Welche Papiere muß ich nun vorzeigen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Gelsenbernd

Aktiv dabei
Registriert
30 Dez 2019
Beiträge
41
Punkte Reaktionen
9
eScooter
ESA 1919
Habe den Versicherungsschein als PDF immer auf meinem Smartphone dabei, für alle Fälle.
 

Rook

Experte
Registriert
8 Jan 2020
Beiträge
1.157
Punkte Reaktionen
798
eScooter
ESA 5000, G30D
Es gibt 2 Dinge vorzuweisen:

Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Datenbestätigung bzw. Bescheinigung über die Einzelbetriebserlaubnis nicht oder nicht rechtzeitig aus. § 2 Abs. 1, § 14 eKFV

Sie bewahrten die Bescheinigung über die Versicherungsplakette nicht auf oder händigten diese auf Verlangen der zuständigen Person nicht aus. § 29a Abs. 2, § 48 FZV

Kann beides, falls es blöd läuft, jeweils € 10,00.- kosten.

Viele Grüße
Rook
 

Lt.Spock

Sehr ambitioniert
Registriert
13 Jan 2020
Beiträge
278
Punkte Reaktionen
203
Ort
Offenburg
eScooter
Segway G30
Die Paragraphen simd falsch zitiert in Bezug auf die Mitführungspflicht von Papieren!

Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern verneint die Pflicht zur Mitführung irgendwelcher Papiere:

Muss ich irgendwelche Papiere mitführen?
Nein. Die Unterlagen zur Betriebserlaubnis und Versicherung müssen nicht mitgeführt werden. Diese dürfen Sie sehr gerne zu Hause aufbewahren.

Quelle: https://www.polizei.mvnet.de/Prävention/Verkehr/E–Scooter/

Gesetzliche Grundlage:

§ 26 Abs. 1 S. 6 FZV
... Der Fahrzeugführer hat die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Die Einschränkung von § 26 Abs. 1 S. 6 FZV für eScooter erfolgt dann in § 29 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 FZV
(1) Durch die Versicherungsplakette wird für die Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.
(2) Die Regelungen über das Versicherungskennzeichen nach den §§ 26 und 27 sind mit folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden:

1. Abweichend von § 26 Absatz 1 Satz 6 genügt es, wenn die Bescheinigung über die Versicherungsplakette für eine Inbetriebnahme aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird.

Die Mitführpflicht wird für Elektrokleinstfahrzeuge aufgehoben und auf die Aufbewahrungspflicht eingeschränkt. D.h. es ist keine Ordnungswidrigkeit, aber man muss auf Verlangen im Nachgang der Polizei die Papiere vorweisen können, was dann den Gang zur nächsten Polizeistation notwendig macht, wenn es als Zusendung per Mail als PDF nicht akzeptiert wird.

mitzuführen wird zu aufbewahren
 
Registriert
31 Dez 2019
Beiträge
687
Punkte Reaktionen
562
Ort
53757
eScooter
IO Hawk Sparrow Legal
Aber wo ist das Problem die Papiere einfach dabei zu haben?
Den Stress tu ich mir doch nicht an extra dann auf der Wache vorbei zu kommen um die Papiere dann zu zeigen.
 

Lt.Spock

Sehr ambitioniert
Registriert
13 Jan 2020
Beiträge
278
Punkte Reaktionen
203
Ort
Offenburg
eScooter
Segway G30
Es geht ja nur um die Feststellung Rechtslage.
Wie das jeder für sich handhabt ist ein Privatsache. Beim Segway G30D ist die Zulassung halt schon a bissl unhandlich und bleibt deshalb zu Hause. Werde es so machen wie beim Motorrad und die ganzen ABE und Teilegutachten als PDF auf dem Eierfon mitnehmen. Das ist ein zeitgemäßer Komromiss.

