Ihr werft hier aber munter alles durcheinander: Gewährleistung, Garantie, Hersteller, Händler ...
Ein gewerblicher Verkäufer ist beim Verkauf an einen Endverbraucher IMMER in der Gewährleistungspflicht, bzw. in der Sachmangelhaftung. Dabei ist es ganz egal ob der Verkäufer der Hersteller selbst ist, der Verkäufer ein Ladenlokal mit eigener Werkstatt hat, oder einen Online Shop aus seinem Kinderzimmer betreibt.
Freiwillig kann der Hersteller über die Gewährleistung/Sachmangelhaftung hinaus eine Garantie anbieten.
Unterscheiden sollte man, dass der Händler mit Werkstatt sich vor Ort um Kleinigkeiten direkt kümmern kann. Beim Verkauf von Neuware geht es bei größeren Problemen aber oft an den Hersteller zurück. Wenn der Hersteller seinen Sitz hier in Deutschland hat, idR direkt dahin. Manche Hersteller mit Sitz in Deutschland haben die Werkstatt für Garantiefälle aber auch an eine andere Firma ausgelagert. Hersteller wie Xiaomi haben (das habe ich aber nur gehört und kann es nicht zu 100% bestätigen) idR immer einen Kooperationspartner im Land, der die Abwicklung der Reklamationen zuständig ist.
Du hast die Problematik noch einmal sehr gut zusammen gefasst. Der Verkäufer muß in Gewährleistung treten. Wenn er das aber nicht will oder leisten kann übergibt er diese Leistung an einen Dritten, den man Aftersales Firma nennt.
Auch ein Hersteller muß Garantie leisten wenn er dazu vom Verkäufer aufgefordert wird. Jetzt hat aber gar nicht jeder Unternehmer bzw. Hersteller von Scootern eine eigene Niederlassung in Deutschland. Deshalb übergibt man auch diese Leistung an eine Drittfirma wie z.B. Sertec.
Diese Aftersales Firmen werden aber nicht nur von China Roller Herstellern sondern sogar einigen deutschen Herstellern eingesetzt. Diese Aftersales Firmen stellen sich dabei nicht als Supporter sondern als Partner auf. Diese Aftersales Firmen sind von der Umsatzstärke viel größer als die einzelnen Hersteller oder Kunden mit denen sie zusammen arbeiten. So werden z.B. alle umsatzstarken Hersteller von Scootern von einer Aftersale Firma bedient und repariert.
Was bedeutet das eigentlich, was übrigens vollkommen legal ist? Nicht der Verkäufer oder Hersteller entscheidet über Gewährleistung und Garantie ... sondern eben diese Aftersales Firmen. Es kann z.B. vorkommen dass ein und die selbe Firma sowohl für Verkäufer als auch den Hersteller auftritt. Sie müssen also im Auftrag des Verkäufers bei sich selbst einen Antrag stellen dass Garantie und/oder Gewährleistung geleistet werden soll.
Es geht hier nicht um die Begriffe Gewährleistung und/oder Garantie die total unterschiedlich sind sondern darum dass die Abarbeitung dieser Themen in einer einzigen Hand liegt was dazu einläd berechtigte Ansprüche abzulehnen.
Als Käufer kann man da nur noch mit vielen E-Mails und/oder Rechtsanwalt irgendetas ausrichten.
Ich erkenne hier eine Gesetzeslücke die es zu schließen gilt.