Ok, also ist es eher nicht ratsam dies zu lösen aus Sicherheitsgründen und vor allem wenn was passieren sollte? Stattdessen lieber mit dem Hebel rechts und der Kombibremse klarkommen und ein Gefühl bekommen richtig damit zu bremsen?
Andere schrieben wiederum es wäre nicht vorgeschrieben eine Kombibremse am E Scooter. Nur eine getrennte Vorder und Hinterradbremse was durch den Mod ja bestehen bleibt.
Da liegt das Problem, es heißt nicht umsonst "Vor Gericht und auf offener See bist Du in Gottes Hand".
Was Recht ist weißt Du mit Gewissheit erst nach einem Urteil!
Aber grundsätzlich ist die getrennte unabhängige Vorder und Hinterradbremse gefordert, die kann, muss aber nicht als Kombibremse ausgeführt sein. Aber, selbst das ist nur richtig im ABE Originalzustand, weil bei einer Benutzung des serienmäßig
nicht freigeschalteten Tempomaten bei Trennung der Kombibremse dessen Deaktivierung im Fahrbetrieb nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet ist! Hängt also vom konkreten Einzelfall ab!
Andererseits wird aber auch nichts so heiß gegessen wie gekocht, was die Versicherung angeht., die Haftpflicht ist eine Versicherung zum Schutz des Unfallopfers, die zahlt zunächst immer!
Nur wenn die technische Änderung oder der technische, vom Fahrer zu verantwortende, Mangel für das Unfall geschehen ursächlich war besteht die theoretische Möglichkeit des Regress der Versicherung gegenüber des Verantwortlichen. Dabei ist die Höhe eines möglichen Regress begrenzt und soll nicht zum wirtschaftlichen Ruin führen, in der Praxis unabhängig von der Schadenshöhe meist max. 10.000 €.