Off topic: Im prinzip sllte man auch den Führerschein im Inlad nur als Kopie mitnehmen. Hintergrund ist, dass die Polizei den Füherschein quasi nur "auf frischer Tat" bzw. in einer Kontrolle beschlagnahmen kann mit der Befründung Gefahr in Verzug.. Z.B. auf Verdacht der Rauschmittelkonsum. Die Polizei darf den Führerschein hinterher nicht mehr beschlagnahmen (z.B. nach Hause kommen), es bedarf dann einer richerlichen Anordnung, also einer Gerichtsverhandlung.
Problem ist, wenn der Führerschein auf Verdacht eingezogen wurde und der Verdacht sich nicht bestätigt man trotzdem unter Umständen Wochen hinterherläuft bis man ihn zurückbekommt. Kopie ist da immer bessser, weil mit der Kopie kann die Rennleitung am Computer sofort die Legitimität feststellen. Kostet auch nur 10€ und man behält den Lappen.

Gilt es als Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn ich meinen Führerschein vergesse?
Nein. Beim Führerschein handelt es sich lediglich um das amtliche Dokument, welches als Nachweis über die Fahrerlaubnis dient. Die Fahrerlaubnis besteht trotzdem, auch wenn der Führerschein nicht vorzeigbar ist.


Z.B.: hier:
https://www.wa.de/nordrhein-westfal...illegales-rennen-dreist-verkehr-13359475.html

die Aktion wurde nur auf Verdacht aufgrund eines angeblichen Zeugen durchgeführt, ohne Feststellung der Schuld durch ein ordentliches Gericht.
 

AndréScoo

Experte
Registriert
25 Nov 2019
Beiträge
1.561
Punkte Reaktionen
814
Ort
50...
eScooter
G30 ESA5K
E-Scooter haben keine "Zulassung" sondern nur eine Datenbestätigung ;) Wenn sie eine Zulassung hätten müssten wir beim StvA vorstellig werden und das Fahrzeug "Zulassen". Die Datenbestätigung ist nur die Basis für die Versicherung und die Versicherungsplakette nebst Versicherungsbestätigung ist das was du auf verlangen vorzeigen musst aber nicht dabei haben musst.

Wenn die Rennleitung hier nämlich kein Fachwissen zur ekfv vorweisen kann, dann bekommt man so auch schnell Kennzeichen für einen Xiaomi und sonstige nicht zugelassene Fahrzeuge weil die Versicherungen noch weniger Ahnung haben :)

Ich hab hier nämlich so Spezialisten mit zulassungsbedürftigen Fahrzeugen (Twingo) die meinen, wenn man da ein 25 Kmh Schild drauf pappt und dafür sorgt, dass die nicht schneller sind, wär das vertretbar ;)
 

Lt.Spock

Sehr ambitioniert
Registriert
13 Jan 2020
Beiträge
278
Punkte Reaktionen
203
Ort
Offenburg
eScooter
Segway G30
Zulassung war eigentlich nur umgangssprachlich gemeint, nicht im Sinne der KFZ-Zulassung.
Man könnte meinen Du bist Beamter auf dem Landratsamt...
 

AndréScoo

Experte
Registriert
25 Nov 2019
Beiträge
1.561
Punkte Reaktionen
814
Ort
50...
eScooter
G30 ESA5K
nö, aber du hast die Paragraphen verbessert. Da hab ich in die gleiche Kerbe gehauen ;)
 

Lt.Spock

Sehr ambitioniert
Registriert
13 Jan 2020
Beiträge
278
Punkte Reaktionen
203
Ort
Offenburg
eScooter
Segway G30
Wenn die Rennleitung hier nämlich kein Fachwissen zur ekfv vorweisen kann, dann bekommt man so auch schnell Kennzeichen für einen Xiaomi und sonstige nicht zugelassene Fahrzeuge weil die Versicherungen noch weniger Ahnung haben :)
se
Da ist was dran. Wollte für den Segway am Dienstag bei der DEVK durch. Habe vorher angerufen und der Berater meinte das geht nicht so schnell. Er hat keine Versicherungsplaketten mehr vor Ort. Ich soll die Datenbestätigung als PDF mailen damit er diese zur Prüfung nach Köln weiterleiten kann. Nach erfolgreicher Prüfung wird jede Plakete dann von Köln dem Berater zugesendet. Das dauert mindest. 2-3 Tage. Habe gesagt wir machen das für das neue Versicherungsjahr ab 1. März. Er meinte die Berater haben vor Ort jede Menge illegale eScooter versichert, was im Nachgang für eheblichen Ärger bei Kontrollen oder Unfällen gesorgt hat. Darum wird jeder einzelne Antrag jetzt in der Zentrale in Köln einzeln überprüft und freigegeben.

