Waldwege befahren

Tom

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Die Frage ist, wie verhält sich das bei diesem Schild, ist ja oft vor Waldwegen zu finden?

Anhang anzeigen 3355
Gerade bei diesen Zeichen werde es oft notwendig das "e Scooter frei" anzubringen. Damit würde das fahren in den Wald wie bei Fahrräder legalisiert. Und ich sehe bei besten willen kein Grund warum die E Scooter da nicht reinfahren sollen.
 

Tom13

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1, 2, 3... ganz viele!
Werden sie das? ;) Verpflichtet ist dazu keiner.
Ach so, du meinst, dass der Petent die nicht weiterleitet. Eine Petition starten und dann nicht weiterleiten. Naja, möglich ist alles...
Ich würde auch nicht jede Petition unterstützen. Muss schon seriös erscheinen.

Zuerst mal sollte man Bewerten, ob man die Mindestanforderungen überhaupt zusammenbekommt. Daran dürfte es bei E-Scootern schon scheitern.
Richtig.
 

Fox

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Hinsichtlich "e-Scooter im Wald":

- e-Scooter sind Kraftfahrzeuge.

- In D muss man nun dazu in das Landeswaldgesetz seines Bundeslandes schauen, darin sollen die Länder gem. § 14 Bundeswaldgesetz "das Betreten" näher regeln.
Hier gibt es eine inoffizielle Übersicht, ob und was die dann geregelt haben: Bussgeldinfo

In B-W ist das Fahren mit Kfz im Wald z.B. verboten: § 37 Abs. 4 Nr. 1:
(4) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig
1. das Fahren und das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern im Wald,

(besondere Befugnis haben z.B. der Förster, der Waldbesitzer, der Jagdpächter. Im Zweifel regelt das die Forstbehörde)

Da müssen dann am Waldrand auch keine Verbotszeichen wie das 260 stehen, denn das LWaldG verbietet es ja schon. Die Forstverwaltung darf aber (und macht das auch oft) zur Verdeutlichung des Verbots an den Zufahrten zusätzlich entsprechende Zeichen aufstellen.

"Bußgeld" in B-W: Wenn einen der Forstschutzbeauftragte (Förster) erwischt, man war gesittet auf einem Waldweg unterwegs (und nicht in der Orchideenwiese) und kommt ihm dicht dumm, wird er einen eben mündlich und eher ohne Verwarnungsgeld verwarnen. Weil ihm das sonst mehr Aufwand macht, als es einbringt.
Grundlage ist § 83 LWaldG: "Geldbuße bis zu 2.500 EUR ...".
In § 86(1) steht dann, dass § 56 OWiG bei den Verwarnungsgeldern entsprechend gilt. Dort:
§56(1) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.
Da ein e-Scooter das kleinste und leiseste Kfz ever ist, wäre wohl Satz 2 angemessen: Nix.
 

Tom

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Hoffentlich verwarnt er mich dann nur mündlich und schiesst nicht gleich?
 

Fox

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Förster sind eher nicht bewaffnet unterwegs. :)
Heikler ist es allemal, wenn man in der Dämmerung durch den Wald schleicht und ein kurzsichtiger Jäger lauert auf seinem Hochsitz :oops:
 

lime

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Fox

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Ist schon lange die übliche Handhabung. Wer vom Fahrrad, Scooter, Motorrad absteigt und das Gerät schiebt, wird zum Fußgänger.
Probleme gäbe es nur, wenn man dann damit für Behinderungen sorgt (§25 (2) StVO). Pkw durch die Fußgängerzone schieben u.ä. ;)

Aber Danke, nun weiß ich endlich, dass das Zeichen 260 "erst" 1992 eingeführt wurde.
Das erklärt, warum noch so viele alte 250 am Waldrand stehen (die jegliche Fahrzeuge verbieten).
 
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Alexis

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Ich fahre öfters im Wald. Bin auch schon der Polizei (die fahren dort öfters Patrouillen) und dem Förster begegnet. Die haben nie kontrolliert oder sonst etwas gemacht.
 

SiSa

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Ich denke auch der Wald ist Kulturgut in D bzw. sehr oft in Privatbesitz, somit kein öffentlicher Raum , dann darf man mit dem e scooter auch mal 40 km/h fahren :) oder sehe ich da was falsch ? :)
 

SiSa

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Also in Italien war das früher so, weiß nun nicht ob das immer noch so ist, das wenn Du mit einem Moped zu langsam warst, Strafe bekommen hast wegen Behinderung des Verkehrs. Also in Italien habe ich immer alle Kleinfahrzeuge entriegelt um die Leistungsfähigkeit abzurufen, nur um keine Strafe zum bekommen :) Geile Sache halt. :)
 

Adorfer

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für Fahrräder zugelassene Waldwege befahren?
Das ist schon das Grundproblem: Waldwege sind "eigentlich" auch für Fahrräder gesperrt.
Da steht meistens ein Zeichen 250 mit "Land- und Fortstwirtschaft frei" dran. Wie gesagt: "Fahrzeuge alle Art", NICHT "Kraftfahrzeuge". (Das wäre Zeichen 252, was bis in die 1980er sogar üblich war. evtl. ist das 250er 'wegen einer Farbe weniger' schlicht billiger? <g>)

Zeichen250:
1594132288075.png
Zeichen252/260:
1594132261841.png

Es wird bei den Radlern jedoch nicht forciert (würde 15€ kosten).. teilweise gehen sogar ausgeschilderte Radfernwege über solcherart eigentlich gesperrte Strecken.
Da kann man jetzt auf "Schildbürgerstreich", "Amtsschimmel" schimpfen.
Andererseits kann man sich als Elektrokleinstfahrzeug nicht damit rechtfertigen "aber die Radfahrer machen das doch auch !!!11einself".
Die fahren halt ohne ABE und Kennzeichen und müssen weniger Konsequenzen fürchten.

Und da wo keine Schilder stehen: Es gibt in vielen Bundeländern die gern ignorierte 2m-Regel:
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de...ke-fahren-im-wald-infos-zur-zwei-meter-regel/
 
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Fox

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Alles schon geklärt, das vorherige Lesen des Themas hätte diese Antwort erübrigt ;)
 
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DaXXes

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Prophete 10“ & S950
Ich hol dieses Thema nochmal hoch, weil es in meiner Gegend Beschilderungen gibt, auf die hier noch nicht eingegangen wurde.
Außerorts gibt es hier oft parallel zur Bundesstraße verlaufende Seitenstreifen, die wohl verkehrsrechtlich als Feldweg eingestuft und mit dem Zusatzschild „Mofas frei“ beschildert sind.
Darf man eigentlich dort dann mit dem 🛴 fahren?
Ich lege das so aus, dass Kleinkrafträder (wozu die EKF als eine Art Untergruppe auch zählen) hier offiziell erlaubt sind.

77D95DC8-78A4-4D0D-BB13-95A7E1A6697B.jpeg
 

Tom13

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E-Scooter dürfen dort nicht fahren, sie sind keine Untergruppe von Kleinkrafträdern sondern als Elektrokleinstfahrzeuge eine eigene Fahrzeugklasse. Es müsste daher dort das Zusatzschild "Elektrokleinstfahrzeuge frei" stehen.
 
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