kleingedruckte des Vertrages sehen. Bei der HUK sind z. B. 3 Tage nicht kommerzielles Ausleihen erlaubt. Danach muß der Vertrag auf den neuen Besitzer umgeschrieben werden.
 
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Rook

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Jain. Das hängt von der Versicherung ab. Einige können gegen Gebühr einen neuen Versicherungsnehmer eintragen, andere gehen wie weiter oben erklärt so vor, das sie einen Neuvertrag über die Restlaufzeit mit den neuen Besitzer ausstellen und den alten Vertrag mit den Vorbesitzer kündigen.

Die Antwort ist Ja.

Kündigung bei Veräußerung des Fahrzeugs

G.2.3 Veräußern Sie das Fahrzeug, geht der Vertrag nach G.6.1 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen.

Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis.
Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.
 

chrispiac

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Die Antwort ist Ja.

Kündigung bei Veräußerung des Fahrzeugs

G.2.3 Veräußern Sie das Fahrzeug, geht der Vertrag nach G.6.1 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen.

Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis.
Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.
Das steht aber in deinen Versicherungsbedingungen und die können von Versicherung zu Versicherung variiren. Sicher ist, solange die Versicherung nicht vom ursprünglichen Versicherungsnehmer oder der Versicherung gekündigt wurde, ist das Fahrzeug versichert, egal wer der Besitzer ist. In sofern besteht der Versicherungsschutz weiter, normalerweise bis zum Ablauf des Vertrags Ende Februar jeden Jahres. Problematisch wird es nur im Falle eines Vorfalls, weil die Versicherung den ursprünglichen Versicherungsnehmer kontaktiert und nicht den neuen Besitzer - sofern Name und Anschrift der Versicherung nicht mitgeteilt wurde.

Wenn deine Versicherung das so handhaben kann, wird ein neuer Versicherungsschein mit dem Namen des neuen Besitzers aber alten Versicherungsaufkleber weitergeführt. Das ist meiner Meinung nach auch die für alle Beteiligten einfachste Lösung und es muß kein neuer Aufkleber am Roller angebracht werden.

Andere Versicherungen haben in ihrer IT nicht diese Möglichkeit eingearbeitet. Das heißt, dann muß ein neuer Versicherungsschein mit neuen Aufkleber ausgestellt werden, weil ein neuer Versicherungsnehmer einen Neueintrag erzwingt. Das Blöde - neben neuen Aufkleber - sind meist höhere Gebühren für die Restversicherung und niedrigere Rückerstattung des gekündigten Vertrags, statt einfach eine Gebühr für die Umschreibung. Daher haben diese Versicherungen auch keine Motivation, an diesen Umstand etwas zu ändern.
 

Sir Pax

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Deshalb ist die schwäbische Lösung, geringsten und preiswertesten Aufwand ermitteln und dann so vorgehen.
 

Rook

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Das steht aber in deinen Versicherungsbedingungen und die können von Versicherung zu Versicherung variiren. Sicher ist, solange die Versicherung nicht vom ursprünglichen Versicherungsnehmer oder der Versicherung gekündigt wurde, ist das Fahrzeug versichert, egal wer der Besitzer ist. In sofern besteht der Versicherungsschutz weiter, normalerweise bis zum Ablauf des Vertrags Ende Februar jeden Jahres. Problematisch wird es nur im Falle eines Vorfalls, weil die Versicherung den ursprünglichen Versicherungsnehmer kontaktiert und nicht den neuen Besitzer - sofern Name und Anschrift der Versicherung nicht mitgeteilt wurde.

Wenn deine Versicherung das so handhaben kann, wird ein neuer Versicherungsschein mit dem Namen des neuen Besitzers aber alten Versicherungsaufkleber weitergeführt. Das ist meiner Meinung nach auch die für alle Beteiligten einfachste Lösung und es muß kein neuer Aufkleber am Roller angebracht werden.

Andere Versicherungen haben in ihrer IT nicht diese Möglichkeit eingearbeitet. Das heißt, dann muß ein neuer Versicherungsschein mit neuen Aufkleber ausgestellt werden, weil ein neuer Versicherungsnehmer einen Neueintrag erzwingt. Das Blöde - neben neuen Aufkleber - sind meist höhere Gebühren für die Restversicherung und niedrigere Rückerstattung des gekündigten Vertrags, statt einfach eine Gebühr für die Umschreibung. Daher haben diese Versicherungen auch keine Motivation, an diesen Umstand etwas zu ändern.

Das sind die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die werden in der Regel von allen Versicherern so übernommen.

Deshalb steht das so auch in meinen Versicherungsbedingungen.
 
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