Bin dann zum ADAC und die haben mit der Datebstätigung dann die Versicherung gemacht. Witzig war, dass die laut eigener Auskunft auch keine richtige Ahnung haben und ich der erste Kunde mit eScooter bin. So eine Datenbestätigung haben sie noch nie gesehen und ich habe dann mit den Schlüsselnummern geholfen. Also viel Wissen ist da wirklich noch nicht vorhanden.
 

Lexiscooter

Einsteiger
Registriert
8 Feb 2020
Beiträge
3
Punkte Reaktionen
0
Wurde heute in Köln angehalten. Polizist verlangte Betriebserlaubnis und Versicherungsschein. Versicherungsschein hatte ich abfotografiert die Betriebserlaubnis nicht. Dafür gab es dann 10 euro. Außerdem bekam ich fürs Fahren auf dem Radweg nocheinmal 20, also 30 euro insgesamt. Kulanterweise hat er mir dann 20 daraus gemacht. In der rush our in köln mit nem e scooter 20 km auf der straße ist nicht wirklich cool, aber so will es das gesetz.
 

Lt.Spock

Sehr ambitioniert
Registriert
13 Jan 2020
Beiträge
278
Punkte Reaktionen
203
Ort
Offenburg
eScooter
Segway G30
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Betriebserlaubnis muss man auch nicht dabei haben. Ich würde Einspruch einlegen und auf die Rechtslage hinweisen. Obendrauf aus Prinzip eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen mangelhafter Ausbildung der Polizei.

https://www.escooter-treff.de/threads/welche-papiere-muß-ich-nun-vorzeigen.161/post-4336

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/
https://www.juris.de/jportal/nav/ju...zin/10-fakten-zum-e-scooter-fuer-juristen.jsp

Der Bulle hat dich abgezockt!
 
Zuletzt bearbeitet:

Yo79

Aktiv dabei
Registriert
11 Dez 2019
Beiträge
45
Punkte Reaktionen
39
eScooter
G30D
Ja wie kulanterweise nur 20 daraus gemacht. Wusste gar nicht, dass die Rennleitung seit neuestem einen auf türkischen Bazar machen kann.
Ich würde kommentarlos Einspruch einlegen. Die Rechtslage können se sich selbst einholen.
 

Lexiscooter

Einsteiger
Registriert
8 Feb 2020
Beiträge
3
Punkte Reaktionen
0
Muss mich korrigieren. Ich war linksseitig auf dem ziemlich breiten radweg zugange. Ich wurde darüber in kenntnis gesetzt dass fahhradwege keinesfalls zu nutzen sind, nur wenn scooter explizit und sichtlich erlaubt werden. Da ich nicht ganz unschuldig war nehme ich das erstmal so hin. Allerdings gibt es viele bereiche wo das fahren auf der straße schon lebensgefährlich ist. Z.b. kennedey brücke bonn. Rechts un links wunderbar breite radwege. Niemals würde ich hier auf der straße fahren. Ich hoffe dass fahrradwege bald auch für scooter immer nutzbar sind.
 

Andy K

Moderator
Teammitglied
Registriert
1 Jan 2020
Beiträge
11.225
Punkte Reaktionen
8.444
Ort
PLZ 5....
eScooter
Overhault
Das stimmt so nicht.
Grundsätzlich dürfen Radwege benutzt werden. Es sei denn, sie werden durch ein Verbotsschild für E-Scooter gekennzeichnet.
Anders ist es in Fußgängerzonen. Da ist es grundsätzlich verboten. Es sei den, es ist durch ein Schild gekennzeichnet, dass es für E-Scooter erlaubt ist. Schieben darf man natürlich.

In deinem Fall kann es höchstens sein, dass du gegen die Fahrtrichtung gefahren bist.
Gilt aber auch nur dann, wenn es einen Radweg für jede Fahrtrichtung gibt.
Sollte es nur einen Radweg geben, aber für beide Richtungen (muss gekennzeichnet sein), hast du dich nicht falsch verhalten.

Der Spruch, dass Radwege grundsätzlich nicht genutzt werden dürfen ist erst mal so nicht richtig.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben