Versicherung nach Verkauf

Evangel

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Kann der Käufer mit übernehmen. Müsst ihr nur der Versicherung melden. Im Februar lädt das Kennzeichen ja eh ab.
 

monti

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Würde einen Kaufvertrag machen mit Datum, Ort und Uhrzeit. Am besten noch eine Frist reinschreiben, bis wann spätestens umgemeldet werden soll.
Sicher ist sicher :)
 

Walter

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Würde einen Kaufvertrag machen mit Datum, Ort und Uhrzeit. Am besten noch eine Frist reinschreiben, bis wann spätestens umgemeldet werden soll.
Ummelden braucht man nicht, aber man kann in den Kaufvertrag schreiben, dass der Käufer (mit Adressangabe) die Versicherung übernimmt, und das der Versicherung melden.
 

Mi1S_dk

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Ich habe ja auch einen schon angemeldeten Roller gekauft. Der Vorbesitzer hat nichts abgemeldet oder so. Bin einfach mit den Unterlagen die ich mitbekommen habe in ein Versicherungsbüro bei mir gegangen. Die haben ihn auf mich umgemeldet. Habe auch ein neues Kennzeichen bekommen.
Der Verkäufer muss also nichts machen.
 

Rook

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Die Versicherung geht automatisch auf den Käufer über.

Und der Verkäufer sollte unbedingt seine Versicherung darüber informieren, damit dies auch beim Kraftfahrtbundesamt umgeschrieben wird.
Ansonsten bekommt der Verkäufer eventuelle Strafzettel, Hausbesuche von der Polizei und Ähnliches.
 

Mi1S_dk

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Das passiert ja alles beim Ummelden bei der Versicherung.
 

Rook

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Damit die Ummeldung in Gang gesetzt wird, muss der Verkäufer die Versicherung aber informieren.
 

Mi1S_dk

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Nicht unbedingt, der Käufer kann das ja auch.
 

Rook

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Um genau zu sein, so steht es in den Allgemeinen Bedingungen:


Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?

Übergang der Versicherung auf den Erwerber

G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über. Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt.

G.7.2 Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.

Anzeige der Veräußerung

G.7.3 Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.

Kündigung des Vertrags

G.7.4 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber oder wir den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.
 
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