White88
Sehr ambitioniert
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Zu der Frage mit der Garantie, hier greift die Gewährleistung. Auch wenn es ein Verschleißteil ist, darf es nicht nach paar Wochen kaputt gehen, es muss verhältnismäßig sein.
Ereignete sich der Mangel in den ersten 6 Monaten nach Übergabe der Ware? Bzw. in den ersten 12 Monaten für Verträge ab dem 1. Januar 2022?
Dann vermutet der Gesetzgeber, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Sie brauchen dann nicht zu beweisen, dass beispielsweise die Couch oder der Computer zum Zeitpunkt der Übergabe bereits einen Mangel hatte oder in der Funktion beeinträchtigt war. Das sagen Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
In den ersten sechs Monaten ist der Verkäufer in der Beweispflicht. Für Verträge ab dem 1. Januar 2022 ist der Verkäufer sogar in den ersten 12 Monaten in der Beweispflicht. Er muss widerlegen, dass der Gegenstand bereits beim Kauf bzw. bei der Übergabe mangelhaft war. Das heißt, er muss nachweisen, dass ein Sachmangel deshalb aufgetreten ist, weil Sie etwas gemacht oder nicht gemacht haben.
Beispiel: Sie haben ein neues Auto. Schon nach wenigen tausend Kilometern platzt ein Reifen, weil die Mischung des Gummis unsauber ist. Erst das Rollen des Pneus auf der Straße hat diesen vorher nicht erkennbaren Fehler zum Vorschein gebracht. In diesem Fall haftet der Verkäufer für den Mangel, weil er bereits da war, als er das Auto verkauft hat.
Für die normale Abnutzung von Verschleißteilen muss der Verkäufer jedoch nicht aufkommen. Das kann zu Streit führen, da die Abgrenzung zwischen "Verschleiß" und einem Sachmangel oft nicht leicht zu erkennen ist.
https://www.verbraucherzentrale.de/...les-zu-gewaehrleistung-und-schadenersatz-5057
Ereignete sich der Mangel in den ersten 6 Monaten nach Übergabe der Ware? Bzw. in den ersten 12 Monaten für Verträge ab dem 1. Januar 2022?
Dann vermutet der Gesetzgeber, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Sie brauchen dann nicht zu beweisen, dass beispielsweise die Couch oder der Computer zum Zeitpunkt der Übergabe bereits einen Mangel hatte oder in der Funktion beeinträchtigt war. Das sagen Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
In den ersten sechs Monaten ist der Verkäufer in der Beweispflicht. Für Verträge ab dem 1. Januar 2022 ist der Verkäufer sogar in den ersten 12 Monaten in der Beweispflicht. Er muss widerlegen, dass der Gegenstand bereits beim Kauf bzw. bei der Übergabe mangelhaft war. Das heißt, er muss nachweisen, dass ein Sachmangel deshalb aufgetreten ist, weil Sie etwas gemacht oder nicht gemacht haben.
Wer haftet für Sachmängel bei Verschleißteilen?
Das Gesetz kennt keine "Verschleißteile". Ob der Verkäufer für den Mangel an einer Ware haften muss, hängt einzig und allein davon ab, ob ein Sachmangel vorliegt und ob dieser Fehler oder Defekt schon existiert hat oder im Keim bereits angelegt war, als Ihnen das Produkt übergeben wurde.Beispiel: Sie haben ein neues Auto. Schon nach wenigen tausend Kilometern platzt ein Reifen, weil die Mischung des Gummis unsauber ist. Erst das Rollen des Pneus auf der Straße hat diesen vorher nicht erkennbaren Fehler zum Vorschein gebracht. In diesem Fall haftet der Verkäufer für den Mangel, weil er bereits da war, als er das Auto verkauft hat.
Für die normale Abnutzung von Verschleißteilen muss der Verkäufer jedoch nicht aufkommen. Das kann zu Streit führen, da die Abgrenzung zwischen "Verschleiß" und einem Sachmangel oft nicht leicht zu erkennen ist.
https://www.verbraucherzentrale.de/...les-zu-gewaehrleistung-und-schadenersatz-5057
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