Von Fußgänger geschubst-Polizei behauptet Esooter Fahrerin hat schuld.

eghpaul

Experte
Registriert
19 Mrz 2022
Beiträge
1.099
Punkte Reaktionen
1.355
Ort
Dresden
eScooter
Black-X
Dann musst du aber viel Zeit investieren und ohne Rechtsschutz wahrscheinlich auch ne gute Stange Geld.
 

Rook

Experte
Registriert
8 Jan 2020
Beiträge
1.157
Punkte Reaktionen
798
eScooter
ESA 5000, G30D
Das Allerallerwichtigste zuerst:

Melde unverzüglich der Escooter-Haftpflichtversicherung, dass es einen Schaden gegeben hat (Details würde ich später nachreichen).

Eine Aufgabe der Escooter-Haftpflichtversicherung ist es, unberechtigte Ansprüche der Unfallgegnerin abzuwehren.
Diese war ja auch im Krankenhaus, also sind bereits Kosten entstanden.

Das andere ist die Anzeige gegen Deine Frau und ihre Ansprüche, da kann sich dann gegebenfalls der eigene Anwalt drum kümmern.
 

Roberdober

Aktiv dabei
Registriert
31 Aug 2020
Beiträge
88
Punkte Reaktionen
41
So wie der SV beschrieben wurde hat die Frau des Themenstarters maximal eine Ordnungswidrigkeit begangen (fahren auf dem Gehweg, sofern es denn einer war, das wird mir hier nicht ganz klar).

Die alte Dame dagegen dürfte mindestes eine einfache Köperverletzung (§ 223 StGB) begangen haben. Auch die qualifikation nach § 224 I Nr. 5 StGB kommt in Betracht. Daneben steht eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB) am Roller. Zudem kommt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§315 b StGB) in Betracht. Ebenso könnte man je nachdem wie die verkehrssituation tatsächlich war ein versuchtes Tötungsdelikt annehmen (wohl eher fernliegend).
 

woelflweb

Aktiv dabei
Registriert
11 Aug 2022
Beiträge
44
Punkte Reaktionen
46
eScooter
ePF1-Pro Blue-Edition
ich möchte auch mal meinen Senf dazu geben:
das mit der Gefährdungshaftung ergibt sich nicht nur aus § 1 StVO, sondern auch aus dem höherwertigen Straßenverkehrsgesetz:
§ 7 (1) StVG: "Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

ABER: § 8 Nr. 1 StVG schließt diese Gefährdungshaftung aus:
"Die Vorschriften des § 7 gelten nicht,
1. wenn der Unfall durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde, das auf ebener Bahn mit keiner höheren Geschwindigkeit als 20 Kilometer in der Stunde fahren kann,..."

Die Polizei hat demnach Unrecht, wenn sie sagt, dass die Rollator-Dame eine mindere Verkehrsteilnehmerin wäre und somit die Gattin des TE automatisch schuld wäre.

Mein Rat: da es hier um Körperverletzung geht, unbedingt anwaltliche Hilfe einholen.

BTW: ich finde es immer wieder erstaunlich, wie viele Menschen sagen. "ich frage mal meinen Anwalt"... ich bin jetzt 53 Jahre und habe immer noch keinen "eigenen". Ich müsste erstmal bei eigenem Bedarf das Branchenbuch (oder bing, google...) zu Rate ziehen.
 
Registriert
31 Dez 2019
Beiträge
687
Punkte Reaktionen
562
Ort
53757
eScooter
IO Hawk Sparrow Legal
Was bin ich froh das hier so viele Anwälte unterwegs sind.
 

Reiner

Experte
Registriert
29 Jan 2021
Beiträge
1.190
Punkte Reaktionen
1.167
eScooter
Viron XI-1200-S XT950
Frau und Schwiegermutter sollten unbedingt sofort ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, und zwar unabhängig von einander. Die Polizei entscheidet nicht wer schuld ist, das ist von denen immer nur eine persönliche Einschätzung des aufnehmenden Beamten. Kann stimmen, muss aber nicht. 50/50 Chance.

Edit: Bei Körperverletzung im Straßenverkehr ermittelt meines Wissens der Staatsanwalt per Gesetz automatisch, und versendet dann den Strafbefehl.